Aufzüge, die Personen befördern, müssen über ein Notrufleitsystem (Zwei Wege) verfügen. Im Zweifel ist nachzurüsten. Die Übergangsfrist gilt bis Ende 2020. Bei einem Schaden bestehen aber auch schon vorher Haftungsrisiken. Hausverwaltungen, Facility Manager, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponenten- und Aufzugshersteller sollten spätestens jetzt prüfen, wie es um ihre…
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