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Verpflichtende Hauptuntersuchung an Fahrzeugen

70-jähriges Jubiläum
Verpflichtende Hauptuntersuchung an Fahrzeugen

Verpflichtende Hauptuntersuchung an Fahrzeugen
Plakette der Hauptuntersuchung. Foto: © cirquedesprit - stock.adobe.com

Seit dem 1. Dezem­ber 1951 ist eine regelmäßige Über­prü­fung aller zuge­lasse­nen Pkw, Lkw, Busse und Motor­räder in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land verpflich­t­end. Wir blick­en auf 70 Jahre Haup­tun­ter­suchung (HU) zurück — eine gelun­gene Investi­tion in die Verkehrssicherheit.

Überprüfung der Verkehrstauglichkeit

Vor der HU gab es zwar schon Vor­gaben zur Über­prü­fung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeu­gen, aber eine flächen­deck­ende verbindliche Über­prü­fung gibt es erst mit der HU im Jahr 1951. Erle­ichtert wurde die Kon­trolle durch die 1961 einge­führte HU-Plakette. Das ist eine Investi­tion in die Verkehrssicher­heit. Denn bei der HU wer­den nicht sel­ten Män­gel fest­gestellt, die die Verkehrssicher­heit gefährden.

Hauptuntersuchung fördert Verkehrssicherheit

Im Jahr 2020 wur­den fast 30 Mil­lio­nen HU durchge­führt, 21 Mil­lio­nen davon an Pkw. Dabei wur­den bei fast jedem drit­ten Fahrzeug Män­gel fest­gestellt. Bei mehr als 5,5 Mil­lio­nen Pkws waren die Män­gel so erhe­blich, dass die HU-Plakette ver­weigert wurde. Das­selbe gilt für rund 167.000 Fahrzeuge, denen gefährliche Män­gel bescheinigt wur­den, und weit­ere 13.000, die als verkehrsun­sich­er eingestuft wur­den und nicht mehr weit­er­fahren durften.

Mark­t­führer in Deutsch­land ist DEKRA mit etwas mehr als einem Drit­tel aller ins­ge­samt durchge­führten Hauptuntersuchungen.

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