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Grundlegende Informationen zu Asbest

Relevante Aspekte im Überblick
Grundlegende Informationen zu Asbest

Grundlegende Informationen zu Asbest
Asbest ist in zahlreichen älteren Gebäuden vorhanden. Foto: © Jani Riekkinen - stock.adobe.com

Asbest ist eine große Her­aus­forderung für die Arbeitssicher­heit und den Gesund­heitss­chutz. Deswe­gen sind eine umfassende Aufk­lärung und Auseinan­der­set­zung mit dem The­ma auss­chlaggebend. Hil­festel­lung bietet dieser Leitar­tikel, der einen grundle­gen­den Überblick zu Asbest ver­mit­telt. Zur weit­er­führen­den Infor­ma­tion wer­den in diesem Artikel vorgestellte Einze­laspek­te in geson­derten Beiträ­gen weit­er vertieft.

Was ist Asbest?

Asbest hat jed­er schon ein­mal gehört, doch was ist das eigentlich? Asbest beze­ich­net bes­timmte natür­liche Min­erale, die sich nicht kün­stlich her­stellen lassen. Sämtliche Asbestarten sind voll­ständig faser­för­mig kristallisiert, wohinge­gen kün­stlich pro­duzierte Min­er­al­fasern eine glasige Struk­tur haben.

Asbest kann in zwei Min­er­al­grup­pen entstehen:

  • Min­er­al­gruppe der Serpentine
  • Min­er­al­gruppe der Amphibole

Faser­för­mig kristallisiertes Ser­pentin wird als Chrysotil-Asbest (Weißas­best) beze­ich­net. Bei der Min­er­al­gruppe der Amphi­bolen unter­schei­det man ver­schiedene Arten: Die häu­fig­sten sind Kroky­dolith (Blauas­best), Antho­phyl­lit, Amosit, Akti­no­lith und Tremolit.


Asbestarten


Warum ist Asbest gefährlich?

Asbest kann schwere und tödliche Erkrankun­gen wie Asbestose oder Lun­gen- und Kehlkopfkrebs sowie weit­ere Kreb­sarten her­vor­rufen. Krankheit­ser­re­gend sind Asbest oder Bruch­stücke von Asbest (Asbest­fasern), wenn das Min­er­al die Lun­gen­bläschen erre­icht. Asbest ist jedoch erst lun­gengängig, wenn es längs ges­pal­ten wurde. Gelan­gen Asbest­fasern ein­mal in die soge­nan­nten Alve­olen, wer­den sie dort weit­er längs ges­pal­ten. Daher ist im Umgang mit Asbest ober­stes Gebot, Ver­fahren zu ver­mei­den, durch die lun­gengängige Asbest­fasern entste­hen. Dazu gehören Zer­brechen, Schleifen, Bohren, Sägen oder Abscheuern.

Nach derzeit­igem Ken­nt­nis­stand, gehen von ruhen­den, fest gebun­de­nen Asbestze­ment­pro­duk­ten keine Gesund­heits­ge­fahren aus. Daher gibt es bis­lang auch kein Rück­bauge­bot für Pro­duk­te aus Asbestze­ment im Außenbereich.


Asbest in Lungenbläschen


Wie lässt sich Asbest erkennen?

Asbest ist ein natür­lich vork­om­mendes Min­er­al. Insofern gibt es weltweit natür­liche Fund­stellen, ins­beson­dere in Rus­s­land, Kana­da, Chi­na und Brasilien. Haupt­säch­lich wird Ser­pentin gefördert.

Ob Asbest oder asbesthaltige Mate­ri­alien vor­liegen, kann auss­chließlich eine sachkundi­ge Per­son ein­schätzen. Eine ein­deutige Aus­sage, ob und in welch­er Form beziehungsweise Menge Asbest vorhan­den ist, liefert nur eine spezielle Mate­ri­al­analyse mit dem Rasterelek­tro­nen­mikroskop mit energiedis­per­siv­er Rönt­gen­spek­troskopie (REM/EDX-Analyse).


Materialanalyse von Asbest


Welche Produkte können Asbest enthalten?

Asbest kommt in zahlre­ichen ver­schiede­nen Pro­duk­ten vor. In natür­lich­er Form lässt sich Asbest unter anderem als Ser­pentingestein find­en, das häu­fig in Bauw­erken und bei Stein­met­zarbeit­en ver­wen­det wird. Darüber hin­aus wurde Asbest weltweit in über 3.000 Pro­duk­ten in unter­schiedlichen Indus­triezweigen, wie der Fahrzeug­in­dus­trie oder in der Elek­trotech­nik, nachgewiesen. Bei Fahrzeu­gen beziehungsweise Fahrzeugteilen, die bis 1993 in den Han­del gelangten, ist anzunehmen, dass asbesthaltige Mate­ri­alien ver­baut sind.

