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COVID-19 als Berufskrankheit

Auswirkungen auf das Anzeigenaufkommen bei den Unfallversicherungsträgern
Verdacht auf eine Berufskrankheit zu COVID-19

Verdacht auf eine Berufskrankheit zu COVID-19
© javier_garcia - stock.adobe.com

Während der Arbeit ste­hen Beschäftigte unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Somit sind sie während ihrer Arbeit­szeit – dazu zählt auch der direk­te Weg zur Arbeit – gegen Arbeit­sun­fälle und Beruf­skrankheit­en ver­sichert. Da bei Beschäftigten im Gesund­heitswe­sen und der Wohlfahrt­spflege unter bes­timmten Bedin­gun­gen COVID-19 als Beruf­skrankheit anerkan­nt wird, greift auch hier in vie­len Fällen der Ver­sicherungss­chutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Seit Beginn der Pan­demie haben Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen über 350.000 Anzeigen auf Ver­dacht ein­er Beruf­skrankheit (BK) zu COVID-19 erhal­ten. Andere Beruf­s­grup­pen, bei denen der Ver­dacht ein­er beru­flich verur­sacht­en Infek­tion vor­liegt, kön­nen die Erkrankung als Arbeit­sun­fall anzeigen. 

Verdacht auf COVID-19 als Berufskrankheit

Beson­ders hoch war das Anzeige­naufkom­men mit COVID-19 als Beruf­skrankheit in der ersten Jahreshälfte 2022, in der mit 175.430 mehr BK-Anzeigen als im Jahr 2021 ins­ge­samt eingin­gen. Das hohe Aufkom­men ist auf die Omikron-Welle zurück­zuführen, die sich auch auf das Ver­sicherungs­geschehen in der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung aus­gewirkt hat. Seit Pan­demiebe­ginn hat die geset­zliche Unfal­lver­sicherung bere­its in 195.739 Fällen COVID-19 als Beruf­skrankheit, 20.452  als Arbeit­sun­fall und 12.496 Fälle in der Schülerun­fal­lver­sicherung anerkan­nt. Seit 2020 verze­ich­nete die Unfal­lver­sicherung damit über 220.000 Ver­sicherungs­fälle im Zusam­men­hang mit Corona.

COVID-19 als Herausforderung für die gesetzliche Unfallversicherung

“COVID-19 ist eine erhe­bliche Her­aus­forderung für die geset­zliche Unfal­lver­sicherung”, sagt der Haupt­geschäfts­führer der Deutschen geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) Dr. Ste­fan Hussy. “In den Jahren vor der Pan­demie hat­ten wir im Schnitt zwis­chen 75.000 und 80.000 BK-Anzeigen im Jahr. Das hat Coro­na deut­lich verän­dert.” Hussy betont, dass die geset­zliche Unfal­lver­sicherung schnell reagiert und den betrof­fe­nen Per­so­n­en bin­nen kurz­er Zeit umfassende medi­zinis­che, beru­fliche und soziale Reha­bil­i­ta­tion­s­maß­nah­men ermöglicht habe. Mit Hil­fe ihrer BG Kliniken, die auf die Akut­versorgung und Reha­bil­i­ta­tion schwer­verletzter und berufs­erkrankter Men­schen spezial­i­sis­ert sind, haben die Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen als Unfal­lver­sicherungsträger bere­its Ver­sorgungsange­bote für von Post-COVID betrof­fene Ver­sicherte geschaf­fen. Bei der Fall­bear­beitung unter­stützen sich die Unfal­lver­sicherungsträger gegen­seit­ig, damit sie das hohe Anzeige­naufkom­men möglichst zügig bear­beit­en können. 

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