Der Einsatz von asbesthaltigen Baumaterialien ist in Deutschland verboten. Ebenso verboten ist es, asbesthaltige Baumaterialien selbst zu demontieren, zu bearbeiten oder unsachgemäß zu entsorgen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt eindringlich davor, hier selbst Hand anzulegen, denn Asbestfasern, die bei unsachgemäßem Umgang mit dem Material frei werden, können Lungenkrebs und Asbestose verursachen.
„Schützen Sie Ihre Gesundheit und vergeben Sie solche Arbeiten unbedingt an Fachfirmen, die eine entsprechende Sachkunde nachweisen können“, rät SVLFG-Vorstandsvorsitzender Arnd Spahn. Fast jeder kennt sie noch: asbesthaltige Baumaterialien, etwa die leicht gewellten Asbestzement-Dachplatten, asbesthaltige Hausverkleidungen oder Asbestmatten als Isoliermaterial im Heizungskeller. Bis spät in den 80er Jahren war Asbest ein geschätzter Baustoff: leicht zu verarbeiten, nicht brennbar, langlebig. Erst spät wurde erkannt, dass frei fliegende Asbestfasern Lungenkrebs erregen. Die Fasern werden bei manueller Beanspruchung des Materials frei. Dies kann zum Beispiel bereits durch das Abkehren solcher Dächer, durch die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger oder durch das Anbohren von Asbestzementbauteilen ausgelöst werden. Im großen Maß lösen sich Asbestfasern vom Baustoff bei unsachgemäßen Abbrucharbeiten.
Besonders tückisch
Bereits das einmalige Einatmen dieser Fasern kann dazu führen, dass sie sich in der Lunge festsetzen und dort Erkrankungen auslösen. So können solche Arbeiten neben Krebs auch zu einer Asbeststaublunge (Asbestose) führen. Seit Anfang der 90er Jahre sind der Einbau und die Zweitnutzung asbesthaltiger Materialien in Deutschland verboten. Unter dieses Verbot fallen auch die Weitergabe solcher Platten an Dritte, das Aufbringen einer neuen Dacheindeckung auf ein bestehendes Asbestdach und selbst die Dachbegrünung. Was heißt das aber nun für Besitzer von „Altbeständen“?
Was ist erlaubt, was ist verboten?
Grundsätzlich gilt: Solange die Asbestfasern fest im Baustoff gebunden sind, geht von ihnen keine Gefahr aus. In der Praxis heißt das, Dächer mit unbeschädigten Asbestzement-Platten oder asbesthaltige Fassadenverkleidungen müssen nicht automatisch erneuert werden.
Vorsicht ist geboten bei Arbeiten auf Asbestzementdächern. Sie sind nicht durchtrittssicher! Hier besteht die Gefahr des Durchbrechens und Abstürzens. Zum Begehen müssen geeignete Planken verlegt und gegen Verrutschen gesichert werden.
Instandsetzung, Sanierung, Abbruch – was tun?
Umfangreichere Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen, sei es der Abbruch, eine Sanierung oder die Instandhaltung, dürfen ausnahmslos nur sachkundige Personen ausführen. Aus diesem Grunde sollten Asbestarbeiten und die umweltgerechte Entsorgung des anfallenden Bauschutts an Fachfirmen vergeben werden, die eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Die Sachkunde kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden. Asbesthaltige Verkleidungen oder Dacheindeckungen müssen bei kleineren Schäden nicht immer vollständig entfernt werden. Instandhaltungsarbeiten sind unter genau definierten Umständen erlaubt. Auch diese Arbeiten dürfen jedoch nur sachkundige Personen beziehungsweise Fachfirmen durchführen. Eigenleistung kommt in allen genannten Fällen ebenso nicht in Frage wie die Beauftragung von Personen ohne entsprechende Sachkunde in solchen Arbeiten.
Asbest in Haus und Garten fachgerecht entsorgen
Schon im eigenen Interesse wird jeder versuchen, asbesthaltige Gegenstände in Haus und Garten, zum Beispiel alte Blumentröge aus Asbestbeton oder mit Asbest isolierte Elektroheizlüfter und Toaster, möglichst rasch und fachgerecht zu entsorgen. Am besten geht dies, wenn der Gegenstand in einer dichten Folienverpackung bei einer öffentlichen Entsorgungsstation abgegeben wird. Hier sollte man vorher anfragen, ob und in welcher Verpackung die Entsorgungsstation asbesthaltige Gegenstände annimmt. Beim Verpacken immer möglichst staubfrei arbeiten! Gegebenenfalls muss man den Gegenstand vorher anfeuchten. Sollen asbesthaltige Elektrogeräte verpackt werden, müssen diese natürlich vor dem Anfeuchten vom Strom getrennt sein. Am Besten werden die Geräte im Freien bei Windstille verpackt. Bei Entsorgungsarbeiten ist immer die erforderliche Schutzkleidung zu tragen, wenn die Gefahr besteht, mit dem Asbest in Kontakt zu kommen oder wenn das Material bereits brüchig ist oder brechen kann. Die Lunge wird durch eine Atemschutzmaske mit P3 Filter geschützt. Die Haut und die Bekleidung kann weitgehend mit Einwegschutzanzügen geschützt werden. Die Gemeinde oder das zuständige Umweltamt gibt Auskunft darüber, wo die nächstgelegene Entsorgungsstation liegt. Die Entsorgung von asbesthaltigen Speicheröfen müssen Fachfirmen durchführen.
Es hat gebrannt – was jetzt?
Schlimm genug, wenn Gebäude abbrennen – noch schlimmer ist es, wenn dabei auch noch asbesthaltige (Bau-)Stoffe Raub der Flammen werden. Die Fasern selbst sind nicht brennbar. Durch die Hitzeentwicklung fliegen sie jedoch durch die Luft und kontaminieren dabei die Umgebung. Weil bei abgebrannten Gebäuden in der Regel ohnehin unklar ist, was für Materialien verbrannt wurden, wird oft alles als Sondermüll behandelt, der fachgerecht entsorgt werden muss. Genaue Auskünfte über die Entsorgung von Restmaterial nach einem Brand erteilen die Gemeinden, Umweltämter oder Entsorgungsstationen.
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Asbestarbeiten
Auskünfte über die Sachkunde für Asbestarbeiten und Umgangsvorschriften enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Sie ist die Handlungsanleitung für die Sachkundigen Personen und Fachfirmen. Darin steht auch, ob und bei wem Asbestarbeiten vorher anzuzeigen sind. Fachfirmen nehmen den Auftraggebern diese Behördengänge ab.
Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde bieten unter anderem Handwerkskammern, technische Überwachungsvereine und andere Institute an. Eine Suche im Internet unter „Lehrgang Sachkunde TRGS 519“ bietet hier eine Fülle von Informationen.
Was ist Asbestose?
Als erstes Zeichen einer Asbeststaublunge (Asbestose) treten Reizhusten, Kurzatmigkeit und Brustschmerzen auf. Später können die Symptome einer chronischen Bronchitis, eine Herzvergrößerung (Rechtsherzhypertrophie) und Lungenveränderungen hinzukommen. Feines Knisterrasseln gilt als Hinweis auf eine krankhafte Verhärtung des Lungen-Fasergewebes (Lungenfibrose). Die Funktion der Lunge kann dadurch stark eingeschränkt werden. Für die Diagnose ist eine Röntgenuntersuchung notwendig. Besonders tückisch: Durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Lunge treten im Allgemeinen erst Jahre bis Jahrzehnte später auf.
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