Startseite » Arbeitssicherheit » Verkehrssicherheit »

Blow-ups - Unfallgefahr bei Hitze

Verkehrssicherheit bei Blow-ups
Wenn sich Straßen bei Hitze wölben und platzen

Wenn sich Straßen bei Hitze wölben und platzen
© Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Immer noch – oder vielle­icht auch angesichts des vorherrschen­den Flughafen­chaos und über­füll­ter, ver­späteter oder gar aus­fal­l­en­der Züge – fahren viele mit ihrem Pkw in den Urlaub. Das sorgt vielerorts für Stau und stock­enden Verkehr. Die Hitze lässt der­ar­tige Rei­sev­erzögerun­gen noch schw­er­er ertra­gen. Ruhe und Konzen­tra­tion sind aber ange­sagt, um sich­er am Ziel anzuge­lan­gen. Denn die Hitze lässt nicht nur den Schweiß fließen, son­dern verur­sacht auf älteren Straßen­ab­schnit­ten mit Fahrbah­n­deck­en aus Beton soge­nan­nte Blow-ups, die ein großes Unfallpoten­zial bergen.

Was sind Blow-ups?

Blow-ups beze­ich­nen das Phänomen, wenn Fahrbah­n­deck­en aus Beton, der weniger ver­form­bar ist als Asphalt und eine geringe Ein­bau­dicke vor­weist, sich unter plöt­zlich auftre­tender und lan­gan­hal­tender Hitze aufheizen, aufwöl­ben und gar platzen. Die Gefahr beste­ht vor allem bei Fugen und Naht­stellen von alten, mehrfach repari­erten Beton­fahrbah­nen. Auch Bere­iche, die Reparaturstellen aus Asphalt an benach­barten Beton­plat­ten aufweisen, gel­ten als gefährdet. Laut des All­ge­meinen Deutschen Auto­mo­bil-Clubs e.V. (ADAC) liegt der Anteil an Beton­fahrbah­nen bun­desweit bei rund 30 Prozent.

Verhalten auf betroffenen Fahrbahnen

Blow-ups treten unvorherse­hbar auf. Zudem kön­nen bere­its wenige aufgeris­sene Zen­time­ter schwere Schä­den und Unfälle verur­sachen. Auf­grund der Unvorherse­hbarkeit greifen keine Schutz­maß­nah­men, weswe­gen auf älteren Beton­fahrbah­nen beson­dere Vor­sicht gilt. Der Deutsche Verkehrssicher­heit­srat (DVR) rät bei Twit­ter:

  • Vorauss­chauend und langsamer fahren
  • Genü­gend Sicher­heitsab­stand wahren
  • Auf Verkehrsmeldun­gen im Radio achten
  • Geschwindigkeits­be­gren­zun­gen einhalten

Die Geschwindigkeit spielt eine wesentliche Rolle, um die Unfall­ge­fahr zu reduzieren. So kann streck­en­weise eine Höch­st­geschwindigkeit von 80 km/h gel­ten, wenn die Gefahr von Blow-ups besteht.

Haftung bei Blow-ups

Der ADAC weißt darauf hin, dass beschädigte Straßen, die nicht entsprechend beschildert sind, umge­hend bei der Polizei oder Auto­bahn- oder Straßen­meis­terei gemeldet wer­den soll­ten. Let­ztere sind bei hohen Tem­per­a­turen verpflichtet, Fahrbah­nen ver­stärkt zu kon­trol­lieren. Sollte eine Gefahr für Blow-ups erkan­nt wer­den, müssen Warn­schilder aufgestellt oder die Streck­en ges­per­rt wer­den. Wenn nach einem Unfall mit Schadens­folge, der durch einen Blow-up verur­sacht wurde, nachgewiesen wer­den kann, dass die Auto­bahn- oder Straßen­meis­terei dieser Pflicht nicht nachgekom­men ist, kommt der Staat für diesen auf.

Mehr Infos auch hier.

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de