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TA Luft: Strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von Industrieanlagen

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft überarbeitet
Strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von Industrieanlagen

Strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von Industrieanlagen
Die neue TA Luft betrifft Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke et cetera. Foto: graja - stock.adobe.com

Das Bun­desk­abi­nett hat am 23. Juni die über­ar­beit­ete Tech­nis­che Anleitung zur Rein­hal­tung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit wer­den die Vor­gaben für tech­nis­chen Anla­gen ver­schärft, die immis­sion­ss­chutzrechtlich genehmigt wer­den müssen. 

Zu den rund 50.000 betrof­fe­nen Anla­gen gehören Abfall­be­hand­lungsan­la­gen, Fab­riken der chemis­chen Indus­trie und der Met­allerzeu­gung, Zemen­twerke sowie große Anla­gen der Nahrungsmit­telin­dus­trie. Bis­lang noch nicht geregelte Anla­gen wer­den neu in die TA Luft aufgenom­men, beispiel­sweise Bio­gasan­la­gen, Fab­riken zur Pel­lether­stel­lung sowie Schred­der­an­la­gen. Große Tier­hal­tungsan­la­gen müssen kün­ftig Ammo­ni­ak und Fein­staub bess­er aus der Abluft fil­tern. Erst­mals sieht die Ver­wal­tungsvorschrift auch bun­desweite Regelun­gen zum Schutz der Anwohner­in­nen und Anwohn­er vor stören­den Gerüchen vor. Der Bun­desrat hat­te der Neu­fas­sung bere­its mit den heute vom Kabi­nett bestätigten Maß­gaben zugestimmt.

Prüfverfahren zur Genehmigung verschärft

Vor jed­er Genehmi­gung ein­er tech­nis­chen Anlage prüfen die zuständi­gen Behör­den, ob sie den Men­schen und der Umwelt in ihrer Umge­bung schaden kön­nte. Die TA Luft dient dabei als Grund­lage für die nöti­gen Aufla­gen und gibt die Prü­fung für die zuläs­si­gen Emis­sio­nen und Immis­sio­nen vor: Wie hoch darf in ihrer Umge­bung die Luft­be­las­tung durch Ammo­ni­ak, Fein­staub oder auch Stick­ox­i­den max­i­mal sein? Welche Schad­stoffnieder­schläge auf Böden sind nicht tolerier­bar? Die neue TA Luft bringt dieses Prüfver­fahren für die Genehmi­gung auf den aktuellen Stand der Tech­nik und passt es EU-Stan­dards an.

Neue genehmigungsbedürftige Anlagen

Einige Anla­gen sind erst seit Kurzem genehmi­gungs­bedürftig, zum Beispiel Anla­gen zur Her­stel­lung von Holzpel­lets oder bes­timmte Bio­gasan­la­gen. Für sie wur­den erst­mals Anforderun­gen for­muliert. Neu ist auch, dass die TA Luft den Schutz der Anwohn­er vor Gerüchen bun­desweit ein­heitlich regelt. Auch die Prü­fung des Stick­stoffnieder­schlags in der Umge­bung ein­er Anlage wurde neu in die TA Luft aufgenom­men. Denn Stick­stof­fverbindun­gen kön­nen zur Überdün­gung und Ver­sauerung von Biotopen führen.

Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Mit der Neu­fas­sung der TA Luft ver­schärft die Bun­desregierung die Emis­sions­be­gren­zun­gen für tech­nis­che Anla­gen. So müssen zum Beispiel große Tier­hal­tungsan­la­gen (Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Mas­thäh­nchen) kün­ftig 70 Prozent der Ammo­ni­ak- und Fein­staube­mis­sio­nen aus der Abluft fil­tern. Die Tech­nik dafür ist in Deutsch­land etabliert, in vie­len Fällen instal­liert und wird in ein­er Rei­he von Bun­deslän­dern bere­its gefordert. Diese Anla­gen verur­sachen hohe Emis­sio­nen an Ammo­ni­ak, das empfind­liche Biotope durch Überdün­gung und Ver­sauerung schädigt. Außer­dem bildet sich aus Ammo­ni­ak Fein­staub, der die men­schliche Gesund­heit gefährdet. In Deutsch­land lag der Anteil der Land­wirtschaft an der Belas­tung durch sekundären Fein­staub aus Ammo­ni­ak (PM2,5‑Wert) je nach Region zwis­chen 25 und 50 Prozent, unter anderem aus den großen Tierhaltungsbetrieben.

Kein Widerspruch zu tiergerechter Haltung

Die neuen Regelun­gen der TA Luft sowie nötige Maß­nah­men zur Erhöhung des Tier­wohls ste­hen nicht im Wider­spruch. Die TA Luft sieht aus­drück­lich vor, dass Hal­tungsver­fahren, die nach­weis­lich dem Tier­wohl dienen, selb­st dann einge­set­zt wer­den kön­nen, wenn sie zu höheren Emis­sio­nen führen. Allerd­ings sind die Emis­sio­nen aus tierg­erecht­en Außen­kli­mas­tällen in den meis­ten Fällen geringer als diejeni­gen aus geschlosse­nen Ställen ohne Abluftreini­gung. Dies ist zum einen darauf zurück­zuführen, dass die Tem­per­a­turen in Außen­kli­mas­tällen geringer sind als in geschlosse­nen Ställen. Zum anderen gibt es in Außen­kli­mas­tällen unter­schiedliche Funk­tions­bere­iche (zum Beispiel zum Ruhen, Fressen, Saufen, Koten). Dadurch wird ver­hin­dert, dass die gesamte Ober­fläche des Stalls ver­schmutzt wird.

Neuen Stand der Technik verankert

Die TA Luft ist ein zen­trales Regel­w­erk zur Ver­ringerung von Emis­sio­nen und Immis­sio­nen von Luftschad­stof­fen aus genehmi­gungs­bedürfti­gen Anla­gen. Sie richtet sich an die Genehmi­gungs­be­hör­den für indus­trielle Anla­gen. Die let­zte Ver­sion galt seit 2002, die heutige Fas­sung ist eine Anpas­sung an den fort­geschrit­te­nen Stand der Tech­nik. Viele Änderun­gen sind EU-Vor­gaben, die in nationales Recht umge­set­zt wer­den. Auch für Anla­gen, die nicht EU-Recht fall­en, wird mit der TA Luft ein neuer Stand der Tech­nik verankert.

www.bmu.de

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