Lithium-Ionen-Akkumulatoren, kurz Lithium-Akkus, boomen: Immer mehr Elektroautos werden gebaut, bald sollen keine Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden. Auch in Laptops, Smartphones und Kameras sind in den allermeisten Fällen Lithium-Batterien verbaut. Weiter soll die Produktion in deutschen Industriewerken mittel- bis langfristig mit Strom betrieben werden – und dieser muss gespeichert werden. Seit über 30 Jahren sind Lithium-Batterien die erste Wahl bei der Speicherung von Energie. Durch die Energiewende halten sie Einzug auch in die Unternehmen, die vorher nie mit ihnen gearbeitet haben. Dabei stellen sich Fragen: Wie werden Lithium-Batterien richtig gelagert? Was sind die häufigsten Schadensursachen, wie kann diesen vorgebeugt werden? Und gibt es gesetzliche Verpflichtungen, an die sich jedes Unternehmen halten muss?
Lithium ist hochreaktiv
Zur Erinnerung: Lithium ist ein Alkalimetall. Als solches ist es schon bei kurzem Kontakt mit der Haut gesundheitsschädlich und als Gas hochgiftig. Auch ist es nur in absolut trockener Luft stabil – bei normalen Raumbedingungen reagiert es mit der Luft und entzündet sich. Daher ist ein Brand die häufigste Schadensursache in Verbindung mit Lithium-Batterien, denn schon kleine Beschädigungen können ausreichen, das stark reaktive Metall freizusetzen. Die Folgen können verheerend sein.
Bei der Lagerung von Lithium-Batterien gibt es mehrere Herausforderungen: Zuerst muss sichergestellt sein, dass die Akkumulatoren nicht beschädigt werden, um eine Entzündung auszuschließen. Falls aber doch Lithium austritt, darf sich das entstehende Feuer nicht auf andere Stoffe ausbreiten, die möglicherweise explodieren oder zu einer verheerenden Verstärkung des Brandes führen können.
Immer 20 Prozent Ladeleistung
Hinzu kommt, dass Lithium-Batterien nicht einfach weggeschlossen werden können, sondern einer ständigen Kontrolle bedürfen. Denn eine Entladung kann zu einem Kurzschluss führen, der ebenfalls eine Entzündung nach sich zieht. Deshalb sollten Lithium-Batterien immer mindestens 20 Prozent Ladeleistung haben.
Besonders delikat: Bisher gibt es vom Gesetzgeber keine verpflichtenden Vorschriften für die Lagerung des stark reaktiven Lithiums. Es obliegt den Fachkräften für Arbeitssicherheit in den Betrieben, sich um ein geeignetes Konzept zur Lagerung der Akkus zu bemühen und die richtigen Vorkehrungen zur Schadensprävention zu treffen.
Eine falsche Lagerung kann schwere Folgen haben
Denn eine falsche Lagerung oder das unbeaufsichtigte Laden eines Lithium-Ionen-Akkus kann in manchen Fällen sogar dazu führen, dass Versicherungen die entstandenen Kosten nicht übernehmen. Kommt es also zu einem Feuerschaden durch die Entzündung einer Lithiumbatterie, kann das die betroffenen Unternehmen existenziell gefährden.
Um dieses Risiko zu minimieren, ist die richtige Lösung zur Lagerung und zum Laden der Akkus innerhalb der individuellen Anforderungen der Betriebe notwendig. Professionelle Dienstleister kennen die klassischen Gefahren und entdecken mögliche Schwachstellen in der Lagerung sofort. Durch ihre Expertise können sie passende Lösungen anbieten. Diese können vielfältig sein.
Sicherheitsschränke
Ein Sicherheitsschrank schützt die Batterien vor dem Eindringen eines Brandes wie auch umgekehrt. Konkret bedeutet das: Entsteht um ihn herum ein Brand, werden die im Schrank gelagerten Gefahrstoffe über eine längere Zeit geschützt – einige Schränke garantieren eine Feuerbeständigkeit von mindestens 90 Minuten. Leicht entzündbare Stoffe wie Lithium würden ungeschützt in kürzester Zeit zu einem Multiplikator des Brands werden und verheerende Auswirkungen für Mensch und Betrieb haben.
