1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Arbeitssicherheit » Gefahrstoffe / Ex-Schutz »

Vorsicht Asbest!

Entsorgung nur durch Fachfirmen
Vorsicht Asbest!

Vorsicht Asbest!
Nur sachkundige Personen dürfen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen ausführen. Foto: BG BAU
Der Ein­satz von asbesthalti­gen Bau­ma­te­ri­alien ist in Deutsch­land ver­boten. Eben­so ver­boten ist es, asbesthaltige Bau­ma­te­ri­alien selb­st zu demon­tieren, zu bear­beit­en oder unsachgemäß zu entsor­gen. Die Sozialver­sicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG) warnt ein­dringlich davor, hier selb­st Hand anzule­gen, denn Asbest­fasern, die bei unsachgemäßem Umgang mit dem Mate­r­i­al frei wer­den, kön­nen Lun­genkrebs und Asbestose verursachen.

„Schützen Sie Ihre Gesund­heit und vergeben Sie solche Arbeit­en unbe­d­ingt an Fach­fir­men, die eine entsprechende Sachkunde nach­weisen kön­nen“, rät SVLFG-Vor­standsvor­sitzen­der Arnd Spahn. Fast jed­er ken­nt sie noch: asbesthaltige Bau­ma­te­ri­alien, etwa die leicht gewell­ten Asbestze­ment-Dach­plat­ten, asbesthaltige Hausverklei­dun­gen oder Asbest­mat­ten als Isolier­ma­te­r­i­al im Heizungskeller. Bis spät in den 80er Jahren war Asbest ein geschätzter Baustoff: leicht zu ver­ar­beit­en, nicht brennbar, lan­glebig. Erst spät wurde erkan­nt, dass frei fliegende Asbest­fasern Lun­genkrebs erre­gen. Die Fasern wer­den bei manueller Beanspruchung des Mate­ri­als frei. Dies kann zum Beispiel bere­its durch das Abkehren solch­er Däch­er, durch die Reini­gung mit einem Hochdruck­reiniger oder durch das Anbohren von Asbestze­ment­bauteilen aus­gelöst wer­den. Im großen Maß lösen sich Asbest­fasern vom Baustoff bei unsachgemäßen Abbrucharbeiten.

