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Einsatz von Gefahrstoffarbeitsplätzen

Sicherheitsstandards und Gesundheitsschutz
Einsatz von Gefahrstoffarbeitsplätzen

Einsatz von Gefahrstoffarbeitsplätzen
Individualisierter Gefahrstoffarbeitsplatz aus dem Fallbeispiel. Abb. 2: An den sechs integrierten Entnahmestellen für verschiedene Kraftstoffe entstehen keine schädlichen Dämpfe für die Mitarbeiter, da diese direkt abgesaugt werden. Fotos: Envibow
Gefahrstoffe, explo­sions­fähige Gemis­che, Kennze­ich­nungspflicht­en, Arbeit­splatz­gren­zw­erte – dies sind nur einige der Begriffe, mit denen sich Unternehmen, die zuständi­gen Fachkräfte für Arbeitssicher­heit und auch Sicher­heits­beauf­tragte auseinan­der­set­zen müssen, um die Arbeits­be­din­gun­gen der Mitar­beit­er beurteilen zu können.

Gemäß Gefahrstof­fverord­nung ist der Arbeit­ge­ber u.a. verpflichtet, die Beschäftigten wirk­sam vor gesund­heitss­chädlichen Dämpfen und Gasen zu schützen.
Im Detail heißt das zu wis­sen, wann wer­den welche Gefahrstoffe in welchen Bere­ichen einge­set­zt, welche gefährden­den Stoffe entste­hen beispiel­sweise durch bes­timmte Tätigkeit­en oder wer­den dadurch freige­set­zt. Welche Gesund­heits- oder Sicher­heit­srisiken sind damit ver­bun­den? Beste­ht erhöhter Schutzbe­darf bei bes­timmten Mate­ri­alien oder für bes­timmte Per­so­n­en­grup­pen? Welche vor­sor­glichen Maß­nah­men sind zu tre­f­fen und in welchem Tur­nus auf ihre Wirk­samkeit zu prüfen?
Die detail­lierten Anforderun­gen müssen im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitss­chutzge­setz ermit­telt und entsprechende Schutz­maß­nah­men (Schutzstufenkonzept) fest­gelegt wer­den. Einen wesentlichen Schutzbeitrag beim Umgang mit Gefahrstof­fen kön­nen dabei die so genan­nten Gefahrstof­far­beit­splätze leis­ten. Ihre orig­inäre Auf­gabe: Gase oder Dämpfe unmit­tel­bar dort erfassen, wo sie entste­hen oder aus­treten. Und sofort abtrans­portieren, bevor Men­sch oder Umwelt gefährdet werden.
Gewährleis­tet wird die sichere Rück­hal­tung der Schad­stoffe durch die Kom­bi­na­tion aus Zu- und Abluft. Der Ein­satz von Frischluftschleiern erzielt im Front­bere­ich des Arbeit­splatzes hohe Luft­geschwindigkeit­en. Dies sorgt für eine opti­male Erfas­sung der Gefahrstoffe sowie für den direk­ten Weit­er­trans­port an die rück­wär­tige Prall­wand des speziellen Arbeit­splatzes. Die dort ange­bracht­en Ansaugschlitze sor­gen dafür, dass die Gefahrstoffe unmit­tel­bar und sich­er in das Abluft­sys­tem geleit­et wer­den. Da die gesund­heits­ge­fährden­den Stoffe gar nicht erst in den Arbeit­sraum ein­drin­gen (nachgewiesen durch luft­tech­nis­che Prü­fung nach DIN EN 14175 Teil 3, Abs. 5.4), sind sichere Arbeits­be­din­gun­gen für die Mitar­beit­er möglich. Auch das Risiko ein­er explo­sions­fähi­gen Atmo­sphäre wird von vorn­here­in ausgeschaltet.
Wasser‑, Gas‑, Druck­luft- oder Rein­stme­di­en­ver­sorgung sind in den Arbeit­splätzen eben­so umset­zbar wie unter­schiedliche Größen, Mate­ri­alien und Auf­stel­lungsvari­anten. Wesentlich und unverän­der­lich bleibt die Ker­nauf­gabe, die Erfas­sung und sofor­tige Entsorgung der Dämpfe und Gase. Bei der gestal­ter­ischen Anpas­sung des jew­eili­gen Gefahrstof­far­beit­splatzes gibt es viele Vari­anten. Für die sichere und vorschriftsmäßige Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en und Chemikalien am Arbeit­splatz kön­nen zusät­zlich typgeprüfte Sicher­heitss­chränke und Unter­bauschränke mit den Arbeit­splätzen kom­biniert wer­den. Auch speziellere Lösun­gen, abges­timmt auf einen oder mehrere beson­dere Arbeits­gänge, sind als Son­der­an­fer­ti­gungs-Ser­vice möglich.

