Startseite » Allgemein »

DGUV stellt Klar: Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung gilt auch bei Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Lehrer, die das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anordnen, setzen sich keinen Haftungsrisiken aus. (Foto: © Vasyl - stock.adobe.com)

Per­so­n­en, die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und Gesund­heit ander­er Men­schen tra­gen, set­zen sich keinen Haf­tungsrisiken aus, wenn sie das Tra­gen von Mund-Nase-Bedeck­un­gen anordnen.

Schulleitun­gen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maß­nah­men zum Schutz vor Infek­tio­nen anord­nen oder umset­zen, kön­nen sich dabei auf die Haf­tungs­freis­tel­lung durch die geset­zliche Unfal­lver­sicherung ver­lassen. Darauf weisen Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen hin. Die geset­zliche Unfal­lver­sicherung stellt damit klar: Per­so­n­en, die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und Gesund­heit ander­er Men­schen tra­gen, set­zen sich keinen Haf­tungsrisiken aus, wenn sie das Tra­gen von Mund-Nase-Bedeck­un­gen anord­nen, wie es in Verord­nun­gen und Stan­dards zum Schutz vor Infek­tio­nen mit dem Coro­n­avirus Sars-CoV­‑2 vorge­se­hen ist.

Hin­ter­grund

Ver­let­zen sich Kinder beim Schulbe­such, ste­hen sie dabei unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Die region­al zuständi­ge Unfal­lka­sse trägt dann die Kosten für Heil­be­hand­lung und Reha­bil­i­ta­tion; sie entschädigt die Ver­sicherten bei bleiben­den Gesund­heitss­chä­den zudem finanziell.

Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den Fall, dass Ver­sicherte durch eine Maß­nahme, die zu ihrem Schutz ergrif­f­en wird, einen Gesund­heitss­chaden erlei­den. Führt beispiel­sweise das Tra­gen ein­er Mund-Nase-Bedeck­ung dazu, dass die Brille beschlägt, die ver­sicherte Per­son stürzt und sich dabei ver­let­zt, kann die Unfal­lka­sse den Sturz als Arbeit­sun­fall anerkennen.

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de