Wird in der Backstube mit Brezellauge hantiert, sind Schutzhandschuhe geboten. Das gilt auch bei der Arbeit mit gefrorenen Laugengebäck-Teiglingen, denn die Körperwärme löst die Lauge aus den Teiglingen. Das kann zu Verätzungen führen, warnt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Beim Auflegen gelaugter Teiglinge genügt ein einfacher Einweg-Nitrilhandschuh. Für die anderen Arbeiten braucht man laugenfeste Chemikalien-Schutzhandschuhe mit längerer Stulpe. Auch die gibt es als Einwegprodukt. Getragen werden die Handschuhe aber nur, solange sie wirklich gebraucht werden, also die Haut mit der Lauge in Kontakt kommt. Denn auch langes Handschuhtragen kann die Haut schädigen.
Welcher Handschuh für Brezellauge?
Die Kennzeichnung auf dem Schutzhandschuh gibt Auskunft darüber, wogegen er schützt. Einen vollwertigen Chemikalienschutz bieten Schutzhandschuhe mit Erlenmeyerkolben-Piktogramm. Die Buchstaben unter diesem Piktogramm bezeichnen die Chemikalien, vor denen der Handschuh schützt. Für Brezellauge braucht man den Buchstaben K (Prüfchemikalie Natriumhydroxid, 40 %).
Durchbruchzeit beachten
Generell gilt: Kein Chemikalien-Schutzhandschuh schützt gegen alle Chemikalien und keiner ist unbegrenzt verwendbar. Diese Schutzhandschuhe haben eine sogenannte Durchbruchzeit, nach der die Chemikalie nach dem Kontakt durch den Handschuh an die Haut gelangt. Nach Ablauf der angegebenen Durchbruchzeit muss der Handschuh entsorgt werden.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,9 Millionen Versicherte in fast 400.000 Betrieben der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.