Asbest birgt eine Reihe gesundheitlicher Risiken. So kann es schwere und tödliche Erkrankungen wie Asbestose oder Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie weitere Krebsarten verursachen. Alle durch Asbest hervorgerufene Krankheiten sind auf die kristalline Faserstruktur des Minerals zurückzuführen – genauer gesagt, auf die nadelartige Form der Asbestfaser.
Erkrankung nach Erreichen der Lungenbläschen
Bruchstücke von Asbest, sogenannte Asbestfasern, bergen gesundheitliche Risiken. Denn sie lösen eine Erkrankung aus, wenn sie die Lungenbläschen (Alveolen) erreichen. In Fällen, in denen Asbest über die Haut (dermal) oder über den Magen-Darm-Trakt (oral) aufgenommen wurde, konnte bislang keine schädigende Wirkung nachgewiesen werden. Asbestfasern erhalten jedoch erst dann lungengängige Abmessungen, wenn sie längs gespalten oder quer gebrochen sind. Dies geschieht durch mechanische Beanspruchung wie Zerbrechen, Schleifen, Bohren, Sägen oder Abscheuern. So weit wie bisher bekannt ist, gehen von ruhenden, fest gebundenen Asbestzementprodukten keine gesundheitlichen Risiken aus. Durch Wind und Regen abgetragene Asbestfasern sind zu lang und zu dick, um die Lunge zu erreichen. So erreichen Asbestfasern mit einer Länge von über 20 µm nicht die Lungenbläschen. Sie werden im Nasen-Rachen-Raum abgeschieden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert folgende Merkmale lungengängiger Asbestfaserteilchen:
- maximalen Durchmesser von 3 µm
- Mindestlänge von 5 µm lang
- Verhältnis zwischen Länge zu Durchmesser ist größer als 3:1. (Hinweis: 1 µm = 10–3 mm = ein Tausendstel Millimeter. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar hat einen Durchmesser von circa 50 µm!)
Wenn Asbestfasern einmal in den Lungenbläschen sind, werden sie dort lange Zeit weiter längs gespalten. Eine einzelne Faser (Einzelfibrille) von Chrysotil-Asbest kann bis zu 0,02 µm dünn sein. Eine chemische Zersetzung der Einzelfibrillen durch die körpereigene Abwehr findet nicht statt.
Daher gilt: Beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien alle Verfahren vermeiden, die eine mechanische Beanspruchung der Fasern zur Folge haben. Dazu gehören alle schleifenden, brechenden oder abtragenden Arbeitsverfahren sowie das Zerbrechen von Asbeststücken.
Asbest im Außenbereich
Personen, die im Umfeld von Gebäuden mit Asbestzement (zum Beispiel Dächer, Fassaden) wohnen, müssen in der Regel nicht mit gesundheitlichen Risiken rechnen: Die Asbestfasern sind ruhend und fest gebunden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bislang auch kein Rückbaugebot für Produkte aus Asbestzement im Außenbereich erlassen. Der Asbestzement muss nur bauphysikalisch und baustatisch den Anforderungen entsprechen. Allerdings kann jede Beschädigung des Asbestzements zu einer erhöhten Asbestfaserfreisetzung und damit zu Gesundheitsgefahren führen. Daher gilt: Im Außenbereich eingesetzte Produkte aus Asbestzement sollten so bald wie möglich sachgerecht abgebaut und der Asbest entsorgt werden.