Jeder Ersthelfer im Betrieb muss nach einer zweitägigen Grundausbildung alle zwei Jahre einen Auffrischungslehrgang (Erste Hilfe-Training) besuchen. Um außerhalb der offiziellen Schulung eine Festigung der Ersthelferkenntnisse zu ermöglichen und an verschiedenen Stellen ebenso Hintergrundwissen zu vermitteln, sollen in den nächsten Ausgaben im Sicherheitsbeauftragter die bedeutendsten Inhalte wiederholt werden.
Dabei sollen entgegen der typischen Kurs-ausrichtung der von den Berufsgenossenschaften finanzierten Lehrgangstypen auch Inhalte aus dem Seminar „Erste Hilfe am Kind“ repetiert werden, um dem Leser und den in der Kinderbetreuung tätigen Mitarbeiter eine Wiederholung zu ermöglichen. Die thematische Ausrichtung orientiert sich an den gemeinsamen Ausbildungsrichtlinien der in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Erste Hilfe (BAGEH) zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, Arbeiter Samariter Bund, DLRG), welche bundesweit einheitlich sind.
Keinesfalls ersetzten die Beiträge die praktische Unterweisung der ausbildenden Einrichtungen.
Begriff „Erstversorgung“
Die Erstversorgung umschreibt alle Hilfsmaßnahmen, die von einer zufällig anwesenden Person ohne fachmedizinische Qualifikation durchgeführt werden können. Die Maßnahmen dienen der Überbrückung des so genannten „therapiefreien Intervalls“ und somit der Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Ohne die Unterstützung eines Laienhelfers könnte sich der Zustand der betroffenen Person verschlechtern. Durch die Erstmaßnahmen wird demzufolge versucht, weitere Gefahren abzuwenden sowie den Zustand des Hilfsbedürftigen zu stabilisieren. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe sind nicht kompliziert und leicht zu erlernen. Insbesondere zur sicheren Beherrschung der praktischen Handgriffe empfiehlt sich eine Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der Hilfsorganisationen oder anderer anerkannter Ausbildungseinrichtungen.
Die Erste Hilfe nimmt im Rettungsprozess eine wichtige Rolle ein, denn sie ist wie in einer Kette das Verbindungsglied zum Rettungsdienst bzw. Krankenhaus. Da eine Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied, hängt der Erfolg im Wesentlichen mit von der Qualität der Erstversorgung ab. Jede noch so gute Erstversorgung ersetzt nicht die anschließende Untersuchung durch einen Arzt.
Notfall
Als Notfall bezeichnet man eine Situation, die einen gesundheitsbedrohlichen oder lebensgefährlichen Zustand darstellt. So kann es infolge akuter Erkrankungen (z. B. Herzerkrankungen, Asthma bronchiale, Schlaganfall, epileptischer Anfall, typische Kinder- oder Infektionskrankheiten), eines Unfalls oder einer akuten Vergiftung (u. a. Lösungsmittel, Lebensmittelvergiftung) zum Notfall kommen. Aufgrund der Komplexität des Organismus beschränkt sich die Laienhilfe bei einem Notfall nur auf die Stabilisierung bzw. nicht Verschlechterung lebenswichtiger Funktionen. Als Basisfunktionen werden gemeinhin angesehen:
- das Bewusstsein: Durch das Bewusstsein ist der Mensch in der Lage auf gefährliche Situationen zu reagieren. Darüber hinaus sind die elementaren Schutzfunktionen wie Schlucken, Lidschlag, Würgen und Husten vorhanden. Tritt Bewusstlosigkeit ein, sind diese Funktionen entweder eingeschränkt oder gar ausgefallen. So kann eine Verlegung der Atemwege durch Erbrochenes zur Atemwegsverlegung führen.
- die Atmung: Die regelmäßige Atmung versorgt die Lungen mit Sauerstoff und transportiert das Abfallprodukt Kohlendioxid aus dem Körper. Ist die Atmung behindert oder unterbrochen gelangt kein Sauerstoff in den Körper.
- der Herz-Kreislauf: Der permanent aktive Blutkreislauf versorgt alle Zellen nicht nur mit Nährstoffen, sondern auch mit Sauerstoff. Kohlendioxid wird abtransportiert. Zudem leitet Blut die Wärme im Körper weiter. Wird der Herz-Kreislauf beeinflusst, resultiert daraus eine Kreislaufstörung oder ‑stillstand. Auch durch eine stark blutende Verletzung wird der Kreislauf gestört.
