Mund- und Nasenschutz sowie Atemschutzmasken sind gefragt wie nie. Die Produktions- und Lieferengpässe während der Corona-Pandemie nutzen derzeit einige Händler, um dubiose Angebote zu erhöhten Preisen zu unterbreiten. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) erläutert, wie man dubiose Angebote erkennen kann.
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Es gilt die zwei Arten der aktuell in Diskussion befindlichen Produkte zu unterscheiden:
- Medizinischer Mund- und Nasenschutz als Fremdschutz
Hierbei handelt es sich um ein Medizinprodukt, das dem Medizinproduktgesetz MPG unterliegt. Solche Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen, entweder auf dem Produkt selbst oder der Verpackung. Zusätzlich muss eine Konformitätserklärung vorliegen, welche die Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie für Medizinprodukte (93/42/EWG) oder der Norm für diese Art von Mundschutz (DIN EN 14683), erklärt.
In der Konformitätserklärung müssen das Produkt, der Ersteller (im Regelfall der Hersteller oder auch der Importeur) sowie die angewandten Normen aufgeführt sein. Ist weder am Produkt, noch auf der Verpackung eine CE-Kennzeichnung vorhanden und kann der Händler auch auf Nachfrage keine Konformitätserklärung zu diesem Produkt liefern, sollten Sie von diesem Angebot Abstand nehmen. Eine Schutzwirkung im Sinne des Fremdschutzes kann dann nicht angenommen werden.
Was Sie vor dem Kauf immer prüfen sollten:
- CE-Kennzeichnung vorhanden?
- Konformitätserklärung für konkretes Produkt verfügbar?
- Musterexemplar verfügbar?
- Atemschutzmasken zum Eigenschutz
Partikelfiltrierende Halbmasken der Klassen FFP 2 oder 3 bzw. Halbmasken der Klassen P2 oder P3 sind Teil einer persönlichen Schutzausrüstung. Aus diesem Grund unterliegen sie der PSA-Verordnung der EU (2016/425).
Folgende Angaben müssen auf dem Atemschutz vorhanden sein:
- Hersteller
- Produktbezeichnung
- Angewendete Norm (bei Partikelfiltern EN 149)
- CE Kennzeichnung
- Schutzklasse
- Nummer der Prüfstelle
- Haltbarkeit des Produkts
(wo diese auf der Maske stehen, siehe Abbildung der BGHW hier)
Diese Art von Atemschutz muss durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle auf Übereinstimmung mit der technischen Norm geprüft werden (Baumusterprüfung). Die Prüf- und Zertifizierungsstelle wird durch die 4‑stellige Ziffer hinter dem CE gekennzeichnet. Fehlt diese Zahl, sollten Sie von diesem Produkt Abstand nehmen.
Der Hersteller oder der Importeur muss eine Konformitätserklärung erstellen, in dem der Ersteller, das Produkt (auf Übereinstimmung achten!) sowie die angewandten Normen (in diesem Fall EN 149) genannt werden.
Es ist auch unbedingt auf die auf dem Produkt angegebene maximale Haltbarkeit zu achten. Ist diese abgelaufen, kann keine ausreichende Schutzwirkung mehr angenommen werden!
Was Sie vor dem Kauf immer prüfen sollten:
- Vollständige Kennzeichnung auf dem Produkt?
- Beinhaltet die Kennzeichnung die vierstellige Kennziffer der Prüfstelle?
- Haltbarkeit nicht überschritten?
- Konformitätserklärung für konkretes Produkt verfügbar?
- Musterexemplar verfügbar?
Ausnahmen für Atemschutzmasken während der Corona-Pandemie
Stehen Masken nach europäischem Standard nicht zur Verfügung, kann im derzeitigen Ausnahmefall auf die Masken zurückgegriffen werden, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. In diesem Fall sind aber vergleichbare Kennzeichnungen und Dokumente verfügbar.
Eine Übersicht über die erforderlichen Kennzeichnungen und Dokumente, die das Einhalten der Mindestanforderungen bezeugen, erhalten Sie auf der Homepage der BAUA.
Vorsicht geboten!
Generell gilt: Seien Sie insbesondere vorsichtig bei Angeboten, die auf Grundlage von möglichst wenigen Informationen und mit Zeitdruck unterbreitet werden.
Cyberkrimanlität: Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt vor einem Medizin-Fakeshop im Internet, der die Angst wegen der Verbreitung des Coronavirus ausnutzt. Cyberkriminelle werben über einen angeblichen Online-Medizinshop für verschiedene Atemschutzmasken. Per Spam-Mail verschicken die Täter Ihr Angebot an zahlreiche Mailempfänger. Sie haben dazu den Firmennamen eines realen deutschen Unternehmens missbraucht. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Webseiten dieser Art folgen werden.