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Neue Prüfgrundsätze für Hautschutzmittel: Wirksamkeitsnachweis gefordert

Neue Prüfgrundsätze für Hautschutzmittel
Wirksamkeitsnachweis gefordert

Wirksamkeitsnachweis gefordert
Es gibt sehr viele Hautschutzmittel auf dem Markt. Doch welches schützt zuverlässig? Foto: Milan - stock.adobe.com

Die Haut wird in vie­len Berufen stark beansprucht. Sie best­möglich vor gesund­heits­ge­fährden­den Ein­flüssen zu schützen, ist das Ziel der neuen Prüf­grund­sätze für Hautschutzmit­tel der DGUV Test Prüf- und Zer­ti­fizierungsstelle Fach­bere­ich Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PS). Die neuen Prüf­grund­sätze schär­fen die bish­eri­gen Anforderun­gen an Hautschutzmit­tel, indem sie ein Ver­fahren zum Wirk­samkeit­snach­weis nach gel­tenden wis­senschaftlichen und medi­zinis­chen Empfehlun­gen fordern. Die neuen Prüf­grund­sätze lösen ältere Prüf­grund­sätze ab.

Hautschutzmit­tel gibt es viele auf dem Markt. Doch die Anforderun­gen an die Wirk­samkeit­snach­weise, die von den her­stel­len­den Unternehmen durchzuführen sind, waren bish­er nicht konkret genug. Denn klare Anforderun­gen zu definieren ist kom­plex: Hautschutzmit­tel schützen zum einen vor unter­schiedlichen Sub­stanzen und Ein­flüssen, unter­schei­den sich also darin, woge­gen sie wirken. Zum anderen reagieren unter­schiedliche Haut­typen sehr verschieden.

Große Bandbreite an Produkten

„Es gibt daher eine riesige Band­bre­ite an Pro­duk­ten. Diese enthal­ten zwar keine gesund­heitss­chädlichen Inhaltsstoffe, denn dies ist laut Kos­metikverord­nung ver­boten. Doch als Schutz gegen hautschädi­gende Sub­stanzen von außen dienen sie oft nicht“, erk­lärt Lars Ber­tels­beck, Leit­er der DGUV Test Prüf- und Zer­ti­fizierungsstelle PS. „Mit den Prüf­grund­sätzen möcht­en wir helfen, die Spreu vom Weizen zu tren­nen.“ Hautschutzmit­tel, die nach­weis­lich gegen bes­timmte wasser­lös­liche Haut irri­tierende Sub­stanzen wirken, wer­den dabei durch das neue DGUV Test Prüfze­ichen „Wirk­samkeit geprüft“ sicht­bar gemacht.

DGUV Sachgebiet Hautschutz herangezogen

In enger Zusam­me­nar­beit mit dem DGUV Sachge­bi­et Hautschutz und auf Basis ein­er DGUV geförderten Studie wur­den daher die im Mai 2021 veröf­fentlicht­en Prüf­grund­sätze entwick­elt. „Das Sachge­bi­et Hautschutz besitzt die notwendi­ge Exper­tise im Bere­ich Der­ma­tolo­gie. Die enge Zusam­me­nar­beit sowie die vor­liegen­den neuen Stu­di­energeb­nisse waren wichtige Bausteine für die Entwick­lung der Prüf­grund­sätze“, so Bertelsbeck.

Sichere Methode entwickelt

In der genan­nten Studie entwick­el­ten vier uni­ver­sitäre berufs­der­ma­tol­o­gis­chen Zen­tren in einem gemein­samen Forschung­spro­jekt eine Meth­ode, mit der die Wirk­samkeit von Hautschutzmit­teln sich­er nachgewiesen wer­den kann. Dabei muss bei min­destens 15 Proban­den unter­schiedlich­er Haut­typen eine Haut irri­tierende Sub­stanz zweifach aufge­tra­gen wer­den: Ein­mal auf die bloße Haut, das zweite Mal auf eine Stelle, auf die zuvor das Hautschutzmit­tel aufge­tra­gen wurde. Fällt die Reak­tion auf die schädliche Sub­stanz an der zweit­en Stelle deut­lich geringer aus als an der ersten, belegt dies die Wirk­samkeit des Hautschutzmittels.

Klinische Studien notwendig

Da im Rah­men der Prüf- und Zer­ti­fizierungstätigkeit­en des DGUV Test keine klin­is­chen Stu­di­en durchge­führt wer­den kön­nen, obliegt die Pflicht zur Durch­führung der Studie nach der oben beschriebe­nen Meth­ode zur Fest­stel­lung der Wirk­samkeit ihres Pro­duk­tes den her­stel­len­den Unternehmen. Diese müssen die Doku­men­ta­tion der Studie für die Prü­fung und Zer­ti­fizierung ein­re­ichen, eben­so wie ein Gutacht­en des Infor­ma­tionsver­bunds Der­ma­tol­o­gis­ch­er Kliniken (IVDK), das Auf­schluss über alle Inhaltsstoffe des Hautschutzmit­tels gibt. Außer­dem muss klar definiert wer­den, gegen welche Sub­stanz das Hautschutzmit­tel wirken soll. Die Anforderun­gen der Kos­metikverord­nung müssen zudem erfüllt sein.

Prüfzeichen „Wirksamkeit geprüft“

Alle ein­gere­icht­en Unter­la­gen wer­den von der DGUV Test Prüf- und Zer­ti­fizierungsstelle PS hin­sichtlich der Anforderun­gen sowie auf Echtheit und auf inhaltliche Belast­barkeit bew­ertet. Kann die Wirk­samkeit belegt wer­den, wird ein DGUV Test Prüfze­ichen „Wirk­samkeit geprüft“ vergeben und darf am Pro­dukt ange­bracht werden.

www.dguv.de

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