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Druchgangsarztverfahren

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Was verbirgt sich hinter dem Durchgangsarztverfahren?

Was verbirgt sich hinter dem Durchgangsarztverfahren?
© Kzenon - stock.adobe.com

Maria Schmitz radelt wie jeden Arbeit­stag mit ihrem Fahrrad ins Büro. An ein­er Kreuzung passiert es: Ein Auto biegt rechts ab, ohne auf die Rad­fahren­den oder zu Fuß Gehen­den, die in dem Zeit­punkt die Kreuzung über­queren dür­fen, zu acht­en. Maria Schmitz kann nicht mehr brem­sen und prallt mit dem Auto zusam­men. Sie stürzt, kommt aber mit einem gebroch­enen Bein und eini­gen Prel­lun­gen noch glimpflich davon. Trotz­dem muss sie einige Tage im Kranken­haus ver­brin­gen. Nach dem Wege­un­fall, der in den Gel­tungs­bere­ich der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung fällt, sind nun einige Schritte notwendig. Ein­er davon ist das Auf­suchen ein­er Durch­gangsärztin oder eines Durch­gangsarztes. Doch was ver­birgt sich hin­ter dem Durchgangsarztverfahren?

Wann greift das Durchgangsarztverfahren?

Bei jedem Arbeits- oder Wege­un­fall, der über den Unfall­t­ag hin­aus zur Arbeit­sun­fähigkeit führt, ist eine Durch­gangsärztin oder ein Durch­gangsarzt aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn die notwendi­ge ärztliche Behand­lung voraus­sichtlich über eine Woche andauert, Heil- und Hil­f­s­mit­tel zu verord­nen sind oder es sich um eine Wieder­erkrankung auf­grund von Unfall­fol­gen han­delt. Die Durch­gangsärztin oder der Durch­gangsarzt führt die fachärztliche Erstver­sorgung durch und entschei­det, ob eine Weit­er­be­hand­lung durch die Hausärztin oder den Hausarzt aus­re­icht oder ob eine fachärztliche Behand­lung notwendig ist. Sollte die Hausärztin oder der Hausarzt die Heil­be­hand­lung übernehmen, überwacht die Durch­gangsärztin oder der Durch­gangsarzt den Heilverlauf.

Wer oder was sind Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte?

Doch die meis­ten wer­den sich nun fra­gen: Wer oder was sind Durch­gangsärztin­nen oder Durch­gangsärzte eigentlich? Sie sind Fachärztin­nen und ‑ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit beson­deren Ken­nt­nis­sen und Erfahrun­gen auf dem Gebi­et der Unfallmedi­zin. Neben der erforder­lichen per­son­ellen, räum­lichen und medi­zinisch-tech­nis­chen Prax­isausstat­tung müssen sie eine ständi­ge unfal­lärztliche Bere­itschaft gewährleis­ten. Das Durch­gangsarztver­fahren verdeut­licht das DGUV-Video.

Zahlen zum Durchgangsarztverfahren

Laut der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) sind bun­desweit über 4.200 niederge­lassene sowie an Kranken­häusern und Kliniken tätige Ärztin­nen und Ärzte in dieses Ver­fahren ver­traglich einge­bun­den. Jährlich wer­den etwa 3.200.000 Ver­sicherte der geset­zlichen Unfal­lver­sicherungsträger im Durch­gangsarztver­fahren versorgt.

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