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Sicherheit an Verladestellen

Unfallrisiko minimieren
Sicherheit an Verladestellen

Dipl.-Ing. Dieter Bachmann
Ob in Logis­tikun­ternehmen, Pro­duk­tion­sstät­ten oder Lager­häusern – in Ver­lade­bere­ichen herrscht meis­tens ein reger Betrieb. Dabei stellen rang­ierende Flur­förderzeuge und Lkw für alle Anwe­senden ein hohes Unfall­risiko dar. Aber auch ungesicherte Ram­p­enkan­ten, unüber­sichtliche Verkehr­swege oder eine ungenü­gende betriebliche Organ­i­sa­tion zählen zu den typ­is­chen Gefahren­quellen in diesem Bere­ich. Um die Sicher­heit an Ver­ladestellen zu gewährleis­ten, sind einige Aspek­te zu beachten. 

Das Unfallgeschehen an Ladestellen ist vielfältig: Am häu­fig­sten wer­den Per­so­n­en durch Flur­förderzeuge ange­fahren. Zu den schw­eren Unfällen zählen Absturzun­fälle von Ram­p­en. Die größte Gefahr geht jedoch von rang­ieren­den Lkw aus. Die Zahlen bele­gen, dass Unfälle infolge von Abstürzen mit Sta­plern von der Rampe sowie Ein­quetschen durch Lkw für die Verun­fall­ten oft tödlich enden. Dieser Auf­tak­tar­tikel zum Spezial beleuchtet die Haupt­ge­fährdun­gen beim Ver­laden und zeigt anhand exem­plar­isch­er Prax­is­lö­sun­gen, wie die Sicher­heit an Ver­ladestellen erhöht wer­den kann.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Es liegt in der Ver­ant­wor­tung des Unternehmers, die Risiken, denen die Beschäftigten beim Ver­laden aus­ge­set­zt sind, im Rah­men ein­er Gefährdungs­beurteilung zu iden­ti­fizieren. Dabei sind alle Arbeitsabläufe sowie die damit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen zu erfassen und die Schutz­maß­nah­men, unter Beach­tung der TOP-Rang­folge, zu tre­f­fen. So ist zunächst zu prüfen, ob Gefährdun­gen durch tech­nis­che oder bautech­nis­che Lösun­gen (zum Beispiel Sta­pleras­sis­ten­zsys­teme, Tren­nung von Verkehr­swe­gen) beseit­igt oder entschärft wer­den kön­nen. Beste­hen trotz der Umset­zung dieser Maß­nah­men weit­er­hin Rest­ge­fährdun­gen, dann sind organ­isatorische Maß­nah­men (zum Beispiel Zutrittsver­bote) zu ergreifen. Per­sön­liche Schutz­maß­nah­men (zum Beispiel Sicher­heitss­chuhe, Gehörschutz) ste­hen an let­zter Stelle und sind dann einzuset­zen, wenn Gefährdun­gen nicht aus­re­ichend reduziert wer­den kön­nen. Sicher­heit­sregeln ergänzen die getrof­fe­nen Maß­nah­men, indem sie den Mitar­bei­t­en­den sicheres Ver­hal­ten vorgeben.

1. Gefährdungen im Staplerverkehr

Im Ver­lade­bere­ich sind mitunter auch Fußgänger unter­wegs, weshalb für Fahrer von Flur­förderzeu­gen beson­dere Vor­sicht geboten ist. Das Risiko, Per­so­n­en anz­u­fahren, beste­ht aber nicht nur in unmit­tel­bar­er Nähe von rang­ieren­den Fahrzeu­gen, son­dern auch an unüber­sichtlichen Verkehrs­bere­ichen, an denen die freie Sicht eingeschränkt ist. All­ge­gen­wär­tig ist die Gefahr des „Überse­hen­wer­dens“ – nicht nur am Tag, son­dern erst recht bei Däm­merung und Dunkelheit.

