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Vom Alkoholverbot zum Gesundheitsmanagement

Sucht am Arbeitsplatz Teil 1
Vom Alkoholverbot zum Gesundheitsmanagement

Pro­gramme zur betrieblichen Sucht­präven­tion und ‑hil­fe sind in den ver­gan­genen Jahrzehn­ten zu einem ele­mentaren Bestandteil mod­ern­er Per­son­alpoli­tik gewor­den. Gle­ichzeit­ig wur­den sie mit den Aspek­ten vor­beu­gen­der Maß­nah­men, Anleitun­gen zur kon­struk­tiv­en Inter­ven­tion sowie Hil­fs- und Unter­stützungsange­boten für Betrof­fene wichtige Bestandteile des betrieblichen Gesund­heits­man­age­ments. Dieser Beitrag, mit dem zugle­ich eine Serie zum The­ma „Sucht am Arbeit­splatz“ in dieser Zeitschrift begin­nt, rollt zunächst die his­torische Entwick­lung der Sucht­präven­tion auf, von den Anfän­gen in den USA bis zum jet­zi­gen Stand hierzulande.

Die ersten Alko­hol­hil­f­spro­gramme wur­den bere­its in den 40er Jahren des let­zten Jahrtausends in den USA entwick­elt. [1] Befördert wurde dies vor allem aus der Grün­dung der Selb­sthil­febe­we­gung der Anony­men Alko­ho­lik­er (AA) sowie der Entwick­lung des neuen Krankheit­skonzeptes „Alko­holis­mus“ 1941 durch Elvin M. Jellinek am „Yale Cen­ter of Alco­hol Stud­ies“, das sich zum Kern der wis­senschaftlichen Alko­holis­mus­forschung in den USA entwickelte.

Die Anonymen Alkoholiker

Die Grün­dung der Anony­men Alko­ho­lik­er (AA) datiert im Jahre 1935, als sich die bei­den Ini­tia­toren, Bill Wil­son und Dr. Robert Smith, trafen. Bei­de waren Mit­glieder des seit 1878 beste­hen­den „Oxford Group Move­ment“, eines Zusam­men­schlusses christlich­er Grup­pen, die Alko­ho­lik­er dabei unter­stützten absti­nent zu wer­den und zu bleiben. Die oft beschriebe­nen „Zwölf Schritte“, die in den Jahren 1938/39 disku­tiert und aus­for­muliert wur­den, bilden die zen­trale Leitlin­ie der AA-Bewe­gung. Auf dem Hin­ter­grund ein­er – zumin­d­est zum dama­li­gen Zeit­punkt – noch sehr aus­geprägten Spir­i­tu­al­ität ste­ht im Mit­telpunkt der „Zwölf Schritte“ die Notwendigkeit der indi­vidu­ellen Kapit­u­la­tion vor dem Alko­hol als Aus­gangspunkt für eine gewis­senhafte und furcht­lose Inven­tur, ein­er demüti­gen Hal­tung gegenüber ein­er Kraft, die größer ist als das Indi­vidu­um, und das Beken­nt­nis zu ein­er zukün­ftig absti­nen­ten Lebensweise.
Mit dem unum­stößlichen Glauben, dass jede einzelne Per­son nach der „indi­vidu-ellen Kapit­u­la­tion“ in der Lage ist, eine solche Lebenswende zu vol­lziehen, verän­derte die AA-Bewe­gung das ver­bre­it­ete Vorurteil, dass Alko­ho­lik­erIn­nen laster­haft, krim­inell, psy­chopathisch und grund­sät­zlich unfähig seien, aus eigen­er Kraft der „Trunk­sucht“ Ein­halt gebi­eten und absti­nent leben zu können.

