Startseite » Allgemein »

Hautschutz in der Backstube: Vorsicht im Umgang mit Brezellauge

Hautschutz bei der Arbeit mit Laugengebäck
Vorsicht, wenn Lauge dran ist!

Vorsicht, wenn Lauge dran ist!
Bei der Herstellung von Laugengebäck ist Hautschutz angebracht. Foto: Kzenon - stock.adobe.com

Wird in der Back­stube mit Brezel­lauge hantiert, sind Schutzhand­schuhe geboten. Das gilt auch bei der Arbeit mit gefrore­nen Lau­genge­bäck-Tei­glin­gen, denn die Kör­per­wärme löst die Lauge aus den Tei­glin­gen. Das kann zu Verätzun­gen führen, warnt die Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe (BGN).

Beim Aufle­gen gelaugter Tei­glinge genügt ein ein­fach­er Ein­weg-Nitril­hand­schuh. Für die anderen Arbeit­en braucht man lau­gen­feste Chemikalien-Schutzhand­schuhe mit län­ger­er Stulpe. Auch die gibt es als Ein­weg­pro­dukt. Getra­gen wer­den die Hand­schuhe aber nur, solange sie wirk­lich gebraucht wer­den, also die Haut mit der Lauge in Kon­takt kommt. Denn auch langes Hand­schuh­tra­gen kann die Haut schädigen.

Welcher Handschuh für Brezellauge?

Die Kennze­ich­nung auf dem Schutzhand­schuh gibt Auskun­ft darüber, woge­gen er schützt. Einen voll­w­er­ti­gen Chemikalien­schutz bieten Schutzhand­schuhe mit Erlen­mey­erkol­ben-Pik­togramm. Die Buch­staben unter diesem Pik­togramm beze­ich­nen die Chemikalien, vor denen der Hand­schuh schützt. Für Brezel­lauge braucht man den Buch­staben K (Prüf­chemikalie Natri­umhy­drox­id, 40 %).

Durchbruchzeit beachten

Generell gilt: Kein Chemikalien-Schutzhand­schuh schützt gegen alle Chemikalien und kein­er ist unbe­gren­zt ver­wend­bar. Diese Schutzhand­schuhe haben eine soge­nan­nte Durch­bruchzeit, nach der die Chemikalie nach dem Kon­takt durch den Hand­schuh an die Haut gelangt. Nach Ablauf der angegebe­nen Durch­bruchzeit muss der Hand­schuh entsorgt werden.

Die Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe (BGN) ist die geset­zliche Unfall­versicherung für rund 3,9 Mil­lio­nen Ver­sicherte in fast 400.000 Betrieben der Nahrungsmit­tel- und Getränke­industrie, des Hotel- und Gast­stät­tengewerbes, des Bäck­er- und Kon­di­toren­handw­erks, der Fleisch­wirtschaft, der Tabakin­dus­trie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.

www.bgn.de

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de