Zu den kri­tis­chen Sit­u­a­tio­nen im Zusam­men­spiel von Sta­plern und Fußgängern zählt auch das Aufnehmen und Abset­zen von Las­ten. Befind­et sich eine Per­son hin­ter einem Sta­pler und fährt dieser nach dem Abset­zen der Last rück­wärts an, kann es schnell zu ein­er Kol­li­sion kom­men. Dabei liegen die Ursachen oft im Ver­hal­ten der Beteiligten: Der Fußgänger ver­traut darauf, von dem Sta­pler­fahrer gese­hen zu wer­den. Ver­gisst der Fahrer dann den Schul­terblick, kann dies gravierende Fol­gen haben. Durch welche Präven­tion­s­maß­nah­men lassen sich diese Gefährdun­gen verringern?

TOP-Maß­nah­men zur Sicher­heit an Verladestellen

Die Gefahr von Zusam­men­stößen von Sta­plern mit Per­so­n­en lässt sich durch einen LED-Spot am Sta­pler reduzieren. Durch die Bün­delung der LED-Strahlen wird ein Warn­punkt auf den Boden pro­jiziert, der dem Sta­pler vorau­seilt. Andere Verkehrsteil­nehmende kön­nen sich darauf ein­stellen, dass der Sta­pler naht, selb­st wenn er noch nicht sicht­bar ist. Eine sin­nvolle Investi­tion sind auch Rück­fahrkam­eras, die sich automa­tisch zuschal­ten und den Fahrer beim Rück­wärts­fahren unterstützen.

Weit­ere tech­nis­che Lösun­gen zur Ver­mei­dung von Anfahrun­fällen sind auf Transpon­dertech­nik basierende Antikol­li­sion­ssys­teme. Bei diesen Sys­te­men wer­den die Fußgänger mit einem Transpon­der und der Gabel­sta­pler mit einem Lesegerät aus­ges­tat­tet, welch­es einen Schutzbere­ich um das Arbeits­gerät aussendet. Betritt nun der Fußgänger diesen Schutzbere­ich, wird der Fahrer akustisch und optisch gewarnt. Des Weit­eren kön­nen mit Bewe­gungssen­soren aus­gerüstete Sta­pler gefährliche Sit­u­a­tio­nen ver­mei­den. Beispiel­sweise ist auf dem Markt ein Assis­ten­zsys­tem erhältlich, dessen Sen­sor jede Bewe­gung hin­ter dem ste­hen­den Fahrzeug erken­nt – egal ob von Per­so­n­en oder Fahrzeu­gen verur­sacht. In diesem Fall stoppt das Sys­tem automa­tisch die Rück­wärts­fahrt des anfahren­den Sta­plers und warnt seinen Fahrer sowie das Umfeld.

Sicher­heit­sregeln

Die zuvor beschriebe­nen tech­nis­chen Maß­nah­men soll­ten durch Ver­hal­tensregeln ergänzt wer­den, um die verbleiben­den Gefährdun­gen zu min­imieren. Zum Beispiel:

  • Für alle Per­so­n­en im Ver­lade­bere­ich beste­ht Tragepflicht für Sicher­heitss­chuhe und Warnweste.
  • Abstand hal­ten von rang­ieren­den Sta­plern und Fahrzeugen.
  • Bei notwendi­ger Annäherung an den Sta­pler: Blick­kon­takt mit dem Fahrer aufnehmen und erst näh­ern, wenn er ein Zeichen gibt.
  • Während des Beladens ist der Aufen­thalt des Lkw-Fahrers auf der Lade­fläche verboten.
  • Zutrittsver­bote für bes­timmte Hal­len­bere­iche sind zu beachten.

