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Schallpegelmesser

Messtechnik
Schallpegelmesser – Die Qual der Wahl?

Eigentlich ist das doch heutzu­tage ganz ein­fach. Ich nehme mein Smart­phone, lade mir eine App herunter und schon kann es los­ge­hen. Ich halte das Smart­phone dor­thin wo es laut ist und lese das Dis­play ab …

So oder so ähn­lich wird lei­der bei Schallpegelmes­sun­gen manch­mal ver­fahren. Wer es so aber nicht machen möchte, weil die Mes­sun­gen per Smart­phone für den Arbeitss­chutz abso­lut untauglich sind, stellt sich die Frage: „Welch­es Mess­gerät kann und soll ich denn ein­set­zen?“ Diese Frage wird von Fachkräften für Arbeitssicher­heit auch immer wieder angesprochen.

Ein Mess­gerät oder einen Her­steller kön­nen und dür­fen wir (Beruf­sgenossen­schaft) nicht empfehlen, aber ein paar Empfehlun­gen aussprechen, die eine Ange­botsabfrage bei Her­stellern erle­ichtert, das schon.

Dabei beschränken wir uns auf typ­is­che Mes­saufträge und ‑anfra­gen zur Ermit­tlung der Geräuschbe­las­tung am Arbeit­splatz. Dies sind Mes­sun­gen nach DIN EN ISO 9612 und/oder der DIN 45645–2.

Die wichtig­ste Anforderung an ein Mess­gerät ist dessen Ein­satzbere­ich und die Frage: „Was möchte ich messen?“ (siehe Bild oben). Es ist fern­er zu unter­schei­den zwischen

  • nor­mgerecht­en Mes­sun­gen als Grund­lage für eine Gefährdungs­beurteilung oder
  • ori­en­tieren­den Über­prü­fun­gen, ob zum Beispiel eine fachkundi­ge Mes­sung beauf­tragt wer­den soll.

Hinweise für die Praxis

Für ori­en­tierende Über­prü­fun­gen ist ein ein­fach­es inte­gri­eren­des Mess­gerät der Klasse 2 nach DIN EN 61672–1 aus­re­ichend. Die damit erhobe­nen Werte müssen wed­er doku­men­tiert noch auf­be­wahrt wer­den. Das Mess­gerät sollte die bei­den für eine Ein­schätzung der Lärm­be­las­tung wesentlichen Pegel­größen erfassen, den Mit­telungspegel LpAeq und den Spitzen­schall­druck­pegel LpC,peak.

Die nor­mgerecht­en Mes­sun­gen als Grund­lage für die Gefährdungs­beurteilung sind durch eine fachkundi­ge Per­son durchzuführen. Die genan­nten Mess­nor­men stellen dem Grunde nach die gle­ichen Anforderun­gen an die Schallpegelmess­er und die Kali­bra­toren. Die Schallpegelmess­er müssen der Klasse 1 oder 2 nach DIN EN 61672–1 (vorzugsweise Klasse 1) entsprechen und der Kali­bra­tor der Klasse 1 nach DIN EN IEC 60942. Zudem ist fest­gelegt, dass die kom­plette Mess­kette inklu­sive Kali­bra­tor in Zeitab­stän­den von nicht mehr als 2 Jahren über­prüft wer­den müssen.

In Lärm­bere­ichen wer­den die Mes­sun­gen meist unter Anwen­dung des „vere­in­facht­en Ver­fahrens für die Zuord­nung der Genauigkeit­sklasse“ gemäß TRLV Lärm bei tätigkeits­be­zo­ge­nen Mes­sun­gen aus­gew­ertet und beurteilt. Bei dieser Vorge­hensweise haben Schallpegelmess­er der Klasse 1 den Vorteil, dass kein Zuschlag bei der Ermit­tlung des Expo­si­tion­spegels zu erheben ist. Hinge­gen müssen bei diesem Ver­fahren die Messergeb­nisse bei der Bil­dung des Expo­si­tion­spegels um 3 dB erhöht wer­den, wenn ein Klasse 2 Gerät einge­set­zt wird.

Zusät­zlich zu den genan­nten Mess­größen LpAeq und LpC,peak soll­ten mit dem Mess­gerät impuls­be­w­ertete Mit­telungspegel LpAIeq zeit­par­al­lel erfasst wer­den kön­nen. Diese Mess­größe wird bei Mes­sun­gen unter­halb 80 dB(A) zur Bes­tim­mung der Impul­shaltigkeit der Geräuschein­wirkung benötigt.

