Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M., Tigges Rechtsanwälte, referiert am 10. Dezember 2019 in Heidelberg beim „2. Praxiskongress Recht“ über das Thema „Rechtliche Aspekte der Arbeitswelt 4.0 – Wearables, Datenbrillen, Exoskelette, Agilität & Co.”:
Der technische Fortschritt in den Betrieben sowie die Digitalisierung der Arbeitswelt schreiten immer weiter voran. Technische Hilfsmittel wie Datenbrillen, Exoskelette und Wearables können für die Arbeitnehmer die Tätigkeit erleichtern und den Gesundheitsschutz fördern. Andererseits bergen sie das Risiko, dass der Arbeitgeber viele Daten über die Tätigkeit und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter sammeln kann. Dies erhöht den Kontrolldruck für die Arbeitnehmer.
Der Vortrag von Rechtsanwalt Matthias Klagge untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einhaltung eines effektiven Arbeitsschutzes und der Absicherung der Persönlichkeitssphäre des Arbeitnehmers. Weitere Aspekte der Arbeitswelt 4.0 sind die Entgrenzung der Arbeit und die Agilität der Unternehmen. Durch die zunehmende Digitalisierung erbringen immer mehr Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung zeit- und ortsunabhängig. Dies führt aber für den Arbeitgeber zu Problemen bei der Kontrolle von Arbeitszeiten und Arbeitsergebnissen. Der Vortrag erläutert daher auch den rechtlichen Rahmen für mobiles Arbeiten und die Agilität von Unternehmen.
Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M., Tigges Rechtsanwälte, Düsseldorf
Der „Praxiskongress Recht“ wird von den Fachzeitschriften „Sicherheitsingenieur“ und „Sicherheitsbeauftragter“ in Zusammenarbeit mit der Si-Akademie organisiert.
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