Fast ein Drittel aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb ereignet sich beim innerbetrieblichen Transport. Im Jahr 2017 waren das fast 222.000 Unfälle. Wo die Gefährdungen lauern und wie sie reduziert werden können, erklärt Ingolf Teich, Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
Beim innerbetrieblichen Transport sollten moderne Fördermittel und Hebetechnik eingesetzt werden, um das Transportgut sicher und mit so wenig körperlicher Belastung wie möglich zu bewegen. Weitere Voraussetzungen für einen sicheren Transport sind eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, die Befähigung und gegebenenfalls schriftliche Beauftragung des Bedienpersonals sowie regelmäßig durchgeführte wiederkehrende Prüfungen der Arbeitsmittel.
Verkehrs- und Transportwege müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung mit den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten gestaltet und gekennzeichnet werden.
Gefahrenquelle Flurfördermittel und Materialtransport
Viele meldepflichtige Arbeitsunfälle im innerbetrieblichen Transport ereignen sich im Zusammenhang mit Flurfördermitteln und Materialtransportwagen wie Staplern, Gabelhubwagen, Sackkarren und Schubkarren. „Oberste Priorität“, so der BGHM-Experte, „ist in solchen Bereichen ‚sehen und gesehen werden‘.“
Auch eine qualitativ gute Fahrerausbildung ist Basis für sichere Arbeit: Im DGUV Grundsatz 308–001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sind die Rahmenbedingungen dafür festgelegt. Unternehmen, die sichergehen wollen, dass ihre Beschäftigten vorschriftsmäßig ausgebildet werden, können einen von der DGUV zertifizierten Ausbilder beauftragen.
Auch der Einsatz von Assistenzsystemen kann die Unfallrisiken beim Betreiben von Flurförderzeugen reduzieren. Sie messen Parameter wie Fahrgeschwindigkeit, Lenkwinkel oder Hubhöhe; bei Gefahr erfolgt ein aktiver Steuereingriff. Anti-Kollisionssysteme erkennen Objekte in einem definierten Sicherheitsbereich. Sie warnen den Staplerfahrer und/oder die Person und/oder bremsen den Stapler ab.
Handtransport erfordert sichere, ergonomische Hilfsmittel
Zum Handtransport zählt auch der Einsatz handbetriebener Transportgeräte. Lässt sich ein solcher Handtransport nicht vermeiden, sollte die Unternehmensleitung als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Hilfsmittel wie Zangen oder Magnete zur Verfügung stellen, auf ausreichend breite Verkehrswege achten und diese frei, sauber und rutschhemmend halten. Persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe reduzieren das Verletzungsrisiko zusätzlich; Einweisungen und wiederkehrende Unterweisungen sind ein Muss.
Die Leitmerkmalmethoden, die auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind, helfen dabei, die Belastungen durch Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten objektiv einzuschätzen. Beschäftigte sollten dafür sensibilisiert werden, dass sie Fehlbelastungen des Muskel-Skelett-Systems vermeiden.
Gefährdungen durch Hebezeuge
Ein Unfallschwerpunkt beim Einsatz von Hebezeugen ist das Schwenken, Heben, Senken oder Herabfallen von Lasten. Es dürfen nur unterwiesene Personen Hebezeuge bedienen. Inhalt und Dauer der Unterweisung hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der zu steuernden Kranart, von den auszuführenden Kran- und Anschlagarbeiten oder von den Vorkenntnissen der Lehrgangsteilnehmenden. Von der DGUV zertifizierte Ausbilder, wie bei den Flurförderzeugen, gibt es nicht, die BGHM bietet jedoch das Seminar „Ausbilder von Kranführern“ an.
Kranführer sollten vor Aufnahme des Kranbetriebs außerdem immer eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen, um augenfällige Mängel zu bemerken. Zudem müssen Hebezeuge regelmäßig von einer geeigneten, beauftragten Person geprüft werden.
Teich berichtet aus seiner Arbeit: „Bei der Kontrolle von Prüfprotokollen fallen uns Aufsichtspersonen immer wieder enorme Qualitätsunterschiede auf, die letztlich zu Lasten der Sicherheit gehen: Beispielsweise wird die vorgesehene Belastungsprobe nicht durchgeführt oder die Sicherheitsabstände werden nicht beachtet. Stellen wir sicherheitstechnische Mängel fest, müssen diese natürlich beseitigt werden.“ Die zuständige Aufsichtsperson der BGHM berät Betriebe im Einzelfall.
Grundsätzlich gilt: Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sollte immer geprüft werden, ob ein Transportvorgang überhaupt notwendig ist oder ob er durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden kann. „Der sicherste und wirtschaftlichste Transport ist immer noch der, der nicht stattfindet“, so der Fachmann.