Lärm am Arbeitsplatz ist noch immer eine unterschätzte Gefahr. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gehört nach Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) seit Jahren deutschlandweit zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) weist deshalb besonders auf die Gefahren eines hohen Geräuschpegels bei der Arbeit hin.
Betroffene bemerken die Lärmschwerhörigkeit meist erst, wenn der Verlust des Hörvermögens bereits eingetreten ist. „Dann ist die Erkrankung schon fortgeschritten und in jedem Fall irreversibel. Auch Hörgeräte können diesen Verlust nicht mehr ausgleichen“, sagt Peter Hammelbacher von der BGHM. Er rät: „Der wirksamste Schutz für das Gehör ist, Lärm am Arbeitsplatz von vornherein zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.“
Für die Entwicklung wirksamer und nachhaltiger Präventionsmaßnahmen gegen Lärm eignet sich die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung besonders gut. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auf dieser Basis passende Schutzmaßnahmen ergreifen und umsetzen. Welche das sind, ist auch vom durchschnittlichen Schallpegel abhängig. In einer Werkstatt zum Beispiel können ungeschützte Ohren 80 bis 85 dB(A) ausgesetzt sein. Ab diesem Wert wird es für das Gehör gefährlich. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen deshalb unter anderem kostenlosen Gehörschutz zur Verfügung stellen und eine Vorsorge anbieten. Decken und Wände dürfen den Schall nicht komplett reflektieren, sondern müssen ihn zu mindestens 30 Prozent absorbieren.
Bei einem Schallpegel zwischen 85 und 100 dB(A), wie er beispielsweise in der Stahlbauhalle herrschen kann, sind die gesetzlichen Vorgaben umfangreicher und strenger. Für diese Bereiche müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum Beispiel ein Lärmminderungsprogramm aufstellen. Lärmbereiche sind an den Zugängen zu kennzeichnen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Pflichtvorsorge anbieten. Auch das Tragen des Gehörschutzes ist obligatorisch.
Die BGHM berät ihre Versicherten und Mitgliedsbetriebe zum Thema Lärmprävention bei der Arbeit. Weitere Informationen und eine umfassende Dokumentensammlung gibt es hier.