2. Gefährdungen beim Be- und Entladen von Lkw

„Ein Absturz von der Ver­ladekante endet meist tragisch“, weiß Logis­tik­leit­er Thomas B. und ver­weist dazu auf ein Ereig­nis im eige­nen Betreib: „Unser Sta­pler­fahrer war damit beschäftigt, einen Lkw über das Heck zu beladen. Plöt­zlich und uner­wartet zog der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug von der Rampe ab. Sta­pler samt Fahrer stürzten in die Lücke zwis­chen Rampe und Lkw. Unser Fahrer erlitt Frak­turen und war lange arbeit­sun­fähig. Ich füh­le mich mitschuldig, denn es gab von mir keine Anweisung, vor der Beladung die angelegten Unter­legkeile zu kontrollieren.“

Absturzge­fahr beste­ht auch an Lade­brück­en und Lade­blechen von Lader­am­p­en, wenn diese zu knapp auf der Lkw-Lade­fläche aufliegen. Beim mehrma­li­gen Über­fahren mit Flur­förderzeu­gen kön­nen diese durch „Wegkriechen“ des Lkw von der Lade­fläche abrutschen und das Arbeits­gerät mit Bedi­ener abstürzen. Selb­st Andock­sta­tio­nen bergen ein solch­es Gefahren­poten­zial, denn in manchen Unternehmen ist es üblich, während der Betrieb­szeit­en die Ver­ladetore offen zu lassen. Ist dann kein Lkw ange­dockt, beste­ht für Bedi­ener und Arbeits­gerät ein akutes Risiko, von der Ram­p­enkante auf die Rang­ier­fläche zu stürzen.

TOP-Maß­nah­men zur Sicher­heit an Verladestellen

Ein sen­sorges­teuert­er Unter­legkeil bietet im Ver­gle­ich zur nor­malen Aus­führung ein erhe­blich­es Plus an Sicher­heit gegen Wegrollen oder vorzeit­iges Weg­fahren von der Rampe. Der Keil wird zwar eben­so manuell untergelegt, ist aber mit ein­er Ampelsig­nalan­lage ver­bun­den. Die Sig­nalleuchte in der Ver­lade­halle zeigt dem Lade­per­son­al mit Grün an, wenn der Unter­legkeil angelegt und damit der Lkw ord­nungs­gemäß gesichert ist. Demzu­folge kann nun mit dem Beladen gefahr­los begonnen wer­den. Sind die Lade­tätigkeit­en abgeschlossen, wird der Lkw vom Lade­per­son­al für die Abfahrt freigegeben. Daraufhin ent­fer­nt der Fahrer den Unter­legkeil und die Außen­lampe springt von Rot auf Grün – der Lkw kann von der Rampe abziehen. Im Gebäude springt die Ampel auf Rot und sig­nal­isiert dem Lade­per­son­al, dass die Ver­lade­bucht ges­per­rt ist.

Eine weit­ere Maß­nahme gegen Absturz an offe­nen Ladetoren sind an der Ladekante mon­tierte Sicher­heits­bar­ri­eren. Im Not­fall fängt der Absper­rgurt die kinetis­che Energie des Sta­plers auf und ver­hin­dert das Abstürzen. Während des Belade­vor­gangs wird der Gurt in einen Pfos­ten aufgewickelt.

Sicher­heit­sregeln

Verbleiben nach Umset­zung aller tech­nis­chen Maß­nah­men Rest­ge­fährdun­gen, dann sind diese durch die Fes­tle­gung von Ver­hal­tensregeln weit­er zu reduzieren. Zum Beispiel:

  • Rang­i­er- und Trans­port­tätigkeit­en an ungesicherten Ram­p­enkan­ten sind verboten.
  • Ver­ladetore von Andock­sta­tio­nen dür­fen nur zum Be- und Ent­laden von Fahrzeu­gen geöffnet werden.
  • Vor Ver­lade­be­ginn hat das Lade­per­son­al zu prüfen, ob der Lkw mit Unter­legkeilen gesichert ist.
  • Mit dem Lade­vor­gang darf erst begonnen wer­den, wenn der Lkw-Fahrer die Freiga­be zum Ver­laden erteilt hat.
  • Der Lkw darf erst abziehen, nach­dem das Lade­per­son­al die Abfahrt­skon­trolle durchge­führt und das Fahrzeug für die Abfahrt aus­drück­lich freigegeben hat.