Umgangsregeln
Gleichzeitig Opfer und Hilfsbedürftiger zu sein, stellt neben den Verletzungen und Schmerzen eine Belastung für den Betroffenen dar. Dies wird in der Regel durch umstehende Personen wie Schaulustige verschlimmert. Es empfiehlt sich daher, dass Sie einige wichtige Grundregeln berücksichtigen:
- Bewahren Sie Ruhe, reagieren Sie nicht panisch. Unsicherheit erkennen die Betroffenen. Schirmen Sie die Person ab.
- Bleiben Sie nicht stehen, sondern knien oder hocken Sie sich neben die Person.
- Stellen Sie Blickkontakt her und erfassen Sie den Gesamtzustand.
- Nennen Sie Ihren Namen; das stellt eine persönliche Bindung her und schafft Vertrauen. Falls Ihnen der Name der Person nicht bekannt ist, fragen Sie danach. Bekunden Sie indirekt Ihren Respekt, indem Sie nicht in der Situation beginnen, die Person zu duzen. Fragen Sie nach Schmerzen und dem Hergang des Unfalles. Diese Informationen können Ihnen beim Notruf sehr hilfreich sein.
- Stellen die behutsam Körperkontakt her. Halten Sie dazu entweder die Hand oder fassen an der Schulter an.
- Erläutern Sie dem Betroffenen Ihr Vorgehen bzw. Ihre Handgriffe. Beziehen Sie ihn gegebenenfalls mit ein.
- Bitten Sie Anwesende um Mithilfe, indem Sie sie direkt ansprechen. Fordern Sie Schaulustige auf, weiterzugehen.
Allgemeiner Ablauf
Der allgemeine Ablauf der Hilfsmaßnahmen spiegelt sich in der Rettungskette wider. Sie soll ihnen als Ersthelfer ein planvolles, durchdachtes Vorgehen ermöglichen, so dass sie einen Handlungsschritt nach dem anderen machen können, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen und dem Betroffenen die optimale Hilfe zukommen zu lassen.
I. Glied: Sofortmaßnahmen
Die Maßnahmen des ersten Gliedes der Rettungskette sind von hoher Priorität gekennzeichnet.
- Eigenschutz herstellen, Sichern des Gefahrenbereichs: Im Rahmen der Sofortmaßnahmen wird zuerst die Hilfe durchgeführt, die alle potenziellen Gefahrenquellen für Sie und den Betroffenen eliminiert. Erst die Sicherung ermöglicht Ihnen eine gefahrlose Hilfe, denn ein verletzter Helfer ist ein schlechter Helfer. Beispiele: Strom ausschalten, löschbare Brände bekämpfen, Absicherung von Gefahrenbereichen und Unfallstellen, gefährliche Geräte abschalten, Evakuierung von Personen aus Gefahrenarealen
- Lebensrettung: Befinden Sie und die betroffene Person sich in Sicherheit oder sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich, kontrollieren Sie zunächst – um festzustellen, welche Hilfsmaßnahmen überhaupt erforderlich sind – dessen Lebenszeichen (Bewusstsein und Atmung) und suchen Sie überblicksartig nach Verletzungen. Auch ein Arzt wird immer zuerst eine Untersuchung durchführen, bevor er eine Diagnose und einen Behandlungsplan erstellt. Daran schließen sich die Hilfsmaßnahmen an, die lebensrettenden Charakter haben wie Reanimation, stabile Seitenlage, Schocklagerung oder die Versorgung von schweren Verletzungen.
In jedem lebensbedrohlichen Notfall muss der Notruf alsbald abgesetzt werden. Dies geschieht am besten durch einen weiteren anwesenden Helfer.
II. Glied: Weitere Hilfe
Sind die lebensrettenden Maßnahmen abgeschlossen setzt die weitere Hilfe ein. Hier wenden Sie alle anderen Maßnahmen an, die zwar auch wichtig sind, aber keinen lebensrettenden Charakter mehr haben. So können Sie beispielsweise nun minderschwere Verletzungen versorgen, den Betroffenen wärmen, kühlen oder in eine bequeme Lagerung bringen, weiterhin die Vitalzeichen prüfen und natürlich auch mit der Person reden.
Des Weiteren ist der Rettungsdienst einzuweisen bzw. zum Notfallort zu führen. Allerdings ist es nicht Ihre Aufgabe als Ersthelfer, Angehörige zu verständigen oder den Betroffenen mit dem PKW in ein Krankenhaus zu fahren.
Handlungshilfe – LEBEN
Das Erste Hilfe nicht schwer sein muss, verdeutlicht das Handlungsschema „LEBEN“ auf der nächsten Seite.
Jeder Buchstabe steht für den Anfangsbuchstaben einer Hilfsmaßnahme, die Sie fast immer anwenden können.
Alarmierung des Rettungsdienstes
112 lautet die bundeseinheitliche Notrufnummer. In der Aufregung kann es schon einmal passieren, dass Sie die 110 – also die Polizei – wählen. Das ist nicht schlimm, denn die dortigen Leitstellendisponenten leiten sie umgehend weiter. Nennen Sie Ihren Namen und im weiteren Verlauf werden in Form von W‑Fragen die benötigten Informationen ermitteln. Die Fragen lauten:
- Wo ist der Notfall? Geben Sie so genau wie möglich den Notfallort an, indem Sie den Ort, Straßennamen, Hausnummer, ggf. Stockwerk nennen. Beschreiben Sie bei komplexen Geländen die Zufahrtsmöglichkeit bzw. lassen Sie den Rettungswagen nach Ankunft von einem Betriebsangehörigen zum Betroffenen bringen.
- Was ist passiert? Schildern Sie kurz die vorgefundene Situation oder den Hergang. Aus der vorliegenden Situation kann die Leitstelle unter Umständen weitere Hilfsmaßnahmen ableiten (z.B. Anforderung von Feuerwehr, Polizei, Rettungshubschrauber).
- Wie viele Personen sind betroffen? Geben Sie an, wie viele Personen betroffen sind, damit die Rettungsleitstelle das erforderliche Personal bzw. Einsatzfahrzeuge einplant.
- Welche Symptome und Verletzungen liegen vor? Jede Verletzung und jedes Symptom weist auf spezielle Gefahren hin. So kann der Leitstellenmitarbeiter beispielsweise besser beurteilen, ob die Rettungskräfte durch einen Notarzt unterstützt werden müssen.
- Warten auf Rückfragen! Legen Sie nur auf, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Es können sich immer wieder noch Rückfragen ergeben. Gerade im Straßenverkehr oder in Fertigungshallen können Nebengeräusche eine Verständigung erschweren.
Für den Notruf stehen eine Vielzahl von Meldemitteln zur Verfügung. Heutzutage wird in den meisten Fällen das Handy genutzt. Dort können Sie bereits nach dem Einschalten, wo normalerweise die PIN einzugeben ist, die 112 oder 110 eintippen. Das Gleiche gilt bei aktivierter Tastensperre. Die Notrufnummern sind kostenlos, so dass Sie weder Geld in einen Münzfernsprecher, noch eine Telefonkarte oder ein Guthaben auf Ihrem Handy haben müssen. Zwar ist mit einem Mobilfunktelefon der Notruf jederzeit möglich, doch nicht immer ist die für den Ort zuständige Dienststelle zu erreichen. Daher ist eine genaueste Ortsbeschreibung nötig. Haben Sie bei einem Verkehrsunfall kein Handy dabei, zeigen Ihnen die Leitpfosten mit einem Pfeil den kürzesten Weg zu einer Notrufsäule.
Praxis: Rettung von Personen
In einigen Fällen ist es erforderlich Personen im Rahmen des Eigenschutzes bzw. des Schutzes des Betroffenen aus Gefahrenbereichen zu transportieren. Mit dem so genannten Rautek-Rettungsgriff ist das in der Regel schnell möglich.
Sprechen Sie dazu als erstes den zu Rettenden an, um das Bewusstsein zu prüfen. Ist die Person nicht erweckbar, richten Sie den Betroffenen auf, so dass er in einer sitzende Position gelangt. Hocken Sie sich dazu hinter dessen Kopf und strecken beide Armen direkt neben einander aus. Nun schieben Sie vorsichtig Ihre Hände in den Nacken- und Schulterblätterbereich, wobei Ihre Unterarme den Kopf von unten aufnehmen. Richten Sie nun den Oberkörper auf. Fahren Sie anschließend mit Ihren beiden Armen durch die Achselhöhlen des Betroffenen ergreifen einen Unterarm. Zur Vermeidung von Verletzungen sollten Sie niemals nur die Hand oder das Handgelenk umfassen. Umfassen Sie den Arm so, dass Ihre beiden Daumen nach vorn gerichtet sind (sog. Affengriff).
Diese Haltung reduziert das Risiko von Frakturen erheblich. Ziehen Sie die zu rettende Person auf Ihren Oberschenkeln aus dem Gefahrenbereich und legen Sie ihn so ab, dass Sie ihn zunächst wieder in eine sitzende Position bringen. Fassen Sie abermals mit beiden Händen in den Nacken-Schulterblätterbereich und führen beide Unterarme zusammen. Jetzt können Sie die Person ablegen – idealerweise auf eine Decke. Durch die zusammengelegten Arme kann der Kopf nicht nach hinten fallen.
Autor:
Steffen Pluntke
Ausbilder für Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind und Frühdefibrillation, Fachautor
Otto-Hahn-Ring 9
14480 Potsdam
E‑Mail: S.Pluntke@gmx.de
Unfallverhütung an Fußgängerüberwegen
Absicherung von Zebrastreifen durch sensorgesteuerte Bodenleuchten
Rund 34.000 verunglückte Fußgänger zählte die Bundesverkehrsstatistik im vergangenen Jahr, davon 5.000 an Fußgängerüberwegen. 124 davon kamen bei Unfällen an vermeintlich sicheren Fußgängerüberwegen und ‑furten ums Leben.
„Fußgängerüberwege werden von Kraftfahrern nicht so respektiert wie Ampeln“, erklärt Professor Bernhard Friedrich vom Institut für Verkehrswirtschaft der Leibnitz Universität Hannover. Im baden-württembergischen Deizisau ist daher seit August 2007 der erste durch LED-Unterflurleuchten markierte Zebrastreifen Deutschlands in Betrieb. Das von der M.VSM Verkehrstechnik-Service-Montage GmbH entwickelte Konzept könnte in Zukunft nicht nur die Aufmerksamkeit an Fußgängerüberwegen erhöhen, sondern auch Kreuzungen im Zuge von Fahrradwegen oder unbeschrankte Bahnübergänge absichern.
Radarsensoren erkennen Fußgänger
Der Zebrastreifen in der Olgastraße in Deizisau war lange ein Gefahrenpunkt: Auf der einen Straßenseite zwei Schulen, auf der anderen eine Bäckerei und ein Bastelladen. Oft stürmen Kinder über die stark befahrene Straße, um einzukaufen. Eine Ampelanlage hätte hier keinen Sinn gemacht, mit ihren langen Reaktionszeiten wäre sie für ungeduldige Kinder zu langsam gewesen und hätte zudem den Verkehrsfluss stark behindert. Um dennoch die Sicherheit an dieser Stelle zu erhöhen, entwickelte die ortansässige Elektrotechnik- und Straßentiefbaufirma M.VSM die Idee, den Zebrastreifen mit Markierungsleuchtknöpfen, auch LaneLights genannt, hervorzuheben, die sonst zur Kennzeichnung von Fahrspuren verwendet werden. Das Grundprinzip stammt aus Österreich, für die erste derartige Anlage in Deutschland wurde das System allerdings um ein neuartiges Detektions- und Steuerungssystem erweitert. Nähert sich ein Fußgänger dem Zebrastreifen erkennen Radarsensoren auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite die Bewegung und aktivieren die Leuchten. Ihr gelbes Blinken weist Autofahrer unübersehbar auf den Zebrastreifen und den Passanten hin. Nachdem dieser den Überweg verlassen hat, schalten sie sich von selbst wieder ab.
Geringe Kosten
Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen geprüften LaneLights werden bei SWARCO Futurit hergestellt und bestehen aus einer Einbauschale aus Aluminium und einem Edelstahl-Oberteil, wodurch die Leuchte im Fall eines Defekts rasch ausgetauscht werden kann, ohne dass die Straßendecke nochmals geöffnet werden muss. Die weniger als vier Watt verbrauchenden LEDs speisen sich während der Nacht aus der normalen Straßenbeleuchtung, gleichzeitig lädt sich eine Batterie für den Tagesbetrieb auf. Dank der stabilen Bauweise sind die LaneLights bei einer Lebensdauer von bis zu 100.000 Betriebstunden nahezu wartungsfrei. Die Montage der Anlage dauert in der Regel zwei Tage und kostet einschließlich der Geräte und der Aufhängung für die Sensoren zwischen 6.000 und 9.000 Euro. Die weiteren Betriebskosten sind aufgrund des niedrigen Stromverbrauchs fast gleich Null.
Weitere Informationen:
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