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Gefährdungen beim innerbetrieblichen Transport reduzieren

Gefährdungen reduzieren
Sicher beim innerbetrieblichen Transport

Sicher beim innerbetrieblichen Transport
Grundsätzlich sollte immer geprüft werden, ob ein Transport durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden kann. (Foto: © industrieblick – stock.adobe.com)

Fast ein Drit­tel aller meldepflichti­gen Arbeit­sun­fälle im Betrieb ereignet sich beim inner­be­trieblichen Trans­port. Im Jahr 2017 waren das fast 222.000 Unfälle. Wo die Gefährdun­gen lauern und wie sie reduziert wer­den kön­nen, erk­lärt Ingolf Teich, Auf­sichtsper­son der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM).

Beim inner­be­trieblichen Trans­port soll­ten mod­erne För­der­mit­tel und Hebetech­nik einge­set­zt wer­den, um das Trans­portgut sich­er und mit so wenig kör­per­lich­er Belas­tung wie möglich zu bewe­gen. Weit­ere Voraus­set­zun­gen für einen sicheren Trans­port sind eine detail­lierte Gefährdungs­beurteilung, die Befähi­gung und gegebe­nen­falls schriftliche Beauf­tra­gung des Bedi­en­per­son­als sowie regelmäßig durchge­führte wiederkehrende Prü­fun­gen der Arbeitsmittel.

Verkehrs- und Trans­portwege müssen gemäß der Arbeitsstät­ten­verord­nung mit den zuge­höri­gen Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstät­ten gestal­tet und gekennze­ich­net werden.

Gefahren­quelle Flur­för­der­mit­tel und Materialtransport

Viele meldepflichtige Arbeit­sun­fälle im inner­be­trieblichen Trans­port ereignen sich im Zusam­men­hang mit Flur­för­der­mit­teln und Mate­ri­al­trans­port­wa­gen wie Sta­plern, Gabel­hub­wa­gen, Sack­kar­ren und Schubkar­ren. „Ober­ste Pri­or­ität“, so der BGHM-Experte, „ist in solchen Bere­ichen ‚sehen und gese­hen werden‘.“

Auch eine qual­i­ta­tiv gute Fahreraus­bil­dung ist Basis für sichere Arbeit: Im DGUV Grund­satz 308–001 „Aus­bil­dung und Beauf­tra­gung der Fahrer von Flur­förderzeu­gen mit Fahrersitz und Fahrer­stand“ sind die Rah­menbe­din­gun­gen dafür fest­gelegt. Unternehmen, die sicherge­hen wollen, dass ihre Beschäftigten vorschriftsmäßig aus­ge­bildet wer­den, kön­nen einen von der DGUV zer­ti­fizierten Aus­bilder beauftragen.
Auch der Ein­satz von Assis­ten­zsys­te­men kann die Unfall­risiken beim Betreiben von Flur­förderzeu­gen reduzieren. Sie messen Para­me­ter wie Fahrgeschwindigkeit, Lenkwinkel oder Hub­höhe; bei Gefahr erfol­gt ein aktiv­er Steuere­in­griff. Anti-Kol­li­sion­ssys­teme erken­nen Objek­te in einem definierten Sicher­heits­bere­ich. Sie war­nen den Sta­pler­fahrer und/oder die Per­son und/oder brem­sen den Sta­pler ab.

Hand­trans­port erfordert sichere, ergonomis­che Hilfsmittel

Zum Hand­trans­port zählt auch der Ein­satz hand­be­trieben­er Trans­port­geräte. Lässt sich ein solch­er Hand­trans­port nicht ver­mei­den, sollte die Unternehmensleitung als Ergeb­nis der Gefährdungs­beurteilung Hil­f­s­mit­tel wie Zan­gen oder Mag­nete zur Ver­fü­gung stellen, auf aus­re­ichend bre­ite Verkehr­swege acht­en und diese frei, sauber und rutschhem­mend hal­ten. Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen wie Sicher­heitss­chuhe reduzieren das Ver­let­zungsrisiko zusät­zlich; Ein­weisun­gen und wiederkehrende Unter­weisun­gen sind ein Muss.

Die Leit­merk­mal­meth­o­d­en, die auf der Inter­net­seite der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) zu find­en sind, helfen dabei, die Belas­tun­gen durch Heben, Tra­gen, Ziehen und Schieben von Las­ten objek­tiv einzuschätzen. Beschäftigte soll­ten dafür sen­si­bil­isiert wer­den, dass sie Fehlbe­las­tun­gen des Muskel-Skelett-Sys­tems vermeiden.

Gefährdun­gen durch Hebezeuge

Ein Unfallschw­er­punkt beim Ein­satz von Hebezeu­gen ist das Schwenken, Heben, Senken oder Her­ab­fall­en von Las­ten. Es dür­fen nur unter­wiesene Per­so­n­en Hebezeuge bedi­enen. Inhalt und Dauer der Unter­weisung hän­gen von ver­schiede­nen Fak­toren ab, zum Beispiel von der zu steuern­den Kra­nart, von den auszuführen­den Kran- und Anschla­gar­beit­en oder von den Vorken­nt­nis­sen der Lehrgang­steil­nehmenden. Von der DGUV zer­ti­fizierte Aus­bilder, wie bei den Flur­förderzeu­gen, gibt es nicht, die BGHM bietet jedoch das Sem­i­nar „Aus­bilder von Kran­führern“ an.

Kran­führer soll­ten vor Auf­nahme des Kran­be­triebs außer­dem immer eine Sicht- und Funk­tion­sprü­fung durch­führen, um augen­fäl­lige Män­gel zu bemerken. Zudem müssen Hebezeuge regelmäßig von ein­er geeigneten, beauf­tragten Per­son geprüft werden.
Teich berichtet aus sein­er Arbeit: „Bei der Kon­trolle von Prüf­pro­tokollen fall­en uns Auf­sichtsper­so­n­en immer wieder enorme Qual­ität­sun­ter­schiede auf, die let­ztlich zu Las­ten der Sicher­heit gehen: Beispiel­sweise wird die vorge­se­hene Belas­tung­sprobe nicht durchge­führt oder die Sicher­heitsab­stände wer­den nicht beachtet. Stellen wir sicher­heit­stech­nis­che Män­gel fest, müssen diese natür­lich beseit­igt wer­den.“ Die zuständi­ge Auf­sichtsper­son der BGHM berät Betriebe im Einzelfall.

Grund­sät­zlich gilt: Zur Verbesserung der Arbeitssicher­heit sollte immer geprüft wer­den, ob ein Trans­portvor­gang über­haupt notwendig ist oder ob er durch tech­nis­che oder organ­isatorische Maß­nah­men ver­mieden wer­den kann. „Der sich­er­ste und wirtschaftlich­ste Trans­port ist immer noch der, der nicht stat­tfind­et“, so der Fachmann.

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