Viele Arbeitgeber fragen sich: Wie viele Feuerlöscher mit welcher Löschleistung müssen für die Grundausstattung von Arbeitsstätten vorgehalten werden? Liegt in meinem Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung vor? Bei der Beantwortung dieser und anderer relevanter Fragen zum Brandschutz unterstützt die Feuerlöscher-Rechner-App des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Zudem bietet sie die Möglichkeit, eine detaillierte Dokumentation unter Berücksichtigung der ASR A2.2 und der TRGS 800 zu erstellen. Diese eignet sich auch zur Verwendung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.
Feuerlöscher-Rechner-App um CO2-Feuerlöscher erweitert
Der bvfa hat die Feuerlöscher-Rechner-App für die Grundausstattung von Arbeitsstätten um CO2-Feuerlöscher erweitert. Obwohl allein diese Feuerlöscher die nach ASR A2.2 erforderliche Löschleistung von sechs Löscheinheiten in der Grundausstattung nicht erreichen, kann häufig nicht auf sie verzichtet werden. Der bvfa hat daher in der App ein spezielles Modul zur Erfassung und Dokumentation dieser Feuerlöscher eingerichtet.
Rechtssichere Dokumentation
Die Feuerlöscher-Rechner-App für Arbeitsstätten ermöglicht nach der Erfassung der objektspezifischen Daten eine interaktive Entscheidung über die vorliegende Brandgefährdung und die Auswahl geeigneter Feuerlöscher. Die App bietet darüber hinaus eine detaillierte Unterstützung für die Entscheidung, ob eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. In diesem Fall werden beispielhafte Alternativmaßnahmen aus der ASR A2.2 und der TRGS 800 angeboten und erläutert. Arbeitgebern steht nach Ende der Bearbeitung eine detaillierte PDF-Dokumentation zum Nachweis der Sicherung des Brandschutzes zur Verfügung, die auch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung verwendbar ist.
Download der Feuerlöscher-Rechner-App
Die App steht kostenlos in den App-Stores von Apple und Google sowie auf der Website des bvfa zur browsergestützten Bearbeitung am PC zur Verfügung. Die App ist auf die Bedürfnisse von Brandschutzverantwortlichen, Architekten, Brandschutzfachfirmen und Aufsichtsbehörden optimiert. Die Bearbeitung kann jederzeit unterbrochen und mit dem individuell vergebenen Kennwort
innerhalb eines Monats wieder aufgenommen werden.