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Mängel frühzeitig erkennen

Sichere Flurförderzeuge im Betrieb
Mängel frühzeitig erkennen

Unfälle mit Gabel­sta­plern geschehen auch auf­grund tech­nis­ch­er Defek­te. Deshalb sind regelmäßige Prü­fun­gen durch Sachkundi­ge sowie die tägliche Sicht- und Funk­tion­sprü­fung durch die Fahrer vorgeschrieben. Unser Fachau­tor erk­lärt, wie Betriebe das größt­mögliche Maß an Sicher­heit erzielen.

Jedes Jahr ereignen sich schwere Unfälle, die durch Sicher­heitsmän­gel an Gabel­sta­plern verur­sacht wer­den. Die frühzeit­ige Erken­nung dieser Män­gel gewährleis­tet tech­nisch ein­wand­freie Arbeits­geräte und einen sicheren Mate­ri­al­trans­port. Die Unfal­lver­hü­tungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flur­förderzeuge“ schreibt deshalb in §§ 9, 37 die fol­gen­den Prü­fun­gen vor:

  • Regelmäßig wiederkehrende Prü­fung durch Sachkundi­ge (bekan­nt als UVV-Prüfung)
  • Tägliche Sicht- und Funk­tion­sprü­fung durch den Fahrer

Prüfung durch Sachkundige

Aus einem Unfall­bericht: „Ein Bremsver­sagen führte dazu, dass der Sta­pler nicht rechtzeit­ig vor dem Hal­len­re­gal zu ste­hen kam. Unge­bremst stieß der Sta­pler gegen eine Regal­stütze, dabei ver­let­zte sich der Fahrer schwer.“

„Um solche Unfälle zu ver­mei­den, wer­den unsere Flur­förderzeuge regelmäßig auf Ver­schleiß und Schä­den über­prüft“, erläutert Sicher­heits­fachkraft Michael Rath (Name von der Redak­tion geän­dert) und erk­lärt, wie er die regelmäßige Prü­fung sichergestellt hat. „Wir haben mit dem Her­steller der Flur­förderzeuge einen Ser­vicev­er­trag für die UVV-Prü­fun­gen abgeschlossen. Die Kun­den­di­en­st­mon­teure melden sich rechtzeit­ig an und führen die Prü­fun­gen gemäß den Her­steller­vor­gaben durch“, lobt er den Kundendienst.

Prüfintervalle festlegen

Die Prüf­fris­ten hat Michael Rath gemäß der Gefährdungs­beurteilung fest­gelegt. Eine Prüf­frist von läng­stens einem Jahr gilt dabei als Stand der Tech­nik. „Kürzere Prü­fab­stände kön­nen erforder­lich sein, wenn beispiel­sweise der Gabel­sta­pler über das gewöhn­liche Maß hin­aus einge­set­zt oder unter erschw­erten Bedin­gun­gen betrieben wird“, erk­lärt Michael Rath. „Das ist bei uns nicht der Fall, bei uns gilt die Prüf­frist von einem Jahr.“

Sachkundige

Als Sachkundi­ge – die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung spricht von der „befähigten Per­son“ – kom­men zum Beispiel in Frage:

  • Kun­den­di­en­st­mon­teure des Herstellers
  • Betrieb­sin­ge­nieure, Betrieb­smeis­ter, Betriebshandwerker
  • Freiberu­fliche Sachkundige
  • Sachver­ständi­ge der Tech­nis­chen Überwachungsvereine

Dem Unternehmer ste­ht es grund­sät­zlich frei, welche befähigte Per­son er für die Durch­führung der regelmäßi­gen Prü­fung beauf­tragt, sofern die betr­e­f­fende Per­son die fach­liche Aus­bil­dung und Erfahrung auf dem Gebi­et der Flur­förderzeuge besitzt.

Prüfnachweis und Prüfplakette

Jede Sachkundi­gen­prü­fung nach DGUV Vorschrift 68 muss doku­men­tiert wer­den. Der Prüf­nach­weis muss enthalten:

  1. Datum und Umfang der Prü­fun­gen mit Angabe eventuell noch anste­hen­der Teilprüfungen
  2. Ergeb­nis der Prü­fung mit Angabe fest­gestell­ter Mängel
  3. Beurteilung, ob gegen einen Weit­er­be­trieb Bedenken bestehen
  4. Angaben über gegebe­nen­falls erforder­liche Nachprüfungen
  5. Name und Anschrift des Prüfers

Nach bestanden­er Prü­fung erhal­ten geprüfte Flur­förderzeuge eine Prüf­plakette, die gut sicht­bar am Gerät anzubrin­gen ist.

