Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Hierzu zählen auch die Verkehrswege, auf denen Warentransport stattfindet. Ihre korrekte Planung und Ausführung unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung hilft, Störungen in den Betriebsabläufen und Unfälle zu vermeiden. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Anforderungen an die
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