3. Gefährdungen beim Rangieren von Lkw

Das Rück­wärtsher­an­fahren und Andock­en des Lkw an die Ver­lader­ampe ist ein riskantes Fahrmanöver, denn unaufmerk­same Per­so­n­en, die sich in diesem Bere­ich aufhal­ten, kön­nen zwis­chen Rampe und Lkw einge­quetscht wer­den. Die Ver­let­zun­gen wären in diesem Fall verheerend.

TOP-Maß­nah­men zur Sicher­heit an Verladestellen

Nüt­zliche Hil­f­s­mit­tel für Lkw-Fahrer sind Rang­i­er-Warnein­rich­tun­gen am Fahrzeugheck oder Kam­era-Mon­i­tor-Sys­teme, die den rück­wär­ti­gen Bere­ich sicht­bar machen. Risiko­min­dernd sind auch eine strik­te Tren­nung der Wege für Per­so­n­en- und Lastverkehr sowie geschickt ange­ord­nete Verkehrsspiegel, denn sie ver­schaf­fen den Lkw-Fahrern Ein­blick in unüber­sichtliche Stellen. Kann die Gefahr des Anfahrens oder Ein­quetschens von Per­so­n­en durch die getrof­fe­nen Sicher­heitsvorkehrun­gen jedoch nicht beseit­igt wer­den, dann ist der Ein­satz eines Ein­weis­ers zwin­gend notwendig.

Sicher­heit­sregeln

Durch betriebliche Regelun­gen sind verbleibende Gefährdun­gen zu ver­ringern, zum Beispiel:

  • Strik­tes Aufen­thaltsver­bot im Gefahren­bere­ich von rang­ieren­den Sta­plern und Lkw.
  • Beim Rück­wärtsher­an­fahren des Lkw an die Rampe ist der Aufen­thalt zwis­chen Lkw und Rampe verboten.
  • Das Ver­ladetor darf erst geöffnet wer­den, wenn der Lkw mit Unter­legkeilen gesichert ist.
  • Ein­weis­er müssen bei ihrer Tätigkeit ständig Blick­kon­takt mit dem Fahrer hal­ten und eine Warn­weste tragen.

Verladung durch betriebsfremde Lkw-Fahrer

Viele Lkw-Fahrer be- und ent­laden ihren Lkw selb­st, wofür ihnen vom Kun­den häu­fig ein Trans­port­gerät zur Ver­fü­gung gestellt wird. Diese Vorge­hensweise ist jedoch mit einem Risiko ver­bun­den, denn die Fahrer sind in der Hand­habung mit dem frem­den Gerät und den betrieblichen Gegeben­heit­en oft nicht ver­traut. Daher sind gewisse Vor­gaben der DGUV Vorschrift 68 „Flur­förderzeuge“ zu beacht­en: Einen Gabel­sta­pler darf nur steuern, wer hier­für geeignet und aus­ge­bildet ist, seine Befähi­gung nachgewiesen hat und min­destens 18 Jahre alt ist. Des Weit­eren sind durch den Kun­den eine Ein­weisung in das Gerät sowie in die örtlichen Gegeben­heit­en durchzuführen. Wiederum ist vom Arbeit­ge­ber des Lkw-Fahrers ein schriftlich­er Fahrauf­trag für den zur Ver­fü­gung gestell­ten Gabel­sta­pler zu erteilen. Für betrieb­s­fremde Bedi­ener von Mit­gänger-Flur­förderzeu­gen sind die Anforderun­gen weniger streng. Es genügt eine Ein­weisung in die Hand­habung des Gerätes und in die betrieblichen Gegeben­heit­en. Eine mündliche Beauf­tra­gung durch den Arbeit­ge­ber ist ausreichend.


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