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Erste Hilfe leisten

Argumente für aktives Handeln
Erste Hilfe leisten

In jedem Jahr wer­den über zwei Mil­lio­nen Men­schen von den Hil­f­sor­gan­i­sa­tio­nen sowie von anerkan­nten pri­vat­en Ein­rich­tun­gen in Erster Hil­fe aus­ge­bildet. Ziel der Kurse ist sowohl die fach­liche Aus­bil­dung als auch die Moti­va­tion der Teil­nehmer zum Helfen. Nach Angaben der Fach­lit­er­atur ist ger­ade der Erfolg des let­zt­ge­nan­nten Zieles frag­würdig. Wis­senschaftlich nachgewiesen wurde eher die fehlende tat­säch­liche Hilfsbereitschaft.

Im Rah­men eines Forschung­spro­jek­tes der Bun­de­sanstalt für Straßen­we­sen wur­den im Stadt­bere­ich Mar­burg u. a. 197 Sim­u­la­tio­nen eines Fahrradun­fall­es durchge­führt. Die Beobach­tun­gen erfol­gten, um die Ergeb­nisse nicht zu bee­in­flussen, verdeckt. Nur cir­ca 30 Prozent der vor­beige­hen­den Pas­san­ten hat­ten das Unfal­lopfer ange­sprochen und boten Hil­fe an. Zu ähn­lichen Ergeb­nis­sen kam eine Unfall­sim­u­la­tion des ADAC im Jahre 1992 an ein­er Land­straße. Von 69 vor­beifahren­den Autos und 3 Rad­fahrern ver­sucht­en nur 14 Per­so­n­en an der Unfall­stelle zu helfen. Weit­ere Fälle aus Unter­suchun­gen und Prax­is sind bekan­nt. Es han­delt sich nicht um Einzelfälle, son­dern auch um ein gesellschaftlich­es Prob­lem. Die Ursachen dieses Prob­lems sind vielfältiger Natur und sehr kom­plex. Neben den Aus­bil­dungs­be­din­gun­gen spie­len eben­so die Erfahrun­gen der poten­ziellen Ers­thelfer sowie Missver­ständ­nisse und man­gel­nde Aufk­lärung über die Notwendigkeit Erster Hil­fe eine bedeu­tende Rolle. Der Beitrag erläutert die wichtig­sten Argu­mente für eine aktive Hil­feleis­tung, um vor allem auch den betrieblichen Ers­thelfer über den kog­ni­tiv­en Zugang die Bedeu­tung bzw. Notwendigkeit ihrer Ers­thelfer­tätigkeit herauszustellen.

Bestandteil des Rettungssystems
Die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land besitzt eines der mod­ern­sten und effek­tivsten Ret­tungssys­teme, den­noch benötigt der Ret­tungs­di­enst im Durch­schnitt cir­ca 10 Minuten bis zum Ein­tr­e­f­fen am Not­fal­lort. Not­fallmedi­zinis­che Hil­fe ist also niemals sofort ver­füg­bar. Diverse Stu­di­en und Erfahrun­gen in der Ver­gan­gen­heit haben gezeigt, dass oft­mals ger­ade die ersten Minuten nach dem Unfall oder der akuten gesund­heits­bedrohlichen Erkrankung von entschei­den­der Bedeu­tung sind.
Diese Leerzeit wird als ther­a­piefreies Inter­vall beze­ich­net. Das Sys­tem der Ersten Hil­fe knüpft an diesen Aspekt an und inte­gri­ert (zufäl­lig) anwe­sende Per­so­n­en in den Ret­tung­sprozess und macht sie somit zu einem wichti­gen Bestandteil der Rettungskette.
In der Regel sind es ein­fach zu erler­nende Hand­griffe, die einem Men­schen in Not helfen und weit­ere Kom­p­lika­tio­nen bzw. Schädi­gun­gen ver­hin­dern oder unter Umstän­den das Leben ret­ten. Ers­thelfer über­brück­en also mit ihrer Anwe­sen­heit und ihren Grund­ken­nt­nis­sen sin­nvoll die Zeit bis zum Ein­tr­e­f­fen des Ret­tungs­di­en­stes. Selb­st das bloße Zure­den sowie die Präsens eines anderen wirken sich pos­i­tiv auf den Zus­tand des Betrof­fe­nen aus. Die Bedeu­tung der Präsenz hand­lungswilliger Ers­thelfer wird beim plöt­zlichen Herz­tod