Individuell zugeschnittenes Konzept

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Fall­beispiel

In der The­o­rie klingt vieles gut, doch in der Prax­is sieht es manch­mal anders aus.
Nor­bert Weiß vom Unternehmen Envi­bow, asec­os Fach­händler und Experte für den sicheren Umgang mit Gefahrstof­fen, ken­nt sich mit den Fra­gen aus der Prax­is aus. Wir stell­ten ihm Fra­gen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
Als Spezial­ist für Lösun­gen im Bere­ich von Umwelt‑, Arbeits- und Brand­schutz haben Sie täglich Kon­takt zu den unter­schiedlich­sten Unternehmen. Lassen sich die Anforderun­gen an Gefahrstof­far­beit­splätze vergleichen?
Weiß: Die grund­sät­zlichen Anforderun­gen sind meist iden­tisch. In erster Lin­ie muss der Gesund­heitss­chutz der Mitar­beit­er gesichert wer­den. Ergänzend fol­gen Forderun­gen wie die Ein­gren­zung von explosi­blen Dampf- und Luft­gemis­chen, sprich die definierte Fes­tle­gung von Ex-Zonen oder die Besei­t­i­gung von Geruchs­beläs­ti­gung. Bei den tech­nis­chen Anforderun­gen allerd­ings wird es sehr individuell.
Kön­nen Sie ein Beispiel nennen?
Weiß: Gerne. Ein Unternehmen, das in der Entwick­lung und Pro­duk­tion von Verbindungs- und Befes­ti­gung­stech­niken führend ist, benötigte eine kom­binierte Lösung aus Gefahrstof­flager und ‑arbeit­splatz, um die sichere Abfül­lung von brennbaren Flüs­sigkeit­en zu gewährleis­ten. Unter anderem wer­den in dem Unternehmen Kraft­stoff­schläuche für die KFZ-Branche entwick­elt, was umfan­gre­iche Tests mit ver­schiede­nen Kraft­stoff­sorten erfordert.
Die Beson­der­heit war nun, das Abfüllen der Kraft­stoffe im Labor sicher­er zu machen. Denn die ben­zol­halti­gen Dämpfe von Kraft­stof­fen sind nicht nur geruchs­belästi­gend, son­dern auch krebserregend.
Außer­dem sollte von den bis dato zwei Abfül­lvorgän­gen, ein­mal im Außen­lager und ein­mal im Labor, ein­er ent­fall­en. Mit dem neuen Konzept soll­ten dann an ein­er zen­tralen Stelle sechs ver­schiedene Kraft­stoff­sorten abge­füllt wer­den können.
Und wie sieht die Gesamtlö­sung aus?
Weiß: Das aktuelle Konzept sieht die Lagerung der Kraft­stoff-Fäss­er im Freien, in einem speziellen Lager­schrank vor. Über Leitun­gen sind die Fäss­er direkt mit dem im Kraft­stof­fla­bor aufgestell­ten Gefahrstof­far­beit­splatz ver­bun­den. Der Kraft­stoff wird mit­tels min­i­maler Stick­stoff­beauf­schla­gung zum Gefahrstof­far­beit­splatz trans­portiert. Der Arbeit­splatz selb­st ver­fügt über sechs inte­gri­erte Ent­nahmes­ta­tio­nen für die unter­schiedlichen Kraft­stoffe. Die Mitar­beit­er füllen Ben­zin und Diesel nun direkt im Gefahrstof­far­beit­splatz ab. So wer­den alle schädlichen und belästi­gen­den Dämpfe direkt abge­saugt. Im Kraft­stof­fla­bor riecht es nicht mehr und die Ex-Zone rund um den Abfül­lort kon­nte auf ein Min­i­mum verklein­ert werden.

Gesetzlicher Hintergrund
Alle asec­os Gefahrstof­far­beit­splätze sind luft­tech­nisch nach DIN EN 14175–3 geprüft und garantieren so sicheres Arbeit­en mit Gefahrstof­fen. Infor­ma­tio­nen zur lüf­tung­stech­nis­chen Gestal­tung von Arbeit­splätzen und zur Absaugung von Gefahrstof­fen find­et man aber nicht nur in der DIN EN 14175–3, son­dern u. a. auch in:
    • Gef­Stof­fV §§ 7 – 12 „All­ge­meine und ergänzende Schutz­maß­nah­men“ u. a. mit TRGS 402 – „Ermit­teln und Beurteilen der Konzen­tra­tion gefährlich­er Stoffe in der Luft“ und TRGS 420 – „Ver­fahrens- und stoff­spez­i­fis­che Kri­te­rien (VSK)“
    • Arb­StättV § 3 und Anhang 3.6 „Lüf­tung“
    • BGV A 1 „Grund­sätze der Präven­tion“, §§ 2 und 3
    • BGR 104 „Explo­sion­ss­chutz-Regeln“
    • BGR 120 „Richtlin­ie für Laboratorien“
    • BGR 121 „Arbeit­splat­zlüf­tung – Luft­tech­nis­che Maßnahmen“
    • BGI 524 „Polyurethan – Her­stel­lung und Verarbeitung/ Isocyanate“
    • BGI 613 „Sty­rol und sty­rol­haltige Zubereitungen“
    • BGI 740 „Lack­ier­räume und ‑ein­rich­tun­gen“
    • BGI 754 „Sicher­er Umgang mit Gefahrstof­fen in der phar­mazeutis­chen Industrie“
    • BGI 798 „Gefährdungs­beurteilung im Labor“

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen:
    • Informieren Sie sich über die geset­zlichen Regelungen.
    • Informieren Sie sich über die Gefahrstoffe, mit denen Sie umgehen.
    • Informieren Sie sich darüber, wie die von Ihnen ver­wen­de­ten Gefahrstoffe mit anderen Stof­fen reagieren. Gefahrstof­far­beit­splätze kön­nen mit unter­schiedlichen Arbeits­flächen aus­ges­tat­tet wer­den – ganz nach indi­vidu­ellem Bedarf.
    • Informieren Sie sich über die Bedeu­tung der Sym­bole für Gefahrstoffe.
    • Um die Gesund­heit zu erhal­ten ist es wichtig den Arbeit­splatz sauber zu halten.
    • Tra­gen Sie beim Umgang mit Gefahrstof­fen die notwendi­ge per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe).
    • Acht­en Sie beim Umgang mit Gefahrstof­fen auf mögliche Ex-Zonen. Gefahrstof­far­beit­splätze gibt es auch in explo­sion­s­geschützter Aus­führung für Bere­iche der Ex-Zone 1.
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