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Besser sehen am Arbeitsplatz

Häufig Nachholbedarf
Besser sehen am Arbeitsplatz

Beschäftigte haben unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen ein Anrecht auf eine arbeit­splatzbe­zo­gene Sehhil­fe. Wenn Arbeit­en am Com­put­er zu Prob­le­men führt, kann eine Bild­schir­mar­beit­splatzbrille erforder­lich sein – die Unter­suchungs­ge­bühren und die Kosten für die Bild­schir­mar­beit­splatzbrille trägt in diesem Fall der Arbeit­ge­ber. Dr. Jens Petersen, Arbeitsmedi­zin­er der VBG, emp­fiehlt: „Die Höhe der zu übernehmenden Kosten sollte vor­ab zwis­chen Arbeit­ge­ber und Beschäftigten gek­lärt wer­den. Zum Beispiel kön­nen die Regelun­gen im Rah­men von Betrieb­svere­in­barun­gen geschlossen wer­den.“ Allerd­ings: Eine spezielle Sehhil­fe für die Arbeit am Bild­schirm ist nur für Beschäftigte mit fort­geschrit­ten­er Alterssichtigkeit vorge­se­hen, bei denen eine Uni­ver­sal­brille für den All­t­ag nicht mehr ausreicht.

Ger­ade bei den Sehhil­fen am Bild­schir­mar­beit­splatz gibt es häu­fig Nach­holbe­darf: „Bei Vor­sorge­un­ter­suchun­gen zeigt sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht aus­re­ichen­des oder nicht aus­re­ichend kor­rigiertes Sehver­mö­gen haben“, erk­lärt der VBG-Arbeitsmedi­zin­er. Das wirkt sich auf das Wohlbefind­en aus: Kopf­schmerzen, ein Flim­mern vor den Augen oder bren­nende und trä­nende Augen kön­nen genau­so die Fol­gen sein, wie Nack­en- oder Rückenschmerzen.
Die Vor­sorge­un­ter­suchung nach dem Beruf­sgenossen­schaftlichen Grund­satz G 37, die unter anderem die Augen und das Sehver­mö­gen am Bild­schir­mar­beit­splatz über­prüft, kön­nen Betrieb­särzte und Arbeitsmedi­zin­er durchführen.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen im kosten­losen VBG-Fly­er „Sehhil­fen am Bild­schir­mar­beit­splatz“, (Such­wort: Sehhilfen)
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