Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 22 zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer eine ordnungsgemäße Ladungssicherung vor. Um dieser Forderung gerecht zu werden, sind Ladungssicherungshilfsmittel, wie Zurrgurte, Zurrketten oder Sperrstangen unentbehrlich. Wenig bekannt ist, dass auch rutschhemmende Materialen, wie Anti-Rutsch-Matten (ARM) und Antirutschböden, zu diesen Hilfsmitteln zählen.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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