Während der Arbeit stehen Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit sind sie während ihrer Arbeitszeit – dazu zählt auch der direkte Weg zur Arbeit – gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Da bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege unter bestimmten Bedingungen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird, greift auch hier in vielen Fällen der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten. Andere Berufsgruppen, bei denen der Verdacht einer beruflich verursachten Infektion vorliegt, können die Erkrankung als Arbeitsunfall anzeigen.
Verdacht auf COVID-19 als Berufskrankheit
Besonders hoch war das Anzeigenaufkommen mit COVID-19 als Berufskrankheit in der ersten Jahreshälfte 2022, in der mit 175.430 mehr BK-Anzeigen als im Jahr 2021 insgesamt eingingen. Das hohe Aufkommen ist auf die Omikron-Welle zurückzuführen, die sich auch auf das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung ausgewirkt hat. Seit Pandemiebeginn hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits in 195.739 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit, 20.452 als Arbeitsunfall und 12.496 Fälle in der Schülerunfallversicherung anerkannt. Seit 2020 verzeichnete die Unfallversicherung damit über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona.
COVID-19 als Herausforderung für die gesetzliche Unfallversicherung
“COVID-19 ist eine erhebliche Herausforderung für die gesetzliche Unfallversicherung”, sagt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Dr. Stefan Hussy. “In den Jahren vor der Pandemie hatten wir im Schnitt zwischen 75.000 und 80.000 BK-Anzeigen im Jahr. Das hat Corona deutlich verändert.” Hussy betont, dass die gesetzliche Unfallversicherung schnell reagiert und den betroffenen Personen binnen kurzer Zeit umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht habe. Mit Hilfe ihrer BG Kliniken, die auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen spezialisisert sind, haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Unfallversicherungsträger bereits Versorgungsangebote für von Post-COVID betroffene Versicherte geschaffen. Bei der Fallbearbeitung unterstützen sich die Unfallversicherungsträger gegenseitig, damit sie das hohe Anzeigenaufkommen möglichst zügig bearbeiten können.