Es gibt typische Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten. Darunter fallen Arbeiten mit Asbestzement-Produkten wie die Demontage Asbestzementdächern. Auch Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern zählen dazu. Ebenso wie Arbeiten an technischen Geräten und Anlagen, in oder an denen asbesthaltige Materialien verbaut sind.
Tätigkeiten mit Asbestzement-Produkten
Asbestzement-Produkte enthalten in der Regel maximal 15 Prozent Asbestfasern (Weißasbest), die fest in einer Bindemittelmatrix (Zement) eingelagert sind. Diese Fasern werden nur bei einer Bearbeitung (Bohren, Sägen, Schneiden) oder beim Zerbrechen freigesetzt. Das Schleifen und Schneiden mit Winkelschleifern oder schnelllaufenden Sägen, das Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl oder das Abbürsten mit Stahldrahtbesen erzeugt sehr viele Feinstfasern und ist deshalb verboten.
Asbestzement-Produkte, die ihrer Funktion, zum Beispiel als Dachplatte oder Fassadenplatte noch genügen, müssen nicht ausgewechselt werden. Sie dürfen aber auch nicht gereinigt oder beschichtet werden. Sollen solche Produkte von einem Gebäude entfernt werden, so ist die sicherste Lösung die Beauftragung eines geeigneten Fachbetriebs mit sachkundigem Personal. Will bei kleineren Objekten, beispielsweise Gartenlauben, Garagen, Ställe, der Eigentümer dies selbst durchführen, so sind ebenfalls bestimmte Sicherheitsmaßnahmen notwendig, um die Gefährdung besonders von Unbeteiligten (Nachbarn, eigene Familie) zu vermeiden.
Demontage von Asbestzementdächern
Bei der Demontage von Asbestzementdächern muss noch ein weiterer wichtiger Punkt beachtet werden: Solche Dächer sind „nicht begehbare Bauteile“ und dürfen ohne Schutzmaßnahmen, wie die Herstellung von trittsicheren Arbeitsflächen vor der Demontage, nicht begangen werden. Es besteht hier sonst die Gefahr eines Durchbruchs durch das nicht tragfähige Material mit der Folge schwerster oder gar tödlicher Verletzungen. Aus diesem Grund müssen auch um das Dach oder an die Fassade geeignete Gerüste als Arbeits- und Schutzgerüst sowie Zugangsmöglichkeit gestellt werden.
Für die Demontage gilt, dass immer entgegen der ursprünglichen Verlegerichtung gearbeitet wird. Bei Dächern wird also am Giebel begonnen, bei Fassaden mit der obersten Reihe. Die Platten werden mit Restfaserbindemittel oder entspanntem Wasser eingesprüht, die Verschraubungen oder Vernagelungen vorsichtig gelöst und die Platten abgenommen. Insbesondere bei Dachplatten sind hierzu immer mindestens zwei Personen notwendig. Danach werden diese Platten, ohne sie über die Flächen zu schleifen, zu ziehen oder zu werfen auf kürzestem Weg in den Entsorgungsbehälter (Platten-BigBag) verbracht. Sollte es trotzdem zu einem Bruch kommen, so sind diese Bruchstücke, ebenso wie die entfernten Schrauben, Muttern oder Nägel in einem Kunststoffsack zu sammeln und ebenfalls als asbestbelasteter Abfall zu entsorgen.
War unter den Asbestplatten eine Dämmung aus künstlicher Mineralfaser, so ist diese ebenfalls mit Restfaserbindemittel oder entspanntem Wasser zu benetzen und muss auch ebenfalls als asbestbelasteter Abfall entsorgt werden. Unterkonstruktionen, wie Sparren und Pfetten, die weitergenutzt werden sollen, sind mit einem dafür zugelassenem Industriestaubsauger abzusaugen, wenn möglich feucht abzuwischen und müssen mit Restfaserbindemittel eingesprüht werden, um noch anhaftende Asbestfeinstfasern am Freiwerden zu hindern. Entspanntes Wasser ist hierfür nicht geeignet. Soll die Unterkonstruktion entfernt werden, so muss sie ebenfalls als asbestbelasteter Abfall entsorgt werden. Wie diese zu verpacken ist, sollte mit dem örtlichen Entsorger abgestimmt werden.
Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern
Asbesthaltigen Putze, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF) sind erst in den letzten Jahren in den Fokus geraten. Da es auch schwierig ist, hier die konkrete Asbestbelastung festzustellen wird mit der Anlage 9 zur TRGS 519 versucht, eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern oder anderen ehemaligen verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten zu geben. Generell gilt auch hier, dass die Freisetzung von Asbestfeinstfasern zu vermeiden ist. Deshalb sollten alle Tätigkeiten, die zu einem Aufrauen oder Abtragen der Oberflächen führen unterlassen werden. Im Zweifelsfall sind sachkundige Fachleute zu befragen und deren Hinweise zu befolgen.
Tätigkeiten ohne Kontakt
Tätigkeiten ohne Kontakt zu asbesthaltigen Materialien sind das Streichen oder Überkleben asbestfreier Beschichtungen, Tapeten und anderen Wand- und Deckenbekleidungen auf asbesthaltigen PSF sowie das Aufbringen neuer Bodenbeläge auf vollflächig intakten und asbestfreien Bodenbelägen mit darunterliegenden asbesthaltigen Spachtelmassen oder Fliesenklebern, wenn keine Bearbeitung des asbesthaltigen Untergrunds erfolgt. Daher sind auch keine Anforderungen nach TRGS 519 beschrieben.
Tätigkeiten mit niedrigem Risiko
Als Tätigkeiten mit niedrigem Risiko gelten das manuelle Einschlagen und Ziehen von Nägeln in oder aus Oberflächen mit asbesthaltigen PSF sowie das Setzen von Bohrlöchern in Bauteile mit PSF nach einem emissionsarmen Verfahren nach DGUV Information 201–012 mit Bohrdurchmesser bis max. 12 mm. Wenn mit einem der emissionsarmen Verfahren nach DGUV Information 201–012 die zu bearbeitende Fläche vorbereitet und anschließend auf den asbestfreien Untergrund gearbeitet wird, sind auch die folgenden Tätigkeiten mit einem niedrigen Risiko eingeschätzt:
- Bohren auch mit größeren Bohrerdurchmesser,
- Setzen von Dosenlöchern mit Dosensenker,
- Stemmarbeiten bis max. 20 x 20 cm Fläche zwischen linear oder kleinflächig, zum Beispiel für das Verlegen von Leitungen, Anbringen von Sicherungskästen
Ersatzlösung für Privatpersonen
Da insbesondere Privatpersonen diese geprüften emissionsarmen Verfahren kaum zur Verfügung stehen, wird hier eine Ersatzlösung für den Einzelfall, insbesondere das Bohren von Löchern für Durchmesser bis 10 mm vorgeschlagen:
- die Arbeitsstelle wird satt mit entspanntem Wasser benetzt
- über der Arbeitsstelle wird eine handelsübliche Kunststofftüte mit Industrieklebeband (Gaffer-Tape, Panzerband) fixiert
- es wird durch die Kunststofftüte gebohrt, so dass die Bohrspäne in die Tüte fallen
- nach Abschluß der Bohrung wird der Bohrer zurückgezogen, sofort unter fließendem Wasser angespült, um anhaftende Bohrspäne zu entfernen
- das Bohrloch wird mit dem vorgesehenen Dübel versehen
- die Kunststofftüte wird an der Bohrstelle mit Industrieklebeband verschlossen und vorsichtig so von der Arbeitsstelle entfernt, dass alle Bohrspäne in der Tüte verbleiben
- die Arbeitsstelle wird mit einem feuchten Tuch, zum Beispiel einem Küchentuch, abgewischt und das Tuch in der Tüte verstaut
- die Tüte wird an der offenen Seite verschlossen und mit Industrieklebeband zusätzlich gesichert. Anschließend wird sie als asbesthaltiger Abfall auf dem Wertstoffhof entsorgt. Nicht in den normalen Restmüll geben.
Durch das Anfeuchten sowie das Auffangen der feuchten Bohrspäne in einer staubdichten Tüte soll die Freisetzung von Asbestfeinstfasern wirkungsvoll minimiert werden. Alle anderen, insbesondere großflächige oder umfangreiche Arbeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sollten nur Fachfirmen mit sachkundigem Personal ausführen.
Tätigkeiten an technischen Geräten und Anlagen mit verbauten asbesthaltigen Materialien
Grundsätzlich sollten Tätigkeiten an technischen Geräten und Anlagen, in oder an denen asbesthaltige Materialien verbaut sind, nur dann ausgeführt werden, wenn dies zum Zweck einer weiteren Nutzung notwendig ist. Derartige Geräte und Anlagen sind nicht zu demontieren oder zu zerlegen, da hier eine nicht bestimmbare Gefährdung der Freisetzung von Asbestfeinstfasern erfolgen kann.
Elektrogeräte, wie beispielsweise alte Toaster, Bügeleisen, Wäschemangel, Haarfön und Heizlampen, die möglicherweise asbesthaltige Materialien als Hitze- oder Isoliermaterial enthalten, sind über die Wertstoffhöfe der Kommunen als Elektroschrott zu entsorgen. Gleiches gilt für alte Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kochgeräte und Herde. Aber auch in Kraftfahrzeugen und in Heizungs- und Sanitäranlagen können asbesthaltige Materialien verbaut worden sein. Hier ist es manchmal zum Erhalt der Nutzbarkeit notwendig, an solchen Bauteilen zu arbeiten. Auch hier gilt der Grundsatz der Vermeidung der Freisetzung von Asbestfeinstfasern.
Wenn möglich sollten Bauteile, wie Kupplungsscheiben, Bremsbacken oder auch Ventilköpfe als Ganzes ohne den Ausbau der asbesthaltigen Materialien gewechselt werden. Müssen alte Dichtungen, zum Beispiel an einem Zylinderkopf oder an einem Heizungsventil gewechselt werden, so sollte dies so erfolgen, dass keine Asbestfeinstfasern freigesetzt werden. Eine gute Möglichkeit ist, diese Teile, insbesondere die asbesthaltige Dichtung, durch das Einsprühen oder Tränken mit einer penetrierenden Flüssigkeit, wie beispielsweise Öl oder Petroleum, zu durchfeuchten. Dann sollte die Dichtung möglichst großflächig mit einem Schaber oder eine Spachtel von der Dichtfläche abgenommen und sofort in einem staubdichten Kunststoffbeutel, der danach verschlossen wird, abgelegt werden. Die Dichtflächen sowie die Werkzeuge sind danach ebenfalls mit der verwendeten penetrierenden Flüssigkeit zu reinigen und die benutzten Tücher in dem Kunststoffbeutel mit zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt wieder über den kommunalen Wertstoffhof als asbesthaltiges Material.