Asbest ist eine große Herausforderung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Deswegen sind eine umfassende Aufklärung und Auseinandersetzung mit dem Thema ausschlaggebend. Hilfestellung bietet dieser Leitartikel, der einen grundlegenden Überblick zu Asbest vermittelt. Zur weiterführenden Information werden in diesem Artikel vorgestellte Einzelaspekte in gesonderten Beiträgen weiter vertieft.
Was ist Asbest?
Asbest hat jeder schon einmal gehört, doch was ist das eigentlich? Asbest bezeichnet bestimmte natürliche Minerale, die sich nicht künstlich herstellen lassen. Sämtliche Asbestarten sind vollständig faserförmig kristallisiert, wohingegen künstlich produzierte Mineralfasern eine glasige Struktur haben.
Asbest kann in zwei Mineralgruppen entstehen:
- Mineralgruppe der Serpentine
- Mineralgruppe der Amphibole
Faserförmig kristallisiertes Serpentin wird als Chrysotil-Asbest (Weißasbest) bezeichnet. Bei der Mineralgruppe der Amphibolen unterscheidet man verschiedene Arten: Die häufigsten sind Krokydolith (Blauasbest), Anthophyllit, Amosit, Aktinolith und Tremolit.
Warum ist Asbest gefährlich?
Asbest kann schwere und tödliche Erkrankungen wie Asbestose oder Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie weitere Krebsarten hervorrufen. Krankheitserregend sind Asbest oder Bruchstücke von Asbest (Asbestfasern), wenn das Mineral die Lungenbläschen erreicht. Asbest ist jedoch erst lungengängig, wenn es längs gespalten wurde. Gelangen Asbestfasern einmal in die sogenannten Alveolen, werden sie dort weiter längs gespalten. Daher ist im Umgang mit Asbest oberstes Gebot, Verfahren zu vermeiden, durch die lungengängige Asbestfasern entstehen. Dazu gehören Zerbrechen, Schleifen, Bohren, Sägen oder Abscheuern.
Nach derzeitigem Kenntnisstand, gehen von ruhenden, fest gebundenen Asbestzementprodukten keine Gesundheitsgefahren aus. Daher gibt es bislang auch kein Rückbaugebot für Produkte aus Asbestzement im Außenbereich.
Wie lässt sich Asbest erkennen?
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral. Insofern gibt es weltweit natürliche Fundstellen, insbesondere in Russland, Kanada, China und Brasilien. Hauptsächlich wird Serpentin gefördert.
Ob Asbest oder asbesthaltige Materialien vorliegen, kann ausschließlich eine sachkundige Person einschätzen. Eine eindeutige Aussage, ob und in welcher Form beziehungsweise Menge Asbest vorhanden ist, liefert nur eine spezielle Materialanalyse mit dem Rasterelektronenmikroskop mit energiedispersiver Röntgenspektroskopie (REM/EDX-Analyse).
Welche Produkte können Asbest enthalten?
Asbest kommt in zahlreichen verschiedenen Produkten vor. In natürlicher Form lässt sich Asbest unter anderem als Serpentingestein finden, das häufig in Bauwerken und bei Steinmetzarbeiten verwendet wird. Darüber hinaus wurde Asbest weltweit in über 3.000 Produkten in unterschiedlichen Industriezweigen, wie der Fahrzeugindustrie oder in der Elektrotechnik, nachgewiesen. Bei Fahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugteilen, die bis 1993 in den Handel gelangten, ist anzunehmen, dass asbesthaltige Materialien verbaut sind.
Obgleich am 30. November 1993 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für alle Arten asbesthaltiger Produkte in Deutschland in Kraft trat und EU-weit ein solches Verbot seit 2005 gilt, werden über Importe aus Nicht-EU-Ländern auch heute noch asbesthaltige Teile eingeführt und verbaut. Zudem gibt es Altbestände von asbesthaltigen Materialien, die entgegen der geltenden Regelung noch verarbeitet werden.
Welche Rechtsvorschriften greifen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten?
Es gelten besondere Rechtsvorschriften für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten. Insofern sind bestimmte Arbeitsschutzvorschriften und Vorschriften zur sachgerechten Entsorgung unbedingt zu beachten. Die Weitergabe von asbesthaltigen Produkten stellt immer eine verbotene Handlung dar, die unter dem Straftatbestand der Körperverletzung (§ 222 StGB) geahndet werden kann.
Welche Schutzmaßnahmen eignen sich bei Tätigkeiten mit Asbest?
Die notwendigen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Asbest folgen dem sogenannten STOP-Prinzip:
- Substitution oder Ersatzstoffprüfung
- technischen Schutzmaßnahmen
- organisatorische Schutzmaßnahmen
- personenbezogene Schutzmaßnahmen
Die Substitution von asbesthaltigen Materialien entfällt, da diese aus der bewohnten Umwelt entfernt werden sollen. Technische Schutzmaßnahmen sollen vermeiden, dass Asbest-Feinstfasern freigesetzt werden. Unter personenbezogene Schutzmaßnahmen fallen die Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung sowie die Einhaltung hygienischer Maßnahmen.
Was sind typische Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien?
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien greifen eine Reihe von Vorgaben. Grundsätzliche sind mechanische Prozesse verboten, die Feinstfasern erzeugen. Darunter fallen das Schleifen und Schneiden mit Winkelschleifern oder schnelllaufenden Sägen, das Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl oder das Abbürsten mit Stahldrahtbesen von Asbestzement.
Grundsätzlich sollten Tätigkeiten an technischen Geräten und Anlagen, in oder an denen asbesthaltige Materialien verbaut sind, nur dann ausgeführt werden, wenn dies zum Zweck einer weiteren Nutzung notwendig ist. Das kann beispielsweise bei Kraftfahrzeugen und in Heizungs- und Sanitäranlagen der Fall sein, in denen asbesthaltige Materialien verbaut sind.
Was ist bei der Asbestentsorgung zu beachten?
Asbest und asbesthaltige Materialien werden gemäß des Europäischen Abfallverzeichnisses als „gefährlicher Abfall“ eingestuft. Bei der Asbestentsorgung müssen daher besondere Vorgaben beachtet werden. In Deutschland müssen Asbest und asbesthaltige Abfälle auf Deponien gebracht werden. Für die Entsorgung fallen Kosten an, die sich regional unterscheiden können.
Wo gibt es fachlich fundierte Informationen zu Asbest?
Eine Link- und Publikationssammlung zu fachlich fundierten Quellen ergänzt den thematischen Überblick zu Asbest, der in diesem Leitartikel vermittelt sowie in mehreren Einzelbeiträgen vertieft wird. Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Erstellung in Kooperation mit einem Fachexperten
Dieser Überblick zu Asbest wurde in Zusammenarbeit mit dem Dipl.-Ing. Ulf.-J. Schappmann, Geschäftsführer der SIMEBU Thüringen GmbH, erstellt. Er ist Sicherheitsingenieur, SiGeKo, Leiter der Fachbereichs Gefahrstoffe im VDSI e.V. und Sachkundiger nach TRGS 519, Anlage 3 und 4.