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Zu breit für die Fahrspur: Außenspiegel mitberechnen!

Zu breit für die Fahrspur
Selbst Kompaktwagen stoßen an ihre Grenzen

Selbst Kompaktwagen stoßen an ihre Grenzen
Im innerstädtischen Verkehr oder an Autobahnbaustellen wird es nicht selten eng für moderne Pkw - denn die Außenspiegel zählen mit. Foto: Kara - stock.adobe.com

Bre­ite Autos auf schmalen Spuren – das ist heute oft Real­ität auf Deutsch­lands Straßen. Gefährlich kann es ins­beson­dere im städtis­chen Straßen­verkehr und an baustel­lenbe­d­ingten Straßen­v­eren­gun­gen wer­den. Deshalb sind einige Fahrspuren für die meis­ten Pkw auf­grund ihrer Bre­ite tabu – und das bet­rifft längst nicht nur große SUVs und Oberk­las­se­lim­ou­si­nen. Der ACE, Deutsch­lands zweit­größter Auto Club, klärt über die tat­säch­liche Fahrzeug­bre­ite und missver­ständliche Verkehrsregeln an Straßen­v­eren­gun­gen auf.

Wer mit dem Auto unter­wegs ist, sollte die Bre­ite des Fahrzeugs unbe­d­ingt ken­nen, mah­nt der ACE. Denn in der Zulas­sungs­bescheini­gung ist zwar die Fahrzeug­bre­ite an der bre­itesten Stelle des Fahrzeugs angegeben, allerd­ings ohne die Außen­spiegel zu berück­sichti­gen. Mit etwas Glück find­et sich die tat­säch­liche Fahrzeug­bre­ite samt Spiegeln in der Gebrauch­san­leitung, son­st gilt: Selb­st Maß nehmen. Denn seitliche Sicher­heitsab­stände und Verkehrsze­ichen, die Fahrspuren auf eine bes­timmte Fahrzeug­bre­ite begren­zen, beziehen sich auf die physis­che Fahrzeug­bre­ite ein­schließlich der Spiegel.

Richtig nachmessen

Um die kor­rek­te Fahrzeug­bre­ite zu ermit­teln, ist es erforder­lich, mit einem Maßband von einem Außen­spiegel durch die geöffneten Fen­ster zum näch­sten zu messen. Hier­bei sollte zu zweit vorge­gan­gen wer­den, um ein kor­rek­tes Anle­gen und Able­sen des Maßbands zu gewährleis­ten. Da die Außen­spiegel meis­tens nicht an der bre­itesten Fahrzeug­stelle ange­bracht sind, ergäbe ein Ausmessen lediglich der Spiegel­bre­ite und das Hinzurech­nen zur angegebene Fahrzeug­bre­ite aus der Zulas­sungs­bescheini­gung ein unge­naues Ergebnis.

An Autobahnbaustellen entscheidend

Die Fahrzeug­bre­ite ist vor allem an Auto­bahn­baustellen entschei­dend: Oft­mals ist die linke der bei­den Fahrspuren auf eine Fahrzeug­bre­ite von zwei Metern begren­zt. Somit dür­fen Fahrzeuge, die samt Außen­spiegel bre­it­er als zwei Meter sind, die linke Spur nicht nutzen. Der ACE weist in diesem Zusam­men­hang darauf hin, dass Fahrzeuge immer bre­it­er wer­den und es somit inzwis­chen auch vie­len Pkw der Kom­pak­tk­lasse auf­grund ihrer Maße nicht erlaubt ist, Fahrspuren zu nutzen, die auf zwei Meter Fahrzeug­bre­ite begren­zt sind.

Gebotenen Seitenabstand einhalten

Rel­e­vant ist die tat­säch­liche Fahrzeug­bre­ite auch beson­ders im Hin­blick auf den gebote­nen Seit­en­ab­stand zu anderen Verkehrsteil­nehmenden: Kann auf­grund von Fahrzeug­bre­ite – inklu­sive Außen­spiegel – und begren­zter Fahrbah­n­maße nicht aus­re­ichend Sicher­heitsab­stand gehal­ten wer­den, ist das Über­holen oder seitliche Vor­beifahren an anderen Verkehrsteil­nehmern nicht erlaubt. In engen Auto­bahn­baustellen emp­fiehlt es sich, zur Sicher­heit bess­er ver­set­zt zu fahren, anstatt zu überholen.

Genaue Infor­ma­tio­nen zu den verpflich­t­en­den seitlichen Sicher­heits- und Min­destab­stän­den gibt der ACE hier

www.ace.de

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