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Betrieblicher Alltag Manipulation?!

Fachforum der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
Betrieblicher Alltag Manipulation?!

Wie eine Umfrage ergab, wer­den in fast drei Vier­tel der BGN-Mit­glieds­be­triebe Schutzein­rich­tun­gen an Maschi­nen manip­uliert. Sei es, um Abläufe zu erle­ichtern oder Störun­gen an der Mas­chine zu beheben. Viele unter­schätzen die damit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen. Dies ist Anlass für die BGN gezielte Aktio­nen zu starten. Den Auf­takt bildete ein Fach­fo­rum mit dem provozieren­den Titel „Betrieblich­er All­t­ag Manipulation?!“.

Ver­e­na Manek

Bei der zweitägi­gen Ver­anstal­tung stell­ten Experten aus Wis­senschaft, der Indus­trie und von DGUV, BGN sowie der schweiz­erischen SUVA Erken­nt­nisse und Lösungsan­sätze zur Ver­mei­dung der Manip­u­la­tion von Schutzein­rich­tun­gen vor.
Im Jahr 2007 führte die BGN eine Online-Befra­gung von cir­ca 500 Sicher­heits­fachkräften aus Mit­glieds­be­trieben durch. Die Ein­gangs­frage „Haben Sie erlebt, dass in ihrem Unternehmen Schutzein­rich­tun­gen an Maschi­nen manip­uliert wur­den?“ hat­ten 73,3 Prozent der Teil­nehmer mit „Ja“ beant­wortet. Die Befra­gung brachte weit­ere Aspek­te des The­mas Manip­u­la­tion her­vor, auf die die Ref­er­enten während der Tagung eingingen.
Posi­tion­ss­chal­ter am häu­fig­sten manipuliert
Con­stanze Nord­brock, Psy­cholo­gin bei der BGN, nan­nte psy­chol­o­gis­che und organ­isatorische Erken­nt­nisse. Dem­nach kann Manip­u­la­tion durch entsprechen­des Führungsver­hal­ten ver­mieden wer­den, durch soziale Nor­men und Schu­lun­gen zum The­ma Arbeitss­chutz – und natür­lich im tech­nis­chen Bere­ich, das heißt durch Ver­mei­dung eines Anreizes zur Manip­u­la­tion. Über men­schlich­es (Fehl-)Verhalten referierte Prof. Dr. Anna-Marie Metz von der Uni­ver­sität Pots­dam. Sie unter­schied zwis­chen aktiv­en Fehlern, die der Men­sch an der Men­sch-Mas­chine-Schnittstelle bege­ht sowie laten­ten Bedin­gun­gen, das heißt „Sicher­heit­slöch­ern“, wie zum Beispiel ungün­sti­gen Dien­st­plä­nen oder ergonomis­chen Män­geln. Weit­er entstün­den Fehler durch eingeschränk­te Infor­ma­tion­sauf­nahme und Infor­ma­tionsver­ar­beitung. Einen Ein­fluss hat außer­dem das soziale Kli­ma, wie Prof. Dr. Metz anhand ein­er in der Inten­sivs­ta­tion ein­er Klinik durchge­führten Studie darstellte. Pos­i­tives soziales Kli­ma war dort geprägt durch eine bessere Kom­mu­nika­tion, viel häu­figeres Nach­fra­gen und klare Infor­ma­tio­nen – was dann zu weniger Fehlern führte. Neg­a­tives soziales Kli­ma führte zur Scheu andere um Hil­fe zu bit­ten und zu Dienst nach Vorschrift. Fehlerur­sachen liegen also inner­halb der han­del­nden Per­son, ihrem Wis­sen und ihren Fer­tigkeit­en, sowie außer­halb der han­del­nden Per­son, etwa in Organ­i­sa­tions­be­din­gun­gen oder im Arbeitsteam.
Leon­hard Blüm­cke, Inge­nieur bei der BGN, wid­mete sich den tech­nis­chen Aspek­ten des Prob­lems. Am häu­fig­sten manip­uliert wer­den elek­tro­mech­anis­che Posi­tion­ss­chal­ter, etwa durch den Aus­bau von Betätigern, durch Über­brück­ung, Abmon­tieren oder Demon­tage fest­ste­hen­der tren­nen­der Schutzein­rich­tung. Über­wiegend kön­nen die Manip­u­la­tio­nen schnell wieder rück­gängig gemacht wer­den – etwa nach einem Unfall.
Die BGN-Umfrage ergab, dass am häu­fig­sten manip­uliert wird, wenn Störun­gen beseit­igt wer­den müssen, außer­dem wenn eingerichtet/eingestellt wird und wenn gere­inigt wird. In über 60 Prozent der Fälle bei Benutzung der Mas­chine, in über 40 Prozent nach der Wieder­in­be­trieb­nahme nach län­geren Still­stand­szeit­en oder Reparaturen.
Am zweit­en Tag des Fach­fo­rums stellte Leon­hard Blüm­cke dann die BGN-Aktio­nen zur Ver­mei­dung von Manip­u­la­tio­nen aus­führlich vor. Sie berück­sichti­gen sowohl ver­hal­tensori­en­tierte als auch tech­nis­che Lösun­gen. Am wichtig­sten: Die Mas­chine muss so kon­stru­iert sein, dass kein Anlass zur Manip­u­la­tion besteht.
Auch Her­steller tra­gen Verantwortung
Weit­er­hin müssen Schutzein­rich­tun­gen manip­u­la­tion­ssich­er sein, Schal­ter und Betätiger ein­er Demon­tage wider­ste­hen. Teil­weise kann real­isiert wer­den, dass Maschi­nen Manip­u­la­tio­nen erken­nen. Zum Beispiel, wenn ein Schal­ter manip­uliert wird, um eine dauer­haft geschlossene Schutztür zu sug­gerieren – die aber pro­duk­tions­be­d­ingt geöffnet wer­den muss.
Bei vorherse­hbaren Fehlanwen­dun­gen tra­gen auch die Her­steller Ver­ant­wor­tung. Auch an sie richt­en sich die Aktio­nen der BGN, etwa indem die BG Ein­fluss auf die Nor­mung nimmt, sowie Infor­ma­tion, Beratung und Qual­i­fizierung für Her­steller anbi­etet. Ihre Mit­glieds­be­triebe, also die Betreiber, unter­stützt die BGN durch betriebliche Pro­gramme, Sem­i­nare, Schu­lun­gen, Veröf­fentlichun­gen und Bere­it­stel­lung unter­schiedlich­er Mate­ri­alien wie Check­lis­ten, Broschüren etc.
Hat ein Unternehmer Ken­nt­nis von Manip­u­la­tio­nen, so muss er tätig wer­den. Er ist für die Durch­führung von Arbeitss­chutzvorschriften ver­ant­wortlich. Darauf wies Har­ald Pin­ter, Jurist bei der DGUV, hin. Den Her­steller von Maschi­nen bet­rifft die Pro­duk­thaf­tung bei Konstruktions‑, Fab­rika­tions- und Instruktionsfehlern.
Auch inter­na­tion­al ist Manip­u­la­tion ein The­ma. So ini­ti­ierte die Schweiz­erische Unfal­lver­sicherungsanstalt, Suva, eine Kam­pagne unter dem Mot­to „STOP dem Manip­ulieren von Schutzein­rich­tun­gen“, die ein Vertreter der Suva in Mannheim vorstellte. Zur Kam­pagne gehören Anzeigen, ein spezieller Inter­net-Auftritt (www.suva.ch/schutzeinrichtungen) und der Film „Schwarz­er Fre­itag“, der aus dem Inter­net herun­terge­laden wer­den kann. In der Schweiz ist das Manip­ulieren von Schutzein­rich­tun­gen ein Tatbe­stand im Strafge­set­zbuch und kann mit Frei­heitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geld­strafe geah­n­det werden.
Manip­u­la­tion­ssichere Technik
Einen Überblick über die neuesten Tech­nolo­gien zur Manip­u­la­tionsver­mei­dung und ‑erken­nung gab Otto Görne­mann von der Sick AG. Zum Beispiel gibt es sichere induk­tive Posi­tion­ss­chal­ter, die auf met­allis­che „Bedämp­fungse­le­mente“ reagieren. Oder ver­schiedene Möglichkeit­en zur Manip­u­la­tionsver­mei­dung bei der Entry-Exit Funk­tion. So wer­den die max­i­male Bre­ite und Anzahl der Füße ein­er in die Mas­chine ein­fahren­den Palette pro­gram­miert. Die Mas­chine misst dann noch die Abstände der Palet­ten­füße und spe­ichert sie ein. Bleibt dieses Muster, oder auch die ein­mal reg­istri­erte Ein­tritts- und Trans­port­geschwindigkeit, während des Förder­vor­gangs nicht gle­ich, stellt sich die Mas­chine automa­tisch ab, da sie dadurch den Unter­schied zwis­chen ein­er Palette und einem Men­sch erken­nt. Mod­erne Tech­nik bietet also viele Möglichkeit­en, Manip­u­la­tio­nen zu verhindern.
Die Teil­nehmer des Fach­fo­rums beka­men nicht nur viele Infor­ma­tio­nen, son­dern wur­den in Work­shops auch sel­ber aktiv. Unter anderem disku­tierten sie darin über „Manip­u­la­tionsver­mei­dung als Führungsauf­gabe“, „Beschaf­fung von sicheren Maschi­nen“ und „Vere­in­barkeit von Hygiene und Maschi­nen­sicher­heit“. Die Ergeb­nisse daraus wur­den im „Mannheimer Mem­o­ran­dum“ (zu find­en unter www.bgn.de) fest­ge­hal­ten. Es enthält sechs Grund­sätze zur Manip­u­la­tionsver­mei­dung mit dem Ziel „Null Manipulation“.
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