Beim Transport von Gasflaschen treten drei völlig verschiedene Fälle auf: die Beförderung per Lkw, in Kleintransportern oder in Pkw und Kombi. Hier wird die Vorgehensweise im ersten Fall behandelt. Weitere Artikel in den nächsten Ausgaben werden darüber informieren, was bei Kleintransportern, Pkw und Kombi zu berücksichtigen ist.
Georg Schroeder
Lkw dienen zur Auslieferung größerer Stückzahlen bevorzugt auf offener Ladefläche. Als Ladehilfsmittel werden sogenannte Paletten genutzt, die 12 Flaschen à 50 oder 30 à 10 Liter zusammenfassen. Selbst bei formschlüssiger Ladung können die Stirn‑, Rück- und Seitenwände der Ladefläche nicht die Kräfte kompensieren, die bei der Fahrt auf die ein bis zwei Tonnen schweren Paletten oder Bündel einwirken. Daher ist eine zusätzliche Sicherung mit Zurrgurten erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Ladungssicherung zu erfüllen. Dabei sind folgende Grundregeln einzuhalten:
- Gleichmäßige Ladungsverteilung auf der Ladefläche (zulässige Achslasten beachten)
- Die Ladefläche muss sauber, insbesondere öl- und fettfrei sein
- Die verwendeten Zurrgurte müssen einwandfrei sein
Ein Zurrgurt ist nur dann einsatzbereit, wenn das Gurtschloss unbeschädigt und das Gurtetikett noch vorhanden und lesbar ist. Der Verschleiß darf max. 10 % betragen. Unzulässige Beschädigungen sind:
- Einrisse und Einschnitte
- Abrieb
- Gelöste Fadengruppen
- Thermische Belastungen (verbrannte Stellen)
Zurrgurte dürfen auf keinen Fall zusammengeknotet werden, um einen längeren Gurt zu erhalten, und sie dürfen nicht verdreht werden – der Einsatz von Kantenschützern ist empfehlenswert.
Bei der Verzurrtechnik hat sich die sogenannte Buchtlashing-Methode bewährt. Dabei werden immer zwei Gurte für einen Block (max. vier Bündel/Paletten mit insgesamt max. 5 t) mit einer zulässigen Zurrkraft im direkten Zug von mindestens 2.500 daN genutzt (siehe Abbildungen).
Beispiel aus der Praxis
Das Sicherheits-Plus einer fachgerechten Ladungssicherung zeigt folgender Praxisfall: Im März 2008 kam ein Speditionsfahrzeug beim Bremsen ins Schlingern und der Wechselbrücken-Anhänger kippte um. Die gefüllten Flaschen und Bündel blieben dabei auf der Ladefläche. Die Ladungssicherung erlaubte sogar die Bergung des Anhängers mit Hilfe eines Autokrans ohne Abladen. Die Flaschen wiesen keinerlei Schäden auf und konnten nach dem Umladen weitertransportiert werden.
Air Liquide Deutschland GmH
Ausführlichere Informationen stehen zum Herunterladen auf der Internetseite des Industriegaseverbands IGV unter „Weitere Veröffentlichungen“ www.industriegaseverband.de
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