Obgle­ich am 30. Novem­ber 1993 ein Her­stel­lungs- und Ver­wen­dungsver­bot für alle Arten asbesthaltiger Pro­duk­te in Deutsch­land in Kraft trat und EU-weit ein solch­es Ver­bot seit 2005 gilt, wer­den über Importe aus Nicht-EU-Län­dern auch heute noch asbesthaltige Teile einge­führt und ver­baut. Zudem gibt es Altbestände von asbesthalti­gen Mate­ri­alien, die ent­ge­gen der gel­tenden Regelung noch ver­ar­beit­et werden. 


Asbesthaltige Wellplatten


Welche Rechtsvorschriften greifen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten?

Es gel­ten beson­dere Rechtsvorschriften für Tätigkeit­en mit asbesthalti­gen Pro­duk­ten. Insofern sind bes­timmte Arbeitss­chutzvorschriften und Vorschriften zur sachgerecht­en Entsorgung unbe­d­ingt zu beacht­en. Die Weit­er­gabe von asbesthalti­gen Pro­duk­ten stellt immer eine ver­botene Hand­lung dar, die unter dem Straftatbe­stand der Kör­per­ver­let­zung (§ 222 StGB) geah­n­det wer­den kann.


Rechtsvorschriften Asbest


Welche Schutzmaßnahmen eignen sich bei Tätigkeiten mit Asbest?

Die notwendi­gen Schutz­maß­nah­men im Umgang mit Asbest fol­gen dem soge­nan­nten STOP-Prinzip:

  • Sub­sti­tu­tion oder Ersatzstoffprüfung
  • tech­nis­chen Schutzmaßnahmen
  • organ­isatorische Schutzmaßnahmen
  • per­so­n­en­be­zo­gene Schutzmaßnahmen

Die Sub­sti­tu­tion von asbesthalti­gen Mate­ri­alien ent­fällt, da diese aus der bewohn­ten Umwelt ent­fer­nt wer­den sollen. Tech­nis­che Schutz­maß­nah­men sollen ver­mei­den, dass Asbest-Fein­st­fasern freige­set­zt wer­den. Unter per­so­n­en­be­zo­gene Schutz­maß­nah­men fall­en die Bere­it­stel­lung und Ver­wen­dung per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung sowie die Ein­hal­tung hygien­is­ch­er Maßnahmen.


Schutzmaßnahmen bei Asbest


Was sind typische Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien?

Für Tätigkeit­en mit asbesthalti­gen Mate­ri­alien greifen eine Rei­he von Vor­gaben. Grund­sät­zliche sind mech­a­nis­che Prozesse ver­boten, die Fein­st­fasern erzeu­gen. Darunter fall­en das Schleifen und Schnei­den mit Winkelschleifern oder schnel­l­laufend­en Sägen, das Reini­gen mit Hochdruck­wasser­strahl oder das Abbürsten mit Stahldrahtbe­sen von Asbestzement.

Grund­sät­zlich soll­ten Tätigkeit­en an tech­nis­chen Geräten und Anla­gen, in oder an denen asbesthaltige Mate­ri­alien ver­baut sind, nur dann aus­ge­führt wer­den, wenn dies zum Zweck ein­er weit­eren Nutzung notwendig ist. Das kann beispiel­sweise bei Kraft­fahrzeu­gen und in Heizungs- und San­itäran­la­gen der Fall sein, in denen asbesthaltige Mate­ri­alien ver­baut sind.


Dachplatten enthalten asbesthaltige Materialien


Was ist bei der Asbestentsorgung zu beachten?

Asbest und asbesthaltige Mate­ri­alien wer­den gemäß des Europäis­chen Abfal­lverze­ich­niss­es als „gefährlich­er Abfall“ eingestuft. Bei der Asbestentsorgung müssen daher beson­dere Vor­gaben beachtet wer­den. In Deutsch­land müssen Asbest und asbesthaltige Abfälle auf Deponien gebracht wer­den. Für die Entsorgung fall­en Kosten an, die sich region­al unter­schei­den können. 


Asbestentsorgung


Wo gibt es fachlich fundierte Informationen zu Asbest?

Eine Link- und Pub­lika­tion­ssamm­lung zu fach­lich fundierten Quellen ergänzt den the­ma­tis­chen Überblick zu Asbest, der in diesem Leitar­tikel ver­mit­telt sowie in mehreren Einzel­beiträ­gen ver­tieft wird. Diese Samm­lung erhebt keinen Anspruch auf Aktu­al­ität und Vollständigkeit. 


Links und Publikationen zu Asbest


Erstel­lung in Koop­er­a­tion mit einem Fachexperten

Dieser Überblick zu Asbest wurde in Zusam­me­nar­beit mit dem Dipl.-Ing. Ulf.-J. Schapp­mann, Geschäfts­führer der SIMEBU Thürin­gen GmbH, erstellt. Er ist Sicher­heitsin­ge­nieur, SiGeKo, Leit­er der Fach­bere­ichs Gefahrstoffe im VDSI e.V. und Sachkundi­ger nach TRGS 519, Anlage 3 und 4. 

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