Jeder Betreiber öffentlich genutzter Flächen ist bei Schnee und Eis dazu verpflichtet, diese so herzurichten, dass eine gefahrlose Benutzung möglich ist – etwa durch Räumen und Streuen. Die Gefahren, die dabei für die mit dem Winterdienst beauftragten Personen bestehen, werden aber oft nicht betrachtet und somit keine geeigneten Schutzmaßnahmen
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: