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Mobbing am Arbeitsplatz - Arbeitgeber in der Pflicht

Rechtliches und Hintergründe
Mobbing: Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Ständi­ge Kri­tik an der Arbeit, Iso­la­tion, Belei­di­gun­gen, üble Nachre­den oder Lächer­lich­machen – diesen oder anderen For­men des Mob­bings waren rund elf Prozent der Beschäftigten in Deutsch­land schon ein­mal aus­ge­set­zt. Manche sind dadurch krank gewor­den oder haben ihren Arbeit­splatz ver­loren. Aber: Mob­bing ist arbeit­srechtlich ver­boten. Der Arbeit­ge­ber muss Abhil­fe schaffen.
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