„Das Gericht erkennt durchaus die hohe Bedeutung und Verantwortung der Aufgabe als VEFK an. Dies allein genügt nach den tariflichen Vorgaben allerdings nicht, um die höhere Eingruppierung des Klägers zu rechtfertigen“ – so oder ähnlich wird regelmäßig formuliert – zuletzt vom Landesarbeitsgericht Nürnberg im Urteil vom 9. Oktober 2019…
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