Sicherheitsschränke lassen sich auch mit einer Ladefunktion für Lithium-Ionen-Akkus nutzen. Beim Laden können sich die Batterien allerdings aufheizen – daher ist eine ausreichende Lüftung unbedingt notwendig, um die Gefahr der Überhitzung auszuschließen.
Weiter ist wichtig, dass Sicherheitsschränke, in denen Lithium-Batterien gelagert und möglicherweise sogar geladen werden sollen, über eine Erdung verfügen. Nur so können Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung ausgeschlossen werden.
Gefahrstoffcontainer
Gefahrstoffcontainer sind in verschiedenen Größen verfügbar und eignen sich sowohl für die Innen- als auch die Außenaufstellung. So können Batterien dort gelagert werden, wo sie auch gebraucht werden, um die Transportwege so kurz wie möglich zu halten. Eine dezentrale Lagerung reduziert daneben die Folgen einer Entzündung, da nicht alle Lithium-Batterien innerhalb eines Betriebs gleichzeitig in Brand geraten.
Bei einer Entzündung hat der Gefahrstoffcontainer gleich einen doppelten Effekt: Er schützt die gelagerten Gefahrstoffe wie Lithium-Ionen-Akkus vor dem Eindringen eines Brandes in den Container, gleichzeitig verhindert er, dass Feuer, die durch Lithium-Batterien entstehen, den Container verlassen und nach außen dringen.
Brandschutzcontainer
Der Brandschutzcontainer bietet eine Rundumlösung, die sowohl im Innen- als auch Außenbereich installiert werden kann. Es besitzt eine integrierte Auffangwanne und bildet einen eigenen Brandabschnitt. Besonders praktisch: Brandschutzcontainer können in vielen Varianten und mit verschiedenen Optionen aufgestellt werden. Abluftventilatoren, Türfeststellanlagen mit Branderkennung oder eine Temperierung können Gefahrquellen reduzieren und Bränden effektiv vorbeugen.
Kunststoffsammelbehälter
Kunststoffsammelbehälter eignen sich nicht nur für die Lagerung, sondern auch für den Transport von Lithium-Ionen-Akkus. Sie sind stoßunempfindlich, stapelbar und transportsicher. Wichtig ist aber, dass aus Brandschutzgründen ein geeignetes Puffermaterial verwendet wird.
Lagerung ist nicht alles
Zusätzlich zu diesen vier Lagermöglichkeiten, neben denen es noch weitere gibt, sollten Betriebe, die mit Lithium-Ionen-Akkus arbeiten, auf weitere Maßnahmen setzen: Eine technische Lüftung, eine Klimaanlage, die Überwachung des Luftstroms und ein Potenzialausgleich zur Vermeidung von Funken sind wichtige Präventivmaßnahmen, damit es gar nicht erst zum Ernstfall kommt. Da dieser aber nie ganz auszuschließen ist, sind eine Druckentlastungsfläche, Brandmelder, eine Gaswarnanalage und ein geeignetes Löschkonzept unverzichtbar.
Wichtig: Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber und die mit dem Arbeitsschutz beauftragten Personen tragen eine große Verantwortung für die Arbeitssicherheit – aufgrund mangelnder gesetzlicher Vorgaben kann das bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus undankbar sein. Die hier vorgestellten Lagermöglichkeiten und Maßnahmen sind Ideen und Anreize. Sie ersetzen aber auf keinen Fall eine fachliche Expertise (Gefährdungsbeurteilung), die die jeweils individuellen Bedingungen in den einzelnen Betrieben in die Erstellung eines Lagerkonzeptes einbezieht. Denn so unterschiedlich wie die Betriebe sind auch die Anforderungen an ein sicheres und effizientes System zur Lagerung von Lithium-Batterien. Alles zum Schutz von Menschen und Natur!