Beson­ders tückisch
Bere­its das ein­ma­lige Einat­men dieser Fasern kann dazu führen, dass sie sich in der Lunge fest­set­zen und dort Erkrankun­gen aus­lösen. So kön­nen solche Arbeit­en neben Krebs auch zu ein­er Asbest­staublunge (Asbestose) führen. Seit Anfang der 90er Jahre sind der Ein­bau und die Zweit­nutzung asbesthaltiger Mate­ri­alien in Deutsch­land ver­boten. Unter dieses Ver­bot fall­en auch die Weit­er­gabe solch­er Plat­ten an Dritte, das Auf­brin­gen ein­er neuen Dachein­deck­ung auf ein beste­hen­des Asbest­dach und selb­st die Dachbe­grü­nung. Was heißt das aber nun für Besitzer von „Altbestän­den“?
Was ist erlaubt, was ist verboten?
Grund­sät­zlich gilt: Solange die Asbest­fasern fest im Baustoff gebun­den sind, geht von ihnen keine Gefahr aus. In der Prax­is heißt das, Däch­er mit unbeschädigten Asbestze­ment-Plat­ten oder asbesthaltige Fas­saden­verklei­dun­gen müssen nicht automa­tisch erneuert werden.
Vor­sicht ist geboten bei Arbeit­en auf Asbestze­ment­däch­ern. Sie sind nicht durchtrittssich­er! Hier beste­ht die Gefahr des Durch­brechens und Abstürzens. Zum Bege­hen müssen geeignete Planken ver­legt und gegen Ver­rutschen gesichert werden.
Instand­set­zung, Sanierung, Abbruch – was tun?
Umfan­gre­ichere Arbeit­en an asbesthalti­gen Bauteilen, sei es der Abbruch, eine Sanierung oder die Instand­hal­tung, dür­fen aus­nahm­s­los nur sachkundi­ge Per­so­n­en aus­führen. Aus diesem Grunde soll­ten Asbestar­beit­en und die umwelt­gerechte Entsorgung des anfal­l­en­den Bauschutts an Fach­fir­men vergeben wer­den, die eine entsprechende Sachkunde nach­weisen kön­nen. Die Sachkunde kann in staatlich anerkan­nten Lehrgän­gen erwor­ben wer­den. Asbesthaltige Verklei­dun­gen oder Dachein­deck­un­gen müssen bei kleineren Schä­den nicht immer voll­ständig ent­fer­nt wer­den. Instand­hal­tungsar­beit­en sind unter genau definierten Umstän­den erlaubt. Auch diese Arbeit­en dür­fen jedoch nur sachkundi­ge Per­so­n­en beziehungsweise Fach­fir­men durch­führen. Eigen­leis­tung kommt in allen genan­nten Fällen eben­so nicht in Frage wie die Beauf­tra­gung von Per­so­n­en ohne entsprechende Sachkunde in solchen Arbeiten.
Asbest in Haus und Garten fachgerecht entsorgen
Schon im eige­nen Inter­esse wird jed­er ver­suchen, asbesthaltige Gegen­stände in Haus und Garten, zum Beispiel alte Blu­men­tröge aus Asbest­be­ton oder mit Asbest isolierte Elek­tro­hei­zlüfter und Toast­er, möglichst rasch und fachgerecht zu entsor­gen. Am besten geht dies, wenn der Gegen­stand in ein­er dicht­en Folien­ver­pack­ung bei ein­er öffentlichen Entsorgungssta­tion abgegeben wird. Hier sollte man vorher anfra­gen, ob und in welch­er Ver­pack­ung die Entsorgungssta­tion asbesthaltige Gegen­stände annimmt. Beim Ver­pack­en immer möglichst staubfrei arbeit­en! Gegebe­nen­falls muss man den Gegen­stand vorher anfeucht­en. Sollen asbesthaltige Elek­trogeräte ver­packt wer­den, müssen diese natür­lich vor dem Anfeucht­en vom Strom getren­nt sein. Am Besten wer­den die Geräte im Freien bei Wind­stille ver­packt. Bei Entsorgungsar­beit­en ist immer die erforder­liche Schutzk­lei­dung zu tra­gen, wenn die Gefahr beste­ht, mit dem Asbest in Kon­takt zu kom­men oder wenn das Mate­r­i­al bere­its brüchig ist oder brechen kann. Die Lunge wird durch eine Atem­schutz­maske mit P3 Fil­ter geschützt. Die Haut und die Bek­lei­dung kann weit­ge­hend mit Ein­wegschutzanzü­gen geschützt wer­den. Die Gemeinde oder das zuständi­ge Umweltamt gibt Auskun­ft darüber, wo die näch­st­gele­gene Entsorgungssta­tion liegt. Die Entsorgung von asbesthalti­gen Spe­icheröfen müssen Fach­fir­men durchführen.
Es hat gebran­nt – was jetzt?
Schlimm genug, wenn Gebäude abbren­nen – noch schlim­mer ist es, wenn dabei auch noch asbesthaltige (Bau-)Stoffe Raub der Flam­men wer­den. Die Fasern selb­st sind nicht brennbar. Durch die Hitzeen­twick­lung fliegen sie jedoch durch die Luft und kon­t­a­minieren dabei die Umge­bung. Weil bei abge­bran­nten Gebäu­den in der Regel ohne­hin unklar ist, was für Mate­ri­alien ver­bran­nt wur­den, wird oft alles als Son­der­müll behan­delt, der fachgerecht entsorgt wer­den muss. Genaue Auskün­fte über die Entsorgung von Rest­ma­te­r­i­al nach einem Brand erteilen die Gemein­den, Umweltämter oder Entsorgungsstationen.
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Asbestarbeiten
Auskün­fte über die Sachkunde für Asbestar­beit­en und Umgangsvorschriften enthält die Tech­nis­che Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Sie ist die Hand­lungsan­leitung für die Sachkundi­gen Per­so­n­en und Fach­fir­men. Darin ste­ht auch, ob und bei wem Asbestar­beit­en vorher anzuzeigen sind. Fach­fir­men nehmen den Auf­tragge­bern diese Behör­dengänge ab.
Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde bieten unter anderem Handw­erk­skam­mern, tech­nis­che Überwachungsvere­ine und andere Insti­tute an. Eine Suche im Inter­net unter „Lehrgang Sachkunde TRGS 519“ bietet hier eine Fülle von Informationen.
Was ist Asbestose?
Als erstes Zeichen ein­er Asbest­staublunge (Asbestose) treten Reizhus­ten, Kurzat­migkeit und Brustschmerzen auf. Später kön­nen die Symp­tome ein­er chro­nis­chen Bron­chi­tis, eine Herzver­größerung (Recht­sherzhy­per­tro­phie) und Lun­gen­verän­derun­gen hinzukom­men. Feines Knis­ter­ras­seln gilt als Hin­weis auf eine krankhafte Ver­här­tung des Lun­gen-Fasergewebes (Lun­gen­fi­brose). Die Funk­tion der Lunge kann dadurch stark eingeschränkt wer­den. Für die Diag­nose ist eine Rönt­ge­nun­ter­suchung notwendig. Beson­ders tück­isch: Durch Asbest­staub verur­sachte Erkrankun­gen der Lunge treten im All­ge­meinen erst Jahre bis Jahrzehnte später auf.
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de