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Chronische Erkrankungen: Anpassungen am Arbeitsplatz zahlen sich aus

Zunahme chronischer Erkrankungen bei Erwerbstätigen
Anpassungen des Arbeitsplatzes zahlen sich aus

Anpassungen des Arbeitsplatzes zahlen sich aus
Immer mehr Erwerbstätige- insbesondere im Alter über 50 - leiden unter einer chronischen Erkrankung. Foto: Nonwarit - stock.adobe.com

Etwa ein Vier­tel der erwerb­stäti­gen Bevölkerung in der Europäis­chen Union (EU) lei­det nach eige­nen Angaben an ein­er chro­nis­chen Krankheit. Dies bedeutet einen Anstieg von 19 Prozent in 2010 auf 28 Prozent in 2017. Zu diesem Ergeb­nis kommt die Europäis­che Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen (Euro­found).

Im Zuge des demografis­chen Wan­dels wird sich die Zunahme chro­nis­ch­er Erkrankung weit­er fort­set­zen, da Erwerb­stätige über 50 mehr als dop­pelt so häu­fig betrof­fen sind wie diejeni­gen unter 35 Jahren. Aber auch der Anteil jün­ger­er Erwerb­stätiger im Alter von 16 bis 29 Jahren, die von chro­nis­chen Erkrankun­gen bericht­en, ist gestiegen; von elf Prozent in 2010 auf 18 Prozent in 2017.

Wirksamkeit von Anpassungen untersucht

In einem Kurzbericht stellt Euro­found dar, inwieweit Anpas­sun­gen des Arbeit­splatzes dazu beitra­gen, die Arbeit von Beschäftigten mit chro­nis­chen Erkrankun­gen nach­haltig zu gestal­ten, das heißt, diese bei der Bewäl­ti­gung ihrer Krankheit zu unter­stützen. Sie sollen trotz der Erkrankung weit­er­ar­beit­en oder – nach krankheits­be­d­ingter Abwe­sen­heit – gegebe­nen­falls ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Frühes Ausscheiden aus dem Beruf vermeiden

Chro­nis­che Erkrankun­gen haben Auswirkun­gen auf die Nach­haltigkeit der Arbeit, da betrof­fene Per­so­n­en mit größer­er Wahrschein­lichkeit aus dem Arbeits­markt auss­chei­den und inak­tiv wer­den. Über 40 Prozent der Beschäftigten, die bericht­en, dass sie an ein­er chro­nis­chen Krankheit lei­den, geben an, dass sie nicht bis zum Alter von 60 Jahren arbeit­en können.

Eine Anpas­sung der Arbeit­sumge­bung an die Bedürfnisse der Beschäftigten mit chro­nis­chen Erkrankun­gen könne sich erhe­blich auf deren Arbeit­squal­ität und die Nach­haltigkeit der Arbeit auswirken. Ein Fün­f­tel der Beschäftigten mit ein­er chro­nis­chen Krankheit geben an, dass ihr Arbeit­splatz oder ihre Arbeit­stätigkeit an ihre Gesund­heit­sprob­leme angepasst wurde. Unter den­jeni­gen, deren tägliche Aktiv­itäten (ein­schließlich der Arbeit) auf­grund der Erkrankung eingeschränkt sind, prof­i­tierten nur 30 Prozent von Anpas­sun­gen ihres Arbeit­splatzes. Zwei Drit­tel der Beschäftigten mit eingeschränk­tem Gesund­heit­szu­s­tand erhal­ten keine solche Unterstützung.

Verschiedene Formen der Anpassung

Die Anpas­sun­gen kön­nen dabei „physis­ch­er“ Art sein, zum Beispiel die Verbesserung der Zugänglichkeit des Arbeit­splatzes, ein höhen­ver­stell­bar­er Arbeit­stisch oder andere tech­nis­che Hil­fen wie etwa Spracherken­nung­spro­gramme. Sie kön­nen aber auch in ein­er räum­lichen oder zeitlichen Flex­i­bil­ität beste­hen, beispiel­sweise ein­er Anpas­sung der täglichen Arbeit­szeit oder der Ein­räu­mung der Möglichkeit, im Home­of­fice zu arbeiten.

