Maria Schmitz radelt wie jeden Arbeitstag mit ihrem Fahrrad ins Büro. An einer Kreuzung passiert es: Ein Auto biegt rechts ab, ohne auf die Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden, die in dem Zeitpunkt die Kreuzung überqueren dürfen, zu achten. Maria Schmitz kann nicht mehr bremsen und prallt mit dem Auto zusammen. Sie stürzt, kommt aber mit einem gebrochenen Bein und einigen Prellungen noch glimpflich davon. Trotzdem muss sie einige Tage im Krankenhaus verbringen. Nach dem Wegeunfall, der in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, sind nun einige Schritte notwendig. Einer davon ist das Aufsuchen einer Durchgangsärztin oder eines Durchgangsarztes. Doch was verbirgt sich hinter dem Durchgangsarztverfahren?
Wann greift das Durchgangsarztverfahren?
Bei jedem Arbeits- oder Wegeunfall, der über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, ist eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt. Die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt führt die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheidet, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist. Sollte die Hausärztin oder der Hausarzt die Heilbehandlung übernehmen, überwacht die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt den Heilverlauf.
Wer oder was sind Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte?
Doch die meisten werden sich nun fragen: Wer oder was sind Durchgangsärztinnen oder Durchgangsärzte eigentlich? Sie sind Fachärztinnen und ‑ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Neben der erforderlichen personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Praxisausstattung müssen sie eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten. Das Durchgangsarztverfahren verdeutlicht das DGUV-Video.
Zahlen zum Durchgangsarztverfahren
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind bundesweit über 4.200 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärztinnen und Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden etwa 3.200.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Durchgangsarztverfahren versorgt.