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Sicher unterm Hochregal

Lagerbetreiber für Inspektion verantwortlich
Sicher unterm Hochregal

Wo täglich ein- und aus­ge­lagert, sortiert und umherge­fahren wird, entste­hen im rauen Arbeit­sall­t­ag oft­mals kleinere und größere Schä­den. Aus Angst vor den Fol­gen melden Mitar­beit­er oft nicht, wenn an Regal­stützen und ‑streben Mack­en entste­hen. Doch die Tragfähigkeit der Regale nimmt mit jed­er Beule oder Delle ab. Immer wieder ereignen sich Unfälle, wenn beschädigtes Lager­in­ven­tar der Belas­tung nicht mehr stand­hält. Lesen Sie, wie Sie Schä­den ver­mei­den und was Sie bei ein­er Inspek­tion beacht­en müssen.

Leila Haidar

„An unseren 18 Stan­dorten wird das The­ma Sicher­heit großgeschrieben. Wir fol­gen verbindlichen Stan­dards, auch in den aus­ländis­chen Nieder­las­sun­gen“, betont Volk­er Pfeif­fer, Qual­itäts- und Schadens­man­ag­er bei der Seifert Logis­tics GmbH mit Haupt­sitz in Ulm. Und Thomas Sowa, Geschäfts­führer des Ver­bands für Lagertech­nik und Betrieb­sein­rich­tun­gen, ergänzt: „Nur wenn Sorgfalt und akribis­ches Arbeit­en höch­ste Pri­or­ität haben, ist die Sicher­heit der Mitar­beit­er garantiert.“ Sicheres Arbeit­en im Betrieb ist durch eine Vielzahl an Vorschriften und Nor­men reg­uliert. Der TÜV Süd emp­fiehlt, Regalan­la­gen gemäß den Bes­tim­mungen der DIN EN 15635 zu erricht­en und über­prüfen zu lassen. Im Schadens­fall kann son­st der Lager­be­treiber haft­bar gemacht werden.
„Wir ver­weisen unsere Kun­den bei Unsicher­heit­en stets auf diese Norm“, sagt Verkauf­sleit­er Carl-Josef Lohse von Vogel­sang Lagertech­nik aus Marien­hei­de. Der Regal­her­steller fer­tigt unter anderem Paletten‑, Kra­garm- und Ein­fahrre­gale in hoher Qual­ität aus Stahl der Güte 253 und bess­er. Diese müssen im Betrieb, so will es der Geset­zge­ber, ein­mal in zwölf Monat­en durch einen geprüften Regalin­spek­teur kon­trol­liert wer­den. Außer­dem sollte der Lager­be­treiber regelmäßig eigene Sicht­prü­fun­gen durch­führen, „das kann bis zu ein­mal in der Woche erfol­gen“, sagt Lohse.
Inspek­tio­nen extern vergeben
Logis­tik­di­en­stleis­ter Seifert mit 11.500 Quadrat­metern Lager­fläche am Haupt­sitz Ulm, auf denen 40 Mitar­beit­er tätig sind, gibt Sicht­prü­fun­gen und Regalin­spek­tio­nen an einen exter­nen Dien­stleis­ter. „Wir wollen sich­er gehen, dass das Berichtswe­sen nicht durch unser Bud­get oder die Inter­essen der Ver­ant­wortlichen bee­in­flusst wird“, erläutert Sicher­heit­sex­perte Pfeif­fer. Einen Bericht, der keine Män­gel aus­lässt und den Zus­tand der Ein­rich­tung nicht beschönigt, erhält Pfeif­fer jeden Monat. Etwaige Män­gel müssen schnell­stens durch einen Fach­be­trieb beseit­igt wer­den. Denn selb­st zu schweißen oder zu ver­schrauben, erlaubt die DIN EN 15635 nicht. „Es darf nur von einem Fach­be­trieb aus­ge­tauscht wer­den. Son­st erlis­cht außer­dem die Gewährleis­tung durch den Her­steller“, sagt Lagertech­nik-Spezial­ist Lohse. Ide­al­er­weise kon­tak­tiert der Kunde seinen Her­steller oder Händler, der dann einen Aus­tausch in Auf­trag gibt. Auch wenn die geset­zliche Garantiezeit abge­laufen ist, rät Lohse zu diesem Vorge­hen. „Das kann auch mal ein paar Euro mehr kosten, denn die Qual­ität eines Fach­be­triebs ist immer teur­er als wenn man selb­st flickt“, weiß der Verkauf­sleit­er. Den­noch lohne sich die Investi­tion spätestens im Schadens­fall. „Wir investieren gerne in die Sicher­heit unser­er Angestell­ten“, sagt Pfeif­fer. Indem das Ulmer Unternehmen mit 700 Mitar­beit­ern und einem Umsatz von 100 Mil­lio­nen Euro alle Sicher­heitsin­spek­tio­nen extern vergibt, stellt es sich­er, dass die Fach­leute, die monatlich prüfen, stets ein­satzbere­it und auf dem neuesten Wis­sens­stand sind. „Eigene Leute müssten wir weit­er­bilden und erset­zen, wenn sie krank wer­den, im Urlaub sind oder das Unternehmen ver­lassen“, erläutert Pfeif­fer seine Strate­gie. Investiert hat Seifert Logis­tics zusät­zlich in IT-Unter­stützung. In den Ulmer Hallen lagern neben Pharmapro­duk­ten Ver­pack­ungs­ma­te­ri­alien und Glass­cheiben für Busse. Ein Lager­leit­sys­tem berech­net bei jed­er Ein­lagerung, ob die Tragfähigkeit des Regals weit­er­hin gewährleis­tet ist und warnt, wenn das zuläs­sige Höch­st­gewicht erre­icht ist.
„Wichtig ist außer­dem, dass die Mitar­beit­er für den Schadens­fall sen­si­bil­isiert sind“, betont Lohse von Regal­bauer Vogel­sang. Vor­sichtiges Fahren ist für Sta­pler­fahrer meist selb­stver­ständlich. Aber wenn doch ein­mal eine Palette das Lager­in­ven­tar rammt, sollte ein Vor­fall sofort gemeldet werden.
Sich­ern und bergen
Dass Betrieb­sleit­er verun­sichert sind und zu sehr auf die Kosten schauen, stellen Her­steller und Händler von Schutzaus­rüs­tung oft fest. Das schwäbis­che Unternehmen Carl Stahl verkauft inzwis­chen einen Großteil sein­er Sicher­heit­stech­nik über die inten­sive Beratung vor Ort. So ist das Hebe‑, Seil- und Sicher­heit­stech­nikun­ternehmen häu­fig in Hochre­gal­lagern und bei Logis­tik­ern gefragt. Erfahrung der Sicher­heits­ber­ater von Carl Stahl ist, dass sich Unternehmen rechtlich meist in ein­er Grau­zone bewe­gen und aus Kosten­grün­den erst tätig wer­den, wenn etwas passiert ist. Was viele nicht wis­sen: Ab der Höhe von einem Meter müssen Arbeit­er durch ein Geschirr, Gelän­der oder Gerüst gesichert sein. Das gilt natür­lich auch für die Sicht­prü­fung hoher Regalein­rich­tun­gen. Das Bewusst­sein für Gefahren fehlt, denn oft ist jahrzehn­te­lang nichts passiert. Entsprechend resul­tieren für Carl Stahl häu­fig Aufträge aus Anre­gun­gen und Bean­stan­dun­gen der Beruf­sgenossen­schaften, die diese den für Sicher­heit Ver­ant­wortlichen und Pro­duk­tion­sleit­ern geben. Beiträge in Fachzeitschriften, Schu­lun­gen oder Abstürze im eige­nen Betrieb oder per­sön­lich bekan­nten Fir­men motivieren zum weit­eren Nach­denken und Han­deln. Den­noch wer­den Sicher­heit­slö­sun­gen noch immer vor­rangig als Kosten­fak­tor gese­hen. Dabei macht­en sich die Wenig­sten bewusst, dass ein Hänge­trau­ma bin­nen 20 Minuten tödlich sein kann. Inzwis­chen zieht deshalb vor allem die Nach­frage nach Bergung­shil­fen an. Und neben fes­ten Gerüsten oder Gelän­dern, die kollek­tiv Schutz bieten, set­zen viele Kun­den auf per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung, die kurzfristig ange­bracht wird. Diese Aus­rüs­tun­gen wer­den in Hallen von oben, an Fas­saden hor­i­zon­tal oder auf Däch­ern ver­tikal ange­wandt und sich­ern den Einzel­nen mit Brust- und Hüftgurten.
Weit­er­führende Informationen
Fach­in­for­ma­tion zum The­ma Regal­sicher­heit als PDF zum Down­load­en auf den Seit­en des TÜV Süd. Ansprech­part­ner für fach­liche Fragen:
Dipl.-Ing. Detlef Burghammer
Tel.: 0731–4915–291 oder 0160–3601608

Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung
Rechts­grund­lage für die Sicher­heit in Lägern ist die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung. Sind die Anforderun­gen der DIN EN 15635 erfüllt, kann man davon aus­ge­hen, dass auch die Betrieb­smit­telverord­nung zufrieden gestellt ist. Unter anderem sind für die Regalin­spek­tion fol­gende Abschnitte wichtig:
§ 10 Prü­fung der Arbeitsmittel
(1) Der Arbeit­ge­ber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmit­tel, deren Sicher­heit von den Mon­tagebe­din­gun­gen abhängt, […] geprüft wer­den. Die Prü­fung hat den Zweck, sich von der ord­nungs­gemäßen Mon­tage und der sicheren Funk­tion dieser Arbeitsmit­tel zu überzeu­gen. Die Prü­fung darf nur von hierzu befähigten Per­so­n­en durchge­führt werden.
(2) Unter­liegen Arbeitsmit­tel Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen kön­nen, hat der Arbeit­ge­ber die Arbeitsmit­tel […] durch hierzu befähigte Per­so­n­en über­prüfen und erforder­lichen­falls erproben zu lassen. Der Arbeit­ge­ber hat Arbeitsmit­tel ein­er außeror­dentlichen Über­prü­fung durch hierzu befähigte Per­so­n­en unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhn­liche Ereignisse stattge­fun­den haben, die schädi­gende Auswirkun­gen auf die Sicher­heit des Arbeitsmit­tels haben kön­nen. Außergewöhn­liche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 kön­nen ins­beson­dere Unfälle, Verän­derun­gen an den Arbeitsmit­teln, län­gere Zeiträume der Nicht­be­nutzung der Arbeitsmit­tel oder Natur­ereignisse sein. Die Maß­nah­men nach den Sätzen 1 und 2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schä­den rechtzeit­ig zu ent­deck­en und zu beheben sowie die Ein­hal­tung des sicheren Betriebes zu gewährleisten.
(3) Der Arbeit­ge­ber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmit­tel nach Änderungs- oder Instand­set­zungsar­beit­en, welche die Sicher­heit der Arbeitsmit­tel beein­trächti­gen kön­nen, durch befähigte Per­so­n­en auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.

Zehn Tipps für ein sicheres Lager
  • Lager immer nach DIN EN 15635 ein­richt­en und umbauen.
  • Jährliche Über­prü­fung durch geprüften Regalin­spek­teur durch­führen lassen.
  • Reparatur und Aus­tausch sollte nur durch Fach­be­trieb stat­tfind­en. Besten­falls mit dem Her­steller Kon­takt aufnehmen. Son­st dro­ht Entzug der Gewährleistung.
  • Evtl. Sicht­prü­fung und jährliche Inspek­tion an einen exter­nen Dien­stleis­ter aus­lagern, das kann Aufwand und Kosten sparen.
  • Regelmäßig eigene Sicht­prü­fung auf Mack­en und Kratzer durchführen.
  • Mitar­beit­er dafür sen­si­bil­isieren, dass sie ent­standene Schä­den schnell melden.
  • Ab der Arbeit­shöhe von einem Meter Mitar­beit­er durch Gurte und Sicherungssys­teme schützen.
  • Bergung­shil­fen bereithalten.
  • Mitar­beit­er in Sicher­heits­fra­gen und in der Hand­habung von Sys­te­men schulen.
  • Sich von Zeit zu Zeit einen exter­nen Rat zu Sicher­heits­maß­nah­men ein­holen und auf jeden­Fall präven­tiv tätig wer­den. Nicht warten, bis etwas passiert!
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