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Erste Hilfe und Datenschutz?

Abreißblock für Erste-Hilfe-Kästen
Erste Hilfe und Datenschutz?

Was haben die DSGVO (Daten­schutz-Grund­verord­nung) und Erste-Hil­fe-Kästen miteinan­der zu tun? Mehr, als den meis­ten Unternehmen hierzu­lande bewusst ist. Für den aus der DSGVO entste­hen­den Hand­lungs­be­darf hat Avery Zweck­form einen neuen Erste-Hil­fe-Melde­block entwick­elt, der im Han­del erhältlich ist. Dieser berück­sichtigt sowohl die Vorschriften der DGUV (Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung) als auch der DSGVO. Denn: Jede Ver­let­zung am Arbeit­splatz, bei der Erste Hil­fe geleis­tet wurde, muss doku­men­tiert wer­den (Unfall­her­gang, ver­schiedene Per­so­n­e­nangaben). Aber: Per­son­al­dat­en dür­fen laut DSGVO nicht mehr für alle zugänglich sein. Die bis­lang in vie­len Erste-Hil­fe-Kästen zu find­en­den Doku­men­ta­tions­büch­er sind damit nicht mehr geset­zeskon­form. Mit seinem neuen Abreißblock bietet Avery Zweck­form die passende Lösung, die alle rel­e­van­ten Vorschriften berück­sichtigt. Bei Ent­nahme von Mate­r­i­al aus dem Ver­band­skas­ten zur Ver­sorgung von Ver­let­zun­gen wird das For­mu­lar anschließend vom Ers­thelfer, dem Betrieb­sarzt oder der Betrieb­skranken­schwest­er aus­ge­füllt. Das For­mu­lar wird dann ent­lang der Per­fo­ra­tion abge­tren­nt und an den Erste-Hil­fe- oder Sicher­heits-Beauf­tragten im Unternehmen weit­ergegeben. Dieser sollte das For­mu­lar geschützt vor dem Zugriff ander­er min­destens fünf Jahre lang archivieren.

www.avery-zweckform.com

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