Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zwei neue Informationsschriften zu Einsätzen bei Bränden veröffentlicht, die sich vor allem an Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen richten.
Druckgasbehälter, wie Propan- und Acetylengasflaschen, sind weit verbreitet und stellen somit im Brandeinsatz für Einsatzkräfte von beispielsweise Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen eine besondere Gefahr dar.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung hat zum spezifischen Verhalten von Acetylen- und Propangasflaschen im Brandfall umfangreiche Versuchsreihen durchgeführt. Der Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ (BAM) der DGUV sowie weitere Institutionen haben mit der
- DGUV Information 205–029: Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz und der
- DGUV Information 205–030: Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz
zwei DGUV-Informationen mit praktischen Hinweisen für Einsatzkräfte erarbeitet. Sie berücksichtigen die aktuellen Forschungsarbeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung. Sie sollen die bereits bestehenden, teilweise inkonsistenten Handlungshilfen und Merkblätter verschiedener Quellen auf einen aktuellen und sicherheitstechnisch konsistenten Stand bringen.
Die Priorität lag dabei auf der Erstellung einer praktischen, kurzgefassten und leicht verständlichen Handlungshilfe für den Einsatz. Für Propan- und Acetylengas-flaschen wurden daher einfache, taktische Schemata zur Einsatzabwicklung und Gefahrenminimierung entwickelt. Darüber hinaus werden die wichtigsten Grundsätze und Regeln zu Beginn der DGUV-Informationen in Kurzform dargestellt.