Die häu­fig­sten chro­nis­chen Erkrankun­gen seien Erkrankun­gen des Bewe­gungsap­pa­rates, gefol­gt von Herz-Kreis­lauf-Erkrankun­gen, Krebs, chro­nis­chen Atemwegserkrankun­gen und psy­chis­chen Erkrankun­gen. Es sei zu beacht­en, dass chro­nis­che Krankheit­en durch Arbeit verur­sacht (oder ver­schlim­mert) wer­den kön­nten oder nicht. Präven­tion spiele daher auch eine wichtige Rolle beim Eindäm­men der Entwick­lung und der Auswirkun­gen chro­nis­ch­er Krankheit­en am Arbeitsplatz.

Ganzheitlicher, lebenszyklusorientierter Ansatz

Die steigende Zahl von Men­schen mit chro­nis­chen Erkrankun­gen erhöhe die Dringlichkeit der Frage, wie die Betrof­fe­nen nach­haltig arbeit­en kön­nen. Dies gelte umso mehr, wenn man die Kosten durch Krankheit­stage und durch ein vorzeit­iges Auss­chei­den aus dem Erwerb­sleben berück­sichtige. Da eine schlechte Gesund­heit ein­er der Haupt­gründe für einen frühen Ausstieg aus dem Arbeits­markt sei, sei ein ganzheitlich­er, leben­szyk­lu­sori­en­tiert­er Ansatz erforder­lich, um chro­nis­chen Erkrankun­gen vorzubeu­gen sowie eine wirk­same Präven­tion und die Erhal­tung beziehungsweise Wiedere­ingliederung von chro­nisch kranken Per­so­n­en im Arbeits­markt sicherzustellen. Dieser sollte die Poli­tik­bere­iche Gesund­heit, Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz am Arbeit­splatz, Sozialschutz und Beschäf­ti­gung umfassen und mit Arbeit­srechts- und Nicht­diskri­m­inierungsvorschriften in eine Gesamt­strate­gie zur Bewäl­ti­gung des demografis­chen Wan­dels einge­bun­den werden.

Ausblick

Die Rat­sar­beits­gruppe „Sozial­fra­gen“ arbeit­et derzeit an einem Entwurf von Schlussfol­gerun­gen des Rates zu einem neuen strate­gis­chen EU-Rah­men für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz am Arbeit­splatz (in Englisch). In diesem wird eben­falls darauf hingewiesen, dass Arbeit­sprak­tiken und ‑meth­o­d­en es gegen­wär­tig älteren Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern sowie Per­so­n­en mit teil­weis­er Behin­derung oder chro­nis­chen Krankheit­en oft­mals nicht möglich oder attrak­tiv machen, weit­er zu arbeit­en oder wieder zur Arbeit zurück­zukehren. Eine län­gere beru­fliche Lauf­bahn müsse gefördert wer­den, um alle ver­füg­baren Arbeit­skräfte zu nutzen, darunter auch immer mehr ältere Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer. Die Mit­glied­staat­en sollen ange­hal­ten wer­den, durch nationale Arbeitss­chutzs­trate­gien und ‑maß­nah­men die Arbeits­fähigkeit aufrechtzuer­hal­ten und zu verbessern, um ein Arbeit­sleben zu erre­ichen, das für alle Alters­grup­pen und für Men­schen mit Gesund­heit­sprob­le­men und Behin­derun­gen inklu­siv ist.

www.dsv-europa.de

 

Über die Deutsche Sozialver­sicherung Europavertretung

Die Spitzen­ver­bände der deutschen Sozialver­sicherung haben sich mit Blick auf ihre gemein­samen europa­poli­tis­chen Inter­essen zur „Deutschen Sozialver­sicherung Arbeits­ge­mein­schaft Europa e.V.“ zusam­mengeschlossen. Der Trägervere­in hat seinen Sitz in Berlin. Zur Erfül­lung sein­er Auf­gaben und zur Führung der Vere­ins­geschäfte wurde bere­its 1993 ein Verbindungs­büro (Europavertre­tung) in Brüs­sel errichtet. Das Team der Brüs­sel­er Repräsen­tanz beste­ht aus acht Mitar­bei­t­erin­nen und Mitarbeitern.

Mit­glieder des Vere­ins sind die auf Bun­de­sebene in Deutsch­land täti­gen Spitzenor­gan­i­sa­tio­nen der deutschen Sozialver­sicherung aus den Bere­ichen der geset­zlichen Renten­ver­sicherung und der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung, der geset­zlichen Kranken- und Pflegev­er­sicherung sowie die Ver­bände der Kranken- und Pflegekassen auf Bun­de­sebene. Organe des Vere­ins sind die Mit­gliederver­samm­lung und der Europäis­che Koor­dinierungsauss­chuss (EKA).

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