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Radeln ohne zu schwitzen

E-Bikes für das Unternehmen
Radeln ohne zu schwitzen

Radeln ohne zu schwitzen
Mit E-Bikes kommt man preiswert und kräfteschonend durch den Stadtverkehr. Foto: ferkelraggae-Fotolia.com
Es gibt rund 70 Mil­lio­nen Fahrräder in Deutsch­land. Trotz­dem fahren laut sta­tis­tis­chem Bun­de­samt nur sieben Prozent der Erwerb­stäti­gen mit dem Rad zur Arbeit. Doch der Trend steigt, vor allem bei Rädern mit Elek­tro­mo­tor, von denen es aktuell gut eine Mil­lion gibt. Auch als Dien­st­fahrzeug wird das E‑Bike immer beliebter.

Bet­ti­na Brucker

Nie­mand will ver­schwitzt am Arbeit­splatz oder beim Kun­den ankom­men. Ide­al ist deshalb für beru­fliche Fahrten ein Fahrrad mit Elek­tro­mo­tor. Damit fährt man mor­gens und untertags schweißfrei mit Unter­stützung des Elek­tro­mo­tors. Wenn die Fahrt nach Hause dann etwas sportlich­er sein darf, schal­tet man den Motor ein­fach aus und strampelt.
Fahrräder – ob mit Elek­tro­mo­tor oder ohne – lassen sich in den ver­schieden­sten Branchen ein­set­zen. Damit kön­nen unter anderem Botengänge, Fahrten zum Kun­den oder zwis­chen Fir­men­fil­ialen zurück­gelegt wer­den. Aber auch Pakete und andere kleinere Las­ten lassen sich gut damit transportieren.
Anders als beim Auto muss man auf dem Fahrrad wed­er mit Staus rech­nen noch damit, einen Anschluss zu ver­passen, wie das bei öffentlichen Verkehrsmit­teln vorkom­men kann. Ein Umsteigen auf zwei Räder lohnt sich in den Innen­städten wegen des Verkehrsaufkom­mens. In Berlin, Köln oder Frank­furt macht der Wirtschaftsverkehr bis zu 50 Prozent des Verkehrsaufkom­mens an Werk­ta­gen aus.
Auch teure E‑Bikes rech­nen sich
Fahrrad- statt Aut­o­fahren lohnt sich aber auch aus finanzieller Sicht – in der Stadt und auf dem Land. Ein Fahrrad, E‑Bike oder Ped­elec ist bei der Neuan­schaf­fung deut­lich gün­stiger als ein Auto. Ein gutes E‑Bike gibt es bere­its für rund 1.500 Euro, ein E‑Lastenrad kostet etwa 3.000 Euro. Für einen Klein­wa­gen muss man dage­gen min­destens 7.500 Euro hinblättern.
Instand­hal­tung und Wartung, Steuern und Ver­sicherun­gen kosten Geld. Geht man von ein­er Jahres­fahrleis­tung von 20.000 Kilo­me­ter aus, liegen die Kilo­me­terkosten für ein E‑Lastenrad bei 7 Cent – also 1.400 Euro im Jahr –, für einen gün­sti­gen Klein­wa­gen muss man mit 37 Cent bzw. 7.400 Euro jährlich kalkulieren, so der Verkehrsclub Deutsch­land (VCD).
Pow­er aus der Steckdose
Mit einem Elek­tro­fahrrad muss man sich keine Gedanken über steigende Treib­stoff­preise machen. Die Bat­terie eines E‑Bikes wird über das Strom­netz geladen. Eine Bat­terieladung reicht für 50 bis 140 Kilo­me­ter. Wie lange genau hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab, wie zum Beispiel:
  • Rück­en- oder Gegenwind,
  • flach­es oder hügeliges Gelände,
  • Unter­stützung durch Treten,
  • Kör­pergewicht des Fahrers,
  • zusät­zlich­es Transportgewicht,
  • häu­figes Brem­sen und Starten,
  • richtiger Luft­druck.
Ein leis­tungsstark­er E‑Bike-Akku – am besten achtet man beim Kauf darauf, dass er ein Prüf­siegel hat – kann bis zu 1.000 Mal aufge­laden wer­den und hält durch­schnit­tlich vier Jahre. Bei den meis­ten Rädern ist es möglich, den Akku abzunehmen und über die Steck­dose zu laden. Wer mit dem E‑Bike zur Arbeit fährt und den Akku dort laden möchte, sollte dies mit dem Arbeit­ge­ber besprechen. Anson­sten kann es auf­grund der Stromkosten Ärg­er geben.
Eine voll­ständi­ge Ladung dauert je nach Akku zwis­chen zwei und vier Stun­den. Das heißt, eine Stunde Ladezeit reicht in der Regel bere­its für etwa 20 Kilometer.
E‑Bike oder Ped­elec – was ist der Unterschied?
Ein E‑Bike ist eigentlich ein elek­trisch betriebenes Mofa in Form eines Fahrrads. Um sich damit fortzube­we­gen, kann man ein­fach darauf sitzen und mit einem Drehgriff oder Schal­ter Gas geben. Man kann aber auch mit­stram­peln. Und es gibt Sit­u­a­tio­nen, da geht auch beim E‑Bike nichts ohne den Tritt in die Ped­ale. Wer noch die klas­sis­chen Ben­zin-Mofas ken­nt, weiß, wovon die Rede ist: Bei einem sehr steilen Berg oder beim Anfahren, wenn – ver­boten­er Weise – die Fre­undin auf dem Gepäck­träger sitzt, kommt man nur mit unter­stützen­der Muskelkraft vom Fleck.
Da das E‑Bike einem Leicht­mo­fa entspricht, rechtlich also ein motorun­ter­stütztes Fahrzeug und kein Fahrrad ist, braucht man dafür eine Mofaprüf­bescheini­gung oder einen Führerschein. Außer­dem muss man min­destens 16 Jahre alt sein und darf damit nur auf der Straße fahren. Eine Helmpflicht gibt es allerd­ings nicht.
Wer sich generell etwas (mehr) bewe­gen will, sollte sich für ein Ped­elec (Ped­al Elec­tric Cycle) entschei­den. Der Motor mit bis zu 250 Watt Motor­leis­tung unter­stützt beim Treten, sprich das Zweirad fährt nur, wenn man auch tritt. Und schneller als 25 Stun­denkilo­me­ter fährt es auss­chließlich durch Treten. Das Fahrzeug gilt rechtlich als Fahrrad. Man braucht dafür keinen Führerschein und darf damit auf Rad­we­gen fahren. Es beste­ht keine Helmpflicht.
Es gibt auch schnellere E‑Bikes und so genan­nte S‑Pedelecs, die es auf bis zu 45 Stun­denkilo­me­ter brin­gen. Dafür muss der Fahrer die entsprechende Fahrerlaub­nis besitzen und einen Helm tragen.
Run­dum sich­er auf dem E‑Bike
Beim Fahrrad gibt es keine Knautschzone und keinen Airbag. Eine Helmpflicht für Fahrrad, Ped­elec und E‑Bike beste­ht auf deutschen Straßen nicht. Es gibt auch keine beruf­sgenossen­schaftliche oder andere Arbeitss­chutzvorschrift, die eine Helmpflicht beim Fahrrad­fahren vorschreibt. Der Arbeit­ge­ber kann nur auf dem eige­nen Betrieb­s­gelände vorschreiben, dass ein Helm zu tra­gen ist.
Zur Sicher­heit der Mitar­beit­er und aus ver­sicherungsrechtlichen Grün­den soll­ten die Ver­ant­wortlichen im Unternehmen allerd­ings über eine betrieblich geregelte Helmpflicht nach­denken. Dies kann zum Beispiel auf Grund ein­er Gefährdungs­beurteilung fest­gelegt wer­den. Dann muss der Arbeit­ge­ber den Mitar­beit­ern für Dien­st­fahrten entsprechende Helme zur Ver­fü­gung stellen. So ist das auch bei der Stadt Rhe­in­felden. Dort gibt es die Vorschrift, dass Beschäftigte nur mit Helm aufs Dien­st­fahrzeug Fahrrad auf­steigen dürfen.
Helm oder kein Helm hat bei einem Unfall weitre­ichende Fol­gen. Warum, zeigt fol­gen­der Ver­gle­ich: Für Aut­o­fahrer gilt die Anschnallpflicht. Mis­sachtet ein Mitar­beit­er bei ein­er Dien­st­fahrt die Anschnallpflicht, muss die Ver­sicherung des Arbeit­ge­bers im Falle eines Unfalls nicht bezahlen. Nutzt ein Mitar­beit­er während der Arbeit­szeit ein Fahrrad, steigt das Unfall­risiko und die Gefahr von Kopfver­let- zun­gen. Gegen solche Ver­let­zun­gen schützt ein Helm.
