Mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 und der damit laut §5 und §6 verbundenen Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren, schien ein völlig neues Kapitel in der Präventionsarbeit eröffnet zu sein. Fakt ist, dass gut aufgestellte, seriöse Unternehmen schon immer Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt haben, die auch dokumentiert wurden. Im Folgenden lesen…
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