Die Schallpege­laufze­ich­nung (Pegel-Zeit-Ver­läufe, gegebe­nen­falls Audioauf­nah­men) kann in vie­len Fällen sin­nvoll sein, ins­beson­dere bei diskon­tinuier­lichen schall­tech­nis­chen Verhältnissen.

Soll bei der Auswahl eines geeigneten Gehörschutzes gemessen wer­den, ob das Geräusch zum Beispiel tief­fre­quent ist, wird als Mess­größe der C‑bewertete Mit­telungspegel LpCeq benötigt.

Spek­tral­analy­sen (Terz- oder Okta­vanaly­sen) sind bei der Ausstat­tung des Mess­gerätes im Nor­mal­fall nicht erforder­lich. Diese wer­den meist nur bei der Ermit­tlung von Einzeltö­nen oder bei der Dimen­sion­ierung von Schallschutz­maß­nah­men benötigt.

Die Aus­führun­gen stützen sich auf fol­gende wesentliche Regelwerke:

  • Verord­nung zur Umset­zung der EG-Richtlin­ien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibra­tio­nen (Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV) vom
    06. März 2007, (BGBl. I, Nr. 8), aus­gegeben am 08. März 2007
  • Tech­nis­che Regeln zur Lärm- und Vibra­tions-Arbeitss­chutzverord­nung (TRLV Lärm) vom Sep­tem­ber 2017, (GMBl. 34–35, S. 590), aus­gegeben am 05. Sep­tem­ber 2017
  • DIN EN ISO 9612: „Akustik – Bes­tim­mung der Lärm­ex­po­si­tion am Arbeit­splatz – Ver­fahren der genauigkeit­sklasse 2 (Inge­nieurver­fahren)“, Aus­gabe Sep­tem­ber 2009
  • DIN 45645–2: „Ermit­tlung von Beurteilungspegeln aus Mes­sun­gen – Teil 2: Ermit­tlung des Beurteilungspegels am Arbeit­splatz bei Tätigkeit­en unter­halb des Pegel­bere­ich­es der Gehörge­fährdung“, Aus­gabe Sep­tem­ber 2012
  • DIN EN 61672–1: „Elek­troakustik – Schallpegelmess­er – Teil 1: Anforderun­gen“, Aus­gabe Juli 2014
  • DIN EN IEC 60942: „Elek­troakustik – Schal­l­ka­li­bra­toren“, Aus­gabe Juli 2018

Die Bedeutung der einzelnen Schallpegel

Mit­telungspegel LpAeq:

Dieser Schall­druck­pegel ist zeitlich ener­getisch gemit­telt und mit der Fre­quenzbe­w­er­tung „A“ aufgenom­men. Dieser Mit­telungspegel ist die Grund­größe im Arbeitss­chutz zur Ermit­tlung der Lärmexposition.

Spitzen­schall­druck­pegel LpC,peak:

Der Spitzen­schall­druck­pegel ist der höch­ste Wert des Schall­druck­pegels inner­halb des Messzeitraumes (Scheit­el­w­ert). Der Spitzen­schall­druck­pegel wird mit der Fre­quenzbe­w­er­tung „C“ aufgeze­ich­net und dient der Erfas­sung und Beurteilung akut gehörge­fährden­der Schallereignisse (zum Beispiel Knalle, Schüsse, Explosionen).

Mit­telungspegel, impuls­be­w­ertet LpAIeq:

Dieser Mit­telungspegel ist zeitlich impuls­be­w­ertet gemit­telt und wird zur
Bes­tim­mung der Impul­shaltigkeit eines Geräusches herangezogen.
Als Fre­quenzbe­w­er­tung wird die „A“ Kurve herangezogen.

Mit­telungspegel LpCeq:

Bei der Auswahl von Gehörschützern kann mit dieser Mess­größe über­prüft wer­den, ob ein Geräusch tief­fre­quent ist. Der Mit­telungspegel wird zeitlich ener­getisch gemit­telt und mit der Fre­quenzbe­w­er­tung „C“ aufgezeichnet.

Fre­quenzbe­w­er­tung:

Die Fre­quenzbe­w­er­tung „A“ bildet im Schallpegelmess­er die men­schliche Hörschwelle nach, die „C“ Bew­er­tung die Schmerzschwelle.


Foto: BGN

Autor: Dipl.-Phys. Markus Haaß
Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gastgewerbe

Präven­tion Zentrallabor,

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