Anzeige
Schutzkleidung ist eine Maßnahme, die gut greift, wenn sie richtig angewendet wird. Silvia Mertens ist Diplom-Ingenieurin für Bekleidungstechnik und Produktmanagerin beim Textildienstleister Mewa, Wiesbaden. Sie unterstützt Kunden bei der Auswahl von Schutzkleidung und hat eine Checkliste zusammengestellt.
Das gilt es zu berücksichtigen:
- Die GefährdungsbeurteilungAm Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung: In welchen Arbeitsbereichen wird die Kleidung getragen, wogegen soll sie schützen? Welches Normenprofil wird benötigt?
- Art der BekleidungDie aktuelle Bekleidung wird analysiert. Welche Vor- und Nachteile hat sie? Was sollte bei der neuen Kleidung anders sein?
- Kosten und Folgekosten Zur Erhaltung der Schutzfunktion muss Schutzkleidung professionell gewaschen und gewartet werden. Darum kümmern sich Textildienstleister. Zu prüfen ist, welche Leistungen im Angebot enthalten sind.
- Reality-Check: Eignet sich die Kleidung?Schutzkleidung muss am realen Einsatzort geprüft werden. Wie gut schützt die Kleidung wirklich gegen die dort bestehenden Gefährdungen, zum Beispiel gegen eingesetzte Chemikalien und vorhandene Hitzeeinwirkungen?
- Tragetest: Was sagen die Mitarbeiter?Die Schutzkleidung sollte von den Mitarbeitern getestet und bewertet werden. Lassen sich alle Bewegungen problemlos ausführen? Bietet die Schutzkleidung den notwendigen Schutz?
Das gilt es zu vermeiden:
- Schutzkleidung ohne Beratung kaufenUm Mitarbeiter sicher auszustatten, sollte man sich Unterstützung holen: intern durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, extern durch einen kompetenten Dienstleister.
- Schäden selbst behebenJede Veränderung an zertifizierter Kleidung ist ohne vorherige Prüfung durch die Zertifizierungsstelle nicht zulässig. Das gilt sogar für das Kürzen von Ärmeln.
- Die Mitarbeiter nicht informierenZu den Vorgaben für den Arbeitgeber gehört auch, die Mitarbeiter über die Art und Handhabung der Kleidung zu informieren, zum Beispiel durch eine Betriebsanweisung.
- Den Mitarbeitern die Pflege überlassenSchutzkleidung sollte nicht in normaler Haushaltswäsche mitgewaschen werden. Sie kann dadurch ihre Schutzfunktion verlieren.
- Kompromisse eingehenMittelmäßiger Schutz reicht bei PSA nicht aus, optimaler Schutz verbessert die Rechtssicherheit. Dabei unterstützen auch Textildienstleistungsunternehmen.
Teilen: