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Überprüfung von Rauchmeldern - Tipps zur Wartung

Vor und nach dem Urlaub empfohlen
Überprüfung von Rauchmeldern

Überprüfung von Rauchmeldern
Rauchmelder sollten vor und nach jedem Urlaub geprüft werden. Foto: photophonie - stock.adobe.com

Instal­lierte Rauch­melder soll­ten vor und nach jedem Urlaub getestet wer­den. Nur so kön­nen Nutzer sich­er­stellen, dass diese im Brand­fall ein­wand­frei funk­tion­ieren. Die regelmäßige Wartung hil­ft auch, Fehlalarme auf­grund tech­nis­ch­er Ursachen zu ver­mei­den. Darauf ver­weist der Deutsche Feuer­wehrver­band (DFV) anlässlich des bun­desweit­en Aktion­stags vom 13. Juli.

„Ger­ade in der Urlaub­szeit wer­den Feuer­wehren manch­mal alarmiert, obwohl es gar nicht bren­nt. Oft piept der Rauch­melder beim Nach­barn, weil die Bat­terie leer oder das Gerät ver­dreckt ist“, erk­lärt Her­mann Schreck, Vizepräsi­dent des Deutschen Feuer­wehrver­ban­des. Viele Men­schen kön­nten den Unter­schied zwis­chen Alarm- und Warn­ton eines Rauch­melders nicht erken­nen. Dabei sei es recht ein­fach, diese zu unter­schei­den: Bei Rauch­bil­dung ertönt ein lauter und zusam­men­hän­gen­der Alarm­ton. Hier ist sofort zu han­deln. Lässt hinge­gen die Bat­terieleis­tung nach, ertönt in regelmäßi­gen, minuten­lan­gen Abstän­den eine kurze Ton­folge. Dieser Warn­ton kann leis­er sein als der Alarm­ton und wieder­holt sich so lange, bis die Bat­terie leer ist oder gewech­selt wurde. Beispiele für Alarm- und Bat­teriewarn­töne von Rauch­meldern sind auf der Web­site der Ini­tia­tive „Rauch­melder ret­ten Leben“ abrufbar.

Tipps zur Wartung von Rauchmeldern

Auch die richtige Pflege der Rauch­melder trägt dazu bei, Fehfahrten zu ver­mei­den. Rauch­melder sind nach den Angaben in der Bedi­enungsan­leitung, min­destens jedoch ein­mal jährlich auf ihre Funk­tion­stüchtigkeit hin zu über­prüfen. Dazu gehören fol­gende Checks:

  • Sind die Rauchein­trittsöff­nun­gen frei zugänglich?
  • Ist der Melder voll funktionsfähig?
  • Kommt es zum Probealarm bei Aus­lö­sung über die Prüftaste?
  • Ste­ht ein Bat­teriewech­sel an (bei Rauch­meldern mit aus­tauschbaren Batterien)?

Bei ein­er Fehlfunk­tion oder Beschädi­gung muss der Melder aus­ge­tauscht wer­den. Laut DIN 14676 ist ein Rauch­melder spätestens zehn Jahre nach der Inbe­trieb­nahme auszu­tauschen. Eine detail­lierte Check­liste mit weit­eren Hin­weisen zur Rauch­melderpflege gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

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