Gabelstapler, Winkelschleifer, Schlagschrauber – viele Tätigkeiten im Arbeitsleben werden mit schwingenden oder vibrierenden Arbeitsgeräten ausgeführt. Neben anderen Faktoren können Alterung und Verschleiß dieser Mittel dazu führen, dass die von ihnen ausgehende Gefährdung mit der Zeit zunimmt – nicht selten bleibt die Gefährdung durch Vibrationen unbemerkt, da die Veränderungen schleichend vonstattengehen.
Gefährdung durch Vibrationen nicht unterschätzen
„Eine akute Gefahr durch gelegentliche, kurzzeitige Vibrationen liegt in der Regel nicht vor – und gerade dadurch wird ihre Gefährdung im Alltag oft unterschätzt. Denn wenn Vibrationen regelmäßig über längere Zeit auf den menschlichen Körper einwirken, steigt das Risiko für berufsbedingte Erkrankungen“, verdeutlicht Andreas Behr, Fachreferent auf dem Gebiet der Muskel-Skelett-Belastungen bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) das Problem.
Vibrationsexpositionen ermitteln und bewerten
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Vibrationsexpositionen am Arbeitsplatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fachkundig zu ermitteln und zu bewerten. Die auftretenden Expositionen werden dazu nach einem definierten Rechenverfahren zu einem Tagesexpositionswert A(8) zusammengefasst, der auf acht Stunden normiert ist. Die Bewertung der Gefährdung erfolgt durch Vergleich des A(8)-Wertes mit den in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegten Auslöse- und Expositionsgrenzwerten. Ändern sich Tätigkeiten oder Arbeitsmittel, muss die Beurteilung aktualisiert werden.
Verschleiß und Alterungseffekte bei Gefährdungen durch Vibrationen berücksichtigen
Ein besonderes Augenmerk sollte in diesem Zusammenhang auf Verschleiß und Alterungseffekte von Arbeitsmitteln gelegt werden. „Der Einsatz stumpfer Werkzeuge bei Bohrern führt zu längeren Bearbeitungszeiten und höherem Kraftaufwand“, nennt Behr ein Beispiel. Auch der Verschleiß von Lagern bei rotierenden elektrischen oder pneumatischen Handwerkzeugen und bei Flurförderzeugen führt in der Regel zu einer höheren Vibrationsexposition.
Bei Portal- oder Brückenkranen können äußere Umstände den Vibrationseintrag über das Rad-Schiene-System vergrößern: Die Schienenoberfläche kann bei Feuchtigkeit korrodieren oder es gibt grobe Verunreinigungen auf der Lauffläche. Vibrationsdämpfende Systeme und Elemente in Maschinenkomponenten und Anlagen können ebenfalls Alterungsvorgängen unterliegen. Ein vibrationsgedämpfter Sitz, der durch Alterung seiner Dämpfungselemente mit der Zeit an Funktionalität einbüßt, ist dafür ein gutes Beispiel. Solche ungünstigen Entwicklungen können durch ein funktionierendes Instandhaltungsmanagement vermieden werden. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nennt als Beispiele für Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen insbesondere Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen.