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Würden Sie sich trauen, ungesichert und ohne Netz auf einem Schwebebalken in bis zu zehn Metern Höhe zu balancieren? Nein? Trotzdem sieht man immer wieder Menschen auf ungesicherten Dächern arbeiten. Gerade so, als hätten sie Flügel, die sie vor einem Sturz bewahren können. Die bittere Realität: Jedes Jahr verunglücken Personen, weil sie ungesichert von Dächern abrutschen oder auf morschen, wurmstichigen Heu‑, Stroh- oder sonstigen Böden durchbrechen. Wer einen solchen Sturz überlebt, hat oft lebenslang unter den Spätfolgen zu leiden.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist unter anderem auf ihrer Internetseite www.svlfg.de darauf hin, wie man sich selbst und gegebenenfalls auch mithelfende Personen bei Arbeiten in der Höhe vor einem Absturz sichern muss. Hier sind in aller Kürze die wichtigsten Regeln:
Planen Sie die Arbeiten im Vorfeld:
Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter fachlich und körperlich geeignet, diese Arbeiten auszuführen?
Sind die geeigneten Arbeits- und Sicherungsmittel im Betrieb vorhanden beziehungsweise können sie geliehen werden?
Im Zweifel beauftragen Sie eine Fachfirma mit diesen Arbeiten!
Sind diese Punkte erfüllt, wählen Sie ein sicheres Arbeitsverfahren aus. Viele Dacharbeiten lassen sich von einer Hubarbeitsbühne oder einer an den Schlepper oder Teleskoplader angebrachten Arbeitsplattform sicher ausführen.
Muss das Dach betreten werden, sind Sicherungsmaßnahmen nötig:
- Vor Beginn der Dacharbeiten muss ein Dachfanggerüst aufgestellt werden, das alle Dachkanten gegen Absturz absichert, in deren Nähe (Montage-)Arbeiten verrichtet werden sollen. Fanggerüste an Dächern mit einer Neigung von mehr als 20 Grad müssen im Traufbereich zusätzlich mit seitlichen Netzen oder Drahtgittern ausgestattet werden.
- Bei nicht begehbaren Dächern muss das Durchbrechen verhindert werden. Vor dem Begehen sind mindestens 24 Millimeter dicke Laufbohlen auf dem Dach auszulegen. Darüber hinaus muss in allen Gebäuden ohne Geschoss- beziehungsweise Zwischendecken (zum Beispiel Hallen oder Scheunen) unter der Dachfläche ein Auffangnetz eingespannt werden, das durchbrechende Personen auffangen kann. Nicht durchtrittssicher sind Wellplatteneindeckun-gen (zum Beispiel aus Faserzement oder Kunststoff) und Trapezbleche. Sie vermitteln ein trügerisches Gefühl der Stabilität, sind aber grundsätzlich nicht begehbar!
- Auch beim Umdecken von Dächern mit gleichzeitigem Austausch der alten Latten, auf denen die Ziegel liegen, muss zusätzlich im Gebäudeinneren ein Auffangnetz gegen Personenabsturz eingezogen werden.
- Es empfiehlt sich bei der Auswahl von Dacheindeckungen darauf zu achten, dass diese durchsturzsicher sind. Dies verringert die Unfallgefahr, wenn aus Versehen ein Tritt neben die Laufbohlen geht. Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Präventionsmitarbeiter der SVLFG gerne zur Verfügung.
- Läuft über das Dach eine Stromleitung, so ist diese vor Arbeitsbeginn spannungsfrei zu schalten beziehungsweise abzuisolieren.
Die SVLFG bittet eindringlich darum, diese Ratschläge zu befolgen – auch wenn damit Mehraufwand und Mehrkosten verbunden sind. Dazu Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der SVLFG: „Die Unfallstatistik lehrt, dass schwere und nicht selten tödliche Verletzungen leider die Regel sind, wenn sich Unfälle bei Dacharbeiten ereignen, die ohne die notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Nutzen Sie zur Planung und Durchführung von Dacharbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsplan, damit Sie keine wichtigen Sicherungsmaßnahmen vergessen“.
Bei einer Arbeitshöhe von sieben Metern und mehr ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan) verpflichtend. Der SiGe-Plan für Hallen und Ställe steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung unter:
www.svlfg.de Prävention Fachinformationen von A – Z B Bauarbeiten
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