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Arbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Praxishilfe des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Arbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Arbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
© Seetwo - stock.adobe.com

Als Handw­erk­er war M. Schmitz in den 80er Jahren an ein­er Gebäude­sanierung beteiligt. Dort wurde auch Asbest aus­ge­baut. Die Sicher­heitsvorkehrun­gen waren unzure­ichend, aber man war damals der Mei­n­ung, dass die Expo­si­tion mit Asbest so ger­ing sei, dass es schon keine Folgeschä­den geben würde. Diese Annahme war falsch, denn nun ist M. Schmitz an Krebs erkrankt und seine Kreb­serkrankung lässt sich auf das Arbeit­en mit dem kreb­serzeu­gen­den Gefahrstoff Asbest zurückführen. 

Diese Geschichte ist zwar fik­tiv, aber der­ar­tige Szenar­ien kom­men in der Arbeitswelt häu­fig vor. Schließlich verur­sachen Kreb­serkrankun­gen rund 70 Prozent aller Todes­fälle infolge ein­er Beruf­skrankheit. Die Ursache der Krankheit liegt dabei häu­fig viele Jahrzehnte zurück und ist in der Tätigkeit mit kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen, ins­beson­dere mit Asbest, begrün­det. Doch auch heutzu­tage gibt es viele Berufe, die mit kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen arbeit­en. Um den sicheren Umgang mit diesen Stof­fen zu fördern, hat das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA) ein neues Inter­net­por­tal für die betriebliche Prax­is geschaffen.

Todesfälle infolge einer als Berufskrankheit anerkannten Krebserkrankung

Im Jahr 2021 gab es laut Sta­tis­tik 1.754 Todes­fälle infolge ein­er als Beruf­skrankheit anerkan­nten Kreb­serkrankung. Ein Großteil dieser Erkrankun­gen lässt sich auf den Umgang mit kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen bei der Arbeit zurück­führen. Vor Erkrankun­gen schützen pass­ge­naue Schutz­maß­nah­men. Diese basieren auf ein­er Gefährdungs­beurteilung, die zwar geset­zlich vorgeschrieben ist, aber in der Prax­is oft unzure­ichend oder gar nicht durchge­führt wird. Infolgedessen sind die Beschäftigten nicht aus­re­ichend geschützt. Die Durch­führung der Gefährdungs­beurteilung stellt vor allem kleine und mit­tlere Betriebe oft vor eine Her­aus­forderung. “In vie­len Fällen muss über­haupt erst ein­mal klar wer­den, dass kreb­serzeu­gende Gefahrstoffe im Spiel sind und Hand­lungs­be­darf beste­ht”, sagt Dr. Nad­ja von Hahn, Gefahrstof­f­ex­per­tin im IFA. “Im zweit­en Schritt brauchen die Betriebe dann Hil­fe zur Selbsthilfe”.

Internetportal zum sicheren Arbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Das neue Inter­net­por­tal des IFA bün­delt umfassende Infor­ma­tio­nen und Han­dre­ichun­gen rund um das The­ma kreb­serzeu­gende Gefahrstoffe. Sie reichen von Vorschriften und Regeln über detail­lierte Beschrei­bun­gen zu den ver­schiede­nen Schrit­ten der Gefährdungs­beurteilung bis zu Hin­weisen für die arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge und das erforder­liche Expo­si­tionsverze­ich­nis. Von Hahn: “Ins­beson­dere liefert das Por­tal für einzelne kreb­serzeu­gende Sub­stanzen oder Stof­f­grup­pen alle wichti­gen Infor­ma­tio­nen auf einen Blick. Die bein­hal­ten auch aktuelle Zahlen dazu, wie hoch die Belas­tun­gen an ver­schiede­nen Arbeit­splätzen sind. Die bere­its vorhan­de­nen Inhalte wer­den wir ständig erweit­ern. Und natür­lich gibt es eine eigene Rubrik, die sämtliche kosten­freien Prax­ishil­fen zu kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen listet.”

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