Zur Sicher­heit gehört außer­dem die regelmäßige Wartung und Instand­hal­tung des Fahrrads. Am besten schließt man mit ein­er Fach­w­erk­statt einen Wartungsver­trag ab und vere­in­bart die Wartungsin­ter­valle. Meist bietet sich ein Früh­jahrs-Check an, denn kaum ist es son­nig und warm, wollen auf ein­mal alle wieder aufs Rad. Und auch vor dem Herb­st sollte man die Zweiräder über­prüfen lassen, ob genug Pro­fil auf den Reifen ist, die Brem­sen und das Licht funk­tion­ieren und aus­re­ichend Reflek­toren vorhan­den sind.
Wer Dien­st­fahrräder im Ein­satz hat, sollte auch Schu­lun­gen rund ums Rad­fahren anbi­eten. Dabei sind The­men wie verkehrssicheres Ver­hal­ten, kleine Repara­turen oder Erste-Hil­fe-Maß­nah­men nach einem Sturz inter­es­sant. Wer­den E‑Bikes angeschafft, sollte zur Ein­weisung am besten ein Fahrsicher­heit­strain­ing erfol­gen. Denn am Anfang ist es unge­wohnt mit Motorun­ter­stützung zu radeln und auch das Bremsver­hal­ten ist anders.
Wer seine Mitar­beit­er auf E‑Bikes set­zen will, sollte auch bedenken, dass es sich um hoch­preisige Räder han­delt. Hier lohnt es sich auf alle Fälle, dass sie im Trock­e­nen abgestellt wer­den kön­nen. Das bedeutet, dass der Fahrrad­ab­stellplatz über­dacht sein sollte und die Räder ein­fach und ver­lässlich mit einem Schloss anzuschließen sind.
Ein ander­er Punkt, an den man von Anfang an denken sollte, wenn man dauer­haft Zweiräder ein­set­zen will: Im Som­mer ist Fahrrad­fahren sehr beliebt. Doch der Spaß am Radeln lässt mit den ersten nass-kalten, reg­ner­ischen Tagen meist deut­lich nach. Alter­na­ti­vange­bote bei schlechtem Wet­ter kön­nen Fahrge­mein­schaften oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmit­teln sein.
Faz­it
  • Mit Dien­strädern lassen sich die betrieb­swirtschaftlichen Kosten deut­lich senken.
  • Radeln und E‑Bike-Fahren sind ein aktiv­er Beitrag zum Umweltschutz.
  • Eine radel­nde Belegschaft ste­ht für ein pos­i­tives und nach­haltiges Firmenimage.
  • Wer mit dem Fahrrad unter­wegs ist, ist nach­weis­lich sel­tener krank.
  • Weniger Autos in den Innen­städten verbessern die Verkehrssituation.
  • Über Dien­sträder lässt sich die betriebliche Mobil­ität gerecht bezuschussen.
  • Durch Fir­menkon­di­tio­nen ist das Leas­ing eines Dien­strades über den Arbeit­ge­ber gün­stiger als der per­sön­liche Kauf.
Weit­ere Informationen
  • … zum Kauf eines E‑Bikes bietet der Verkehrsclub Deutsch­land unter www.vcd.org/efahrradkaufen.html
  • … über das Dien­strad-Leas­ing gibt es unter dem Stich­wort Jobrad bei www.leaserad.de/
  • … zum Umweltschutz auf dem Elek­tro­rad liefert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND) auf sein­er Home­page unter www.bund.net/service/ratgeber/elektrofahrrad/

  • Mit Dienstwagen steuerlich gleichgestellt
    Dien­st­fahrräder sind den Dienst­wa­gen seit dem Jahr 2012 steuer­lich gle­ichgestellt. Das bedeutet: Der Nutzer muss nur ein Prozent des Lis­ten­preis­es als geld­w­erten Vorteil ver­s­teuern, für die zurück­gelegten Streck­en fällt anders als beim Auto aber keine weit­ere Zahlung an.
    Wur­den bish­er nur Autos geleast, lohnt sich das jet­zt auch für Fahrräder. Das Dien­strad kann dann auch für Pri­vat­fahrten genutzt wer­den. Der Arbeit­ge­ber kann den Leas­ingver­trag steuer­lich abset­zen. Zusät­zliche Kosten entste­hen dem Unternehmen nicht.
    Im Ver­gle­ich zur Eige­nan­schaf­fung sind Dien­sträder mit Leas­ingver­trag für den Nutzer immer gün­stiger. Außer­dem gibt es alle drei Jahre ein neues Rad.
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