Prüfung von Anbaugeräten

Anbaugeräte erweit­ern die Auf­gaben eines Gabel­sta­plers, hierzu zählen beispiel­sweise Arbeits­bühne oder Papier­rol­len­klam­mer. Auch Anbaugeräte müssen gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flur­förderzeuge“, genau­so wie die Gabel­sta­pler selb­st, wiederkehren­den Prü­fun­gen durch eine befähigte Per­son unter­zo­gen wer­den. Anbaugeräte sind deshalb eben­so auf Beschädi­gung, Ver­schleiß oder Leck­a­gen zu prüfen. Der Prü­fum­fang und das Prüfin­ter­vall wer­den durch die Her­steller vorgegeben.

Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

Im täglichen Betrieb­sablauf kommt es hin und wieder zu Schä­den an den Flur­förderzeu­gen, die nicht gemeldet und deshalb auch nicht behoben wer­den. Damit auch solche Män­gel frühzeit­ig erkan­nt wer­den, schreibt die DGUV Vorschrift 68 zusät­zlich zur UVV-Prü­fung eine tägliche Ein­satzprü­fung durch den Fahrer vor.

Sicher­heits­fachkraft Michael Rath berichtet aus eigen­er Erfahrung: „Wenn mehrere Mitar­beit­er ein Arbeits­gerät benutzen, fühlt sich nie­mand wirk­lich ver­ant­wortlich. So passierte es des Öfteren, das ein Fahrer einen Man­gel erkan­nte, diesen aber nicht meldete. Ein­er ver­ließ sich auf den anderen“, erin­nert er sich.

Tägliche Prüfung dokumentieren

Michael Rath hat einge­führt, dass vor Arbeits­be­ginn der tech­nis­che Zus­tand der Gabel­sta­pler und Mit­gänger-Flur­förderzeuge mit Hil­fe ein­er Check­liste fest­gestellt und doku­men­tiert wird. Wer­den Män­gel erkan­nt, sind diese auf der Liste anzukreuzen. Er erläutert: „Die Doku­men­ta­tion der täglichen Ein­satzprü­fung und die Bestä­ti­gung mit­tels Unter­schrift durch den Fahrer haben sich bewährt. Die Fahrer schauen genau hin, da sie mit ihrer Unter­schrift den ord­nungs­gemäßen Zus­tand des über­nomme­nen Flur­förderzeuges bestäti­gen. Nur bei ein­er män­gel­freien Prü­fung darf das Arbeits­gerät in Betrieb genom­men nehmen.“

Mängel beheben

Ein fest­gestell­ter Man­gel wird sofort dem Schicht­führer gemeldet. Dieser entschei­det darüber, ob der Man­gel die Betrieb­ssicher­heit beein­trächtigt und legt gegebe­nen­falls den Sta­pler still. Der Fahrzeugschlüs­sel wird einge­zo­gen und der Sta­pler mit einem Schild „Sta­pler defekt – ste­hen lassen“ gekennze­ich­net. Der Schicht­führer ver­an­lasst die Reparatur und gibt den Sta­pler danach wieder frei.

Sicher­heits­fachkraft Michael Rath fasst zusam­men: „Die tägliche Ein­satzprü­fung und deren Doku­men­ta­tion kostet zwar Zeit und Geld, aber seit Ein­führung der täglichen Prü­fung ist unser Fuhrpark tech­nisch in Ord­nung. Ins­ge­samt rech­net es sich, denn die frühzeit­ige Män­gel­er­fas­sung macht den Trans­port sicher­er und ver­mei­det zudem teure Folgeschäden.“


Autor: Dipl.-Ing. Dieter Bachmann

Tech­nis­ch­er Aufsichtsbeamter
Beruf­sgenossen­schaft Energie Textil
Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM)


Michael Rath, Sicherheitsfachkraft

„Die frühzeit­ige Män­gel­er­fas­sung macht den Trans­port sicher­er und ver­mei­det zudem teure Folgeschäden“


Merkregeln

„Merkregeln für die tägliche Ein­satzprü­fung“ kön­nen bei der BG ETEM
bestellt werden

  • für den Gabel­sta­pler (Bestell.-Nr. H 050)
  • für Mit­gänger-Flur­förderzeuge (Bestell.-Nr. 67 DP)

www.bgetem.de

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