Breite Autos auf schmalen Spuren – das ist heute oft Realität auf Deutschlands Straßen. Gefährlich kann es insbesondere im städtischen Straßenverkehr und an baustellenbedingten Straßenverengungen werden. Deshalb sind einige Fahrspuren für die meisten Pkw aufgrund ihrer Breite tabu – und das betrifft längst nicht nur große SUVs und Oberklasselimousinen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, klärt über die tatsächliche Fahrzeugbreite und missverständliche Verkehrsregeln an Straßenverengungen auf.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Breite des Fahrzeugs unbedingt kennen, mahnt der ACE. Denn in der Zulassungsbescheinigung ist zwar die Fahrzeugbreite an der breitesten Stelle des Fahrzeugs angegeben, allerdings ohne die Außenspiegel zu berücksichtigen. Mit etwas Glück findet sich die tatsächliche Fahrzeugbreite samt Spiegeln in der Gebrauchsanleitung, sonst gilt: Selbst Maß nehmen. Denn seitliche Sicherheitsabstände und Verkehrszeichen, die Fahrspuren auf eine bestimmte Fahrzeugbreite begrenzen, beziehen sich auf die physische Fahrzeugbreite einschließlich der Spiegel.
Richtig nachmessen
Um die korrekte Fahrzeugbreite zu ermitteln, ist es erforderlich, mit einem Maßband von einem Außenspiegel durch die geöffneten Fenster zum nächsten zu messen. Hierbei sollte zu zweit vorgegangen werden, um ein korrektes Anlegen und Ablesen des Maßbands zu gewährleisten. Da die Außenspiegel meistens nicht an der breitesten Fahrzeugstelle angebracht sind, ergäbe ein Ausmessen lediglich der Spiegelbreite und das Hinzurechnen zur angegebene Fahrzeugbreite aus der Zulassungsbescheinigung ein ungenaues Ergebnis.
An Autobahnbaustellen entscheidend
Die Fahrzeugbreite ist vor allem an Autobahnbaustellen entscheidend: Oftmals ist die linke der beiden Fahrspuren auf eine Fahrzeugbreite von zwei Metern begrenzt. Somit dürfen Fahrzeuge, die samt Außenspiegel breiter als zwei Meter sind, die linke Spur nicht nutzen. Der ACE weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrzeuge immer breiter werden und es somit inzwischen auch vielen Pkw der Kompaktklasse aufgrund ihrer Maße nicht erlaubt ist, Fahrspuren zu nutzen, die auf zwei Meter Fahrzeugbreite begrenzt sind.
Gebotenen Seitenabstand einhalten
Relevant ist die tatsächliche Fahrzeugbreite auch besonders im Hinblick auf den gebotenen Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden: Kann aufgrund von Fahrzeugbreite – inklusive Außenspiegel – und begrenzter Fahrbahnmaße nicht ausreichend Sicherheitsabstand gehalten werden, ist das Überholen oder seitliche Vorbeifahren an anderen Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt. In engen Autobahnbaustellen empfiehlt es sich, zur Sicherheit besser versetzt zu fahren, anstatt zu überholen.
Genaue Informationen zu den verpflichtenden seitlichen Sicherheits- und Mindestabständen gibt der ACE hier