Eine neue Alkoholismusbewegung entsteht

Par­al­lel hierzu formierte sich auch eine neue wis­senschaftliche Alko­holis­mus­be­we­gung mit einem verän­derten Ansatz, der sich expliz­it von den pop­ulären moralisch-religiös geprägten Sichtweisen und poli­tis­chen Zie­len der früheren Tem­perenzbe­we­gung dis­tanzierte. Im Mit­telpunkt sollte auss­chließlich das mod­erne medi­zinis­che Wis­sen über Trunk­en­heit als Krankheit ste­hen. Als zen­traler Forschungs­stan­dort bildete sich das „Yale Cen­ter of Alco­hol Stud­ies“ her­aus, das ab 1943 von Elvin Mor­ton Jellinek als Direk­tor geleit­et wurde. Auch die von dieser Forschung aus­ge­hende neue Ori­en­tierung wandte sich gegen die Vorurteile der Charak­ter­losigkeit, Wil­lenss­chwäche, asoziale Per­sön­lichkeit etc. von „Trunk­sucht“ betrof­fen­er Per­so­n­en. Die wichti­gen Botschaften lauteten vielmehr: der Alko­ho­lik­er ist krank; ihm kann geholfen wer­den; er ist es wert, Hil­fe zu bekommen.
Bere­its 1942 hat­te Jellinik die „Yale Sum­mer School of Alco­holic Stud­ies“ einge­führt, in der das Krankheit­skonzept des Alko­holis­mus vorgestellt und disku­tiert wurde mit dem Ziel, die Erken­nt­nisse der Alko­holis­mus­forschung an Mul­ti­p­lika­toren weit­erzugeben. In diesem Zusam­men­hang kam es auch zu ein­er Zusam­me­nar­beit mit den Anony­men Alko­ho­lik­ern. Zen­trale Bestandteile des Krankheit­skonzepts waren die Annahmen,
  • dass es unter­schiedliche Typen des Alko­holis­mus sowie eine physis­che und psy­chis­che Abhängigkeit gebe,
  • dass die Alko­ho­lab­hängigkeit eine Krankheit darstelle,
  • dass diese Erkrankung einen typ­is­chen phasen­haften Ver­lauf mit spez­i­fis­chen Symp­tomen nehme
  • und kon­sti­tu­ierend für die Krankheit der soge­nan­nte Kon­trol­lver­lust sei.
Dieses Krankheit­skonzept ist nicht nur 1954 von der Welt­ge­sund­heit­sor­gan­i­sa­tion (WHO) über­nom­men wor­den, son­dern hat „bis in die 80er-Jahre hinein nahezu unange­focht­en die gesamte Alko­holis­mus­diskus­sion und die meis­ten Behand­lungsan­sätze in der Sucht­ther­a­pie“ geprägt sowie als Grund­lage betrieblich­er Sucht­pro­gramme gedi­ent. [1]
Die begin­nende Entstig­ma­tisierung des Alko­holis­mus ver­bun­den mit der Ein­sicht, dass mit geziel­ter Inter­ven­tion ein Verän­derungsver­hal­ten angestoßen wer­den kann, leit­ete auch eine Ent­tabuisierung des Prob­lems trink­ender Alko­ho­lik­er in der Arbeitswelt ein. Bere­its 1942 war das AA-Mit­glied Dave M. als inner­be­trieblich­er Alko­hol­ber­ater bei Rem­ming­ton Arms Com­pa­ny und ab 1944 bei DuPont tätig. Seit Mitte der 40er Jahre wur­den For­men „reha­bil­i­tieren­den Vorge­hens“ bei Alko­ho­lauf­fäl­ligkeit­en von Beschäftigten u.a. bei der West­ern Elec­tric Com­pa­ny und bei DuPont Nemour eingeführt.
1946 hielt Jellinek vor dem Wirtschaftsclub in Detroit einen Vor­trag zur Frage des Umgangs mit alko­ho­lab­hängi­gen Mitar­beit­ern und 1947 gab es das erste schriftlich fix­ierte und mit der Gew­erkschaft abges­timmte Alko­hol­pro­gramm bei Con­sol­i­dat­ed Edi­son Com­pa­ny of New York. Seit 1948 gab es mit dem „Yale Plan for Busi­ness and Indus­try“ außer­dem ein erstes spezielles Beratungsange­bot für Betriebe durch das „Yale Cen­ter of Alco­hol Stud­ies“ und das „Nation­al Com­mit­tee of Alco­holism“ (NCA). Die seit Ende der 50er-Jahre in den USA durchge­führten sys­tem­a­tis­chen Schu­lun­gen von Vorge­set­zten als Ergänzung der schriftlich gefassten Alko­hol­hil­f­spro­gramme fundierten diese Entwick­lun­gen in ihrer Wirkung.

Entwicklung in Deutschland

In der Bun­desre­pub­lik wurde diese neue Entwick­lung der Selb­sthil­febe­we­gung und der Aus­rich­tung der Alko­holis­mus­forschung erst in den 60er-Jahren spür­bar. „Auf der einen Seite fand das medi­zinis­che Krankheit­skonzept des Alko­holis­mus nach Jellinek auf dem Weg über die WHO immer größere Ver­bre­itung in medi­zinis­chen, ther­a­peutis­chen und sozialfür­sorg­erischen Fachkreisen und löste tra­di­tionelle … Erk­lärungsmod­elle der Sucht ab“ [1]. Zudem wurde mit einem Urteil des Bun­dessozial­gericht­es von 1968 die Anerken­nung der „Trunk­sucht“ als Krankheit rechtlich for­mal besiegelt.
Auf der anderen Seite hat­te sich die Selb­sthil­fege­mein­schaft der Anony­men Alko­ho­lik­er (AA) inzwis­chen in der BRD mit ihrem spez­i­fis­chen Ansatz etabliert. Es dauerte allerd­ings bis in die 70er-Jahre, bis in der Bun­desre­pub­lik auch die betrieb- lichen Alko­hol­pro­gramme der USA Res­o­nanz fan­den und sowohl die Absti­nen­zver­bände als auch Unternehmen das The­ma der Alko­hol­prob­leme am Arbeit­splatz für sich ent­deck­ten. Auf dem Hin­ter­grund gün­stiger Rah­menbe­din­gun­gen (z.B. das erwäh­nte Urteil von 1968, die gew­erkschaftlichen Bestre­bun­gen zur Human­isierung der Arbeitswelt, der gestiegene Alko­holkon­sum) ent­stand Ende der 70er Jahre die Bewe­gung „Alko­hol-am-Arbeit­splatz“, die eine Phase der Ver­bre­itung und Insti­tu­tion­al­isierung betrieblich­er Sucht­pro­gramme einleitete:
  • 1976: die erste Betrieb­svere­in­barung zum „Umgang mit alko­hol­ge­fährde­ten und ‑kranken Men­schen“ bei der Voith GmbH in Heidenheim;
  • 1978: Fach­ta­gung der DHS in Berlin zum The­ma „Suchterkrankung am Arbeit­splatz“ (Betriebe wie Bay­er, BASF, Voith, Thyssen Nieder­rhein, Deutsche Bun­des­bahn stell­ten ihre Aktiv­itäten zur Suchthil­fe und ‑präven­tion vor);
  • 1979: Die IG Met­all bringt in ihrer Mit­gliederzeitung den Titel-Bericht „Alko­holis­mus“;
  • 1984: die erste Dien­stvere­in­barung im öffentlichen Dienst bei der Stadt Stuttgart;
  • 1984: Der Gesamtver­band für Suchtkranken­hil­fe im Diakonis­chen Werk der ev. Kirche Deutsch­land e.V. (GVS), Kas­sel, organ­isiert das erste Aus­bil­dungsange­bot für betriebliche Suchtkrankenhelfer.
Vor allem in dieser Anfangsphase trieben viele Akteure aus dem Bere­ich der Selb­sthil­febe­we­gun­gen und der „trock­e­nen Alko­ho­lik­er“ sehr rührig und ver­di­en­stvoll die Ini­ti­ierung und den Auf­bau betrieblich­er Alko­hol­hil­f­spro­gramme voran, unter­stützt durch den Bere­ich der pro­fes­sionellen Suchtkranken­hil­fe. Dadurch waren die Pro­gramme und speziell der für die betriebliche Inter­ven­tion anzuwen­dende „Stufen­plan“ aber auch stark von den Grund­sätzen und Gedanken der Selb­sthil­fe und sucht-ther­a­peutis­ch­er Ansätze geprägt. „Der Betrieb sollte Teil der so genan­nten Ther­a­piekette wer­den, wobei ihm eine aktive Rolle in der Moti­va­tion­sphase (Krankheit­sein­sicht weck­en und zur Behand­lung motivieren) sowie in der Nach­sorgephase (Wiedere­ingliederung und Vor­beu­gung von Rück­fällen) zugewiesen wurde.“ [1] Visu­al­isiert wurde das Konzept betrieblich­er Inter­ven­tion anhand des Ther­a­pie-Trichters, über den betrof­fene Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er – fast zwangsläu­fig – in die Ther­a­pie eingeschleust werden.

Der „konstruktive Leidensdruck“

Als Mit­tel zum Zweck sollte der „kon­struk­tive Lei­dens­druck“ dienen, als Instru­ment, das zwar an den US-amerikanis­chen Vor­bildern der betrieblichen Inter­ven­tion angelehnt war, aber eher die sehr diszi­plin­ierende Tra­di­tion der deutschen Trinker­für­sorge rea­n­imierte. Die dazu gehörige The­o­rie lieferte das Bild des Suchtkranken als ich-schwache Per­sön­lichkeit, die qua­si auf den recht­en Weg gezwun­gen wer­den müsste. So wurde auf ein­er Arbeit­sta­gung der Lan­desstelle Berlin gegen die Sucht­ge­fahren e.V. zum The­ma „Alko­hol am Arbeit­splatz“ im Jahre 1981 fest­gestellt: „Alle Hil­f­sange­bote müssen mit absoluter Härte von allen Hil­f­sin­stanzen an den Kranken herange­tra­gen und durchge­führt wer­den“, mit dem Ziel, „die Krankheit­sein­sicht des/der Betrof­fe­nen mit allen Mit­teln zu fördern.“
Wer nicht bere­it war, diese harte Vari­ante der kon­se­quenten Hil­fe zur Erhöhung von Lei­dens­druck bei den Betrof­fe­nen zu ergreifen, lief zwangsläu­fig Gefahr, als Co-Alko­ho­lik­erIn ein­ge­ord­net zu werden.
Auch wenn die Konzepte und Ver­fahren­srichtlin­ien aus den Anfän­gen der betrieblichen Suchthil­fe in der Rückschau unter dem Blick­winkel ein­er ethis­chen Wer­tung als ten­den­ziell prob­lema­tisch hin­ter­fragt wer­den kön­nen, bleibt als wesentliche Erken­nt­nis festzuhal­ten: Selb­st diese harte und mit der beständi­gen Kündi­gungs­dro­hung verse­hene Vorge­hensweise war immer in Ziel­rich­tung „Hil­fe für die betrof­fe­nen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er“ intendiert. Die Konzepte der betrieblichen Suchthil­fe waren nie als Hil­f­sin­stru­mente zur Beförderung betrieblich­er Kündi­gun­gen von alko­ho­lauf­fäl­li­gen Beschäftigten angelegt, son­dern soll­ten im Gegen­teil eine Schutz­funk­tion erfüllen gegenüber ver­hal­tens­be­grün­de­ten arbeit­srechtlichen Diszi­plin­ierungs­maß­nah­men, deren Hin­ter­grund tat­säch­lich eine per­sön­lichkeits­be­d­ingte Ursache war, sprich eine Suchtmittelabhängigkeit.
Dabei bleibt unwider­sprochen, dass ein Miss­brauch unter dem Deck­man­tel der Für­sorge nie generell aus­geschlossen wer­den kann. Sucht­präven­tion­spro­gramme sind immer zwis­chen den Polen betrieb- lich­er „Barmherzigkeit“ [2] im Sinne eines für­sorg­erischen, hil­fre­ichen Han­delns sowie den Erfordernissen betrieb­swirtschaftlich­er Ratio­nal­ität angelegt. Wie die Autorin Elis­a­beth Wiene­mann in ihrem Buch „Vom Alko­holver­bot zum Gesund­heits­man­age­ment“ [1] aufzeigt, kön­nen bei­de Pole in weit­ge­hend opti­malem Maße erfüllt wer­den ger­ade über die Insti­tu- tion­al­isierung betrieblich­er Sucht­präven­tions- und ‑hil­fe­pro­gramme, die auf kon­struk­tivem, lösung­sori­en­tiertem, ver­ant­wortlichem und selb­stver­ant­wortlichem Han­deln basieren.

Suchtprävention heute

Gegenüber den frühen Alko­hol­hil­f­spro­gram­men haben sich über eine lange Zeit der Entwick­lung und Fortschrei­bung unter anderem fol­gende zen­trale Anforderun­gen mod­ern­er und arbeitswis­senschaftlich erprobter Sucht­präven­tion­spro­gramme durchgesetzt:
  • Der „Stufen­plan“ als Inter­ven­tion­s­ge­spräch­sleit­faden dient nicht mehr einem sucht­ther­a­peutis­chen Zweck, son­dern erfüllt die Auf­gabe eines arbeits- bzw. dien­strechtlichen Instru­ments, das auf der einen Seite betrof-fenen Beschäftigten einen größt­möglichen Freiraum für Verän­derungss­chritte, ander­er­seits einen for­maljuris­tisch kor­rek­ten Rah­men bieten soll;
  • Der „Stufen­plan“ dient nicht der Erzeu­gung eines irgend­wie geart­eten „Lei­dens­drucks“, denn kein Men­sch und keine Insti­tu­tion hat das Recht, Lei­den zu erzeu­gen oder zu erhöhen, son­dern soll auf Lösun­gen und Verän­derun­gen im Sinne der betrof­fe­nen Beschäftigten und des Unternehmens hinwirken;
  • Die Frage ein­er notwendi­gen betrieblichen Inter­ven­tion und damit auch der betrieblichen Hil­fe richtet sich nicht an ein­er notwendi­gen Diag­noses­tel­lung aus, son­dern an arbeitsver­traglichen oder dien­strechtlichen Pflichtver­let­zun­gen, die im Zusam­men­hang mit riskan­tem Sucht­mit­telkon­sum oder süchti­gen Ver­hal­tensweisen ver­mutet werden;
  • Die Inter­ven­tion soll so früh wie möglich erfol­gen, damit Verän­derungss­chritte frühzeit­ig einge­fordert und ein­er möglichen Chronifizierung vorge­beugt wer­den kann;
  • Einge­bet­tet ist dieses in das Konzept eines gesund­heit­sori­en­tierten Führungsver­hal­tens von per­son­alver­ant­wortlichen Beschäftigten im Rah­men des Betrieblichen Gesundheitsmana-gements.
Die Anforderun­gen an betriebliche Sucht­präven­tions- und ‑hil­fe­pro­gramme sind erst­mals 2006 durch die „Qual­itäts­stan­dards zur betrieblichen Sucht­präven­tion und Suchthil­fe“ der Deutschen Haupt­stelle für Sucht­fra­gen (DHS) schriftlich fix­iert und Anfang 2011 aktu­al­isiert worden.
Auf diesen Stan­dards beruhen die Aus­führun­gen zu den bei­den wichtig­sten Säulen betrieblich­er Sucht­präven­tion, der Inter­ven­tion sowie der Hil­fe und Unterstützung.
Der näch­ste Teil unser­er Sucht-Serie befasst sich mit dem The­ma „Alko­hol am Arbeitsplatz“.
Dipl.-Sozialwirt Gün­ter Schumann
Betrieblich­er Sozial- und Sucht­ber­ater der Carl von Ossi­et­zky Uni­ver­sität Oldenburg
Lit­er­atur
[1] Wiene­mann, Elis­a­beth: Vom Alko­holver­bot zum Gesund­heits­man­age­ment, ibi­dem Ver­lag, Stuttgart, 2000
[2] Wieland, J. 1992
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