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Alle Arztbesuche, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit notwendig sind, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
„Dies umfasst den Aufenthalt in der Arztpraxis selbst ebenso wie den Hin- und den Rückweg“, erläutert Sandra Kollecker, Sozialversicherungsexpertin der BGW. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Heilbehandlung organisiert und bezahlt, wenn es auf dem Weg zum Arzt oder zurück zu einem weiteren Unfall kommt. Oder auch, wenn der Patient in der Praxis stürzt – immer vorausgesetzt, sein Besuch beim Arzt erfolgt wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Es handelt sich in diesen Fällen um indirekte Folgen eines bereits bestehenden Versicherungsfalls.
Der Versicherungsschutz ist sogar noch umfassender. Er erstreckt sich auch auf Arztbesuche, die zum Beispiel aufgrund von Arbeits‑, Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften erforderlich sind. Dies können Vorsorge- und Einstellungsuntersuchungen bei einem Betriebsarzt sein oder vom Arbeitgeber angeordnete Gesundheitsprüfungen bei einem Allgemeinarzt.
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