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Riskante Räumarbeiten: Mit dem Schneepflug vom Parkdeck gestürzt

Riskante Räumarbeiten
Mit dem Schneepflug vom Parkdeck gestürzt

Mit dem Schneepflug vom Parkdeck gestürzt
Räumarbeiten mit dem Schneepflug Foto: © nd700 - stock.adobe.com
Jed­er Betreiber öffentlich genutzter Flächen ist bei Schnee und Eis dazu verpflichtet, diese so herzuricht­en, dass eine gefahrlose Benutzung möglich ist – etwa durch Räu­men und Streuen. Die Gefahren, die dabei für die mit dem Win­ter­di­enst beauf­tragten Per­so­n­en beste­hen, wer­den aber oft nicht betra­chtet und somit keine geeigneten Schutzmaßnahmen
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