Laser werden in vielen Bereichen und Branchen angewendet. So finden sie sich etwa in Forschung und Medizin, Industrie und Gewerbe, Informations- und Kommunikationstechnologien oder in der Unterhaltungsindustrie. Daher ist es für Beschäftigte, die Laser anwenden, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, über den sicheren Umgang mit Lasern informiert zu sein. Die baua: Praxis “Laser sicher anwenden” der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt Arbeitgebern sowie Benutzerinnen und Benutzern wichtige Informationen über Gefährdungen an die Hand und stellt daraus abzuleitende Schutzmaßnahmen vor.
Informationen über Gefährdungen durch Laserstrahlung und Schutzmaßnahmen
Zum Schutz der Gesundheit ist es wichtig, beim Umgang mit Lasern einige Verhaltensregeln zu beachten. Das sind beispielsweise die Folgenden:
- den Laserstrahl nicht auf andere richten
- nie absichtlich in den Strahl blicken
- bei einem unabsichtlichen Blick die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
Neben der Gefährdung von Auge und Haut drohen bei Laserstrahlung auch Unfallrisiken durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahren, schädigende Zersetzungsprodukte oder Kontakt mit toxischen Stoffen. Dazu zählen Gase und giftige Flüssigkeiten.
Anwendung und Wirkung von Laserstrahlung und Laserklassifizierungen
Die baua: Praxis “Laser sicher anwenden” enthält neben allgemeinen Informationen über Laserstrahlung, deren Anwendungen und Wirkung auf den Menschen auch derzeit gültige Laserklassifizierungen. So definiert die Norm DIN EN 60825- 1:2015 acht Laserklassen, die in der Broschüre jeweils kurz beschrieben werden. Zudem werden einige BAuA-Forschungsprojekte zum sicheren Umgang mit Lasern vorgestellt. Hierzu zählen Projekte, die beispielsweise die aktiven Schutzreaktionen wie Lidschlussreflex oder Abwendungsreaktionen, die Blendung durch optische Strahlungsquellen, auch unter Dämmerungsbedingungen sowie Aspekte sicherer persönlicher Schutzausrüstung untersucht haben.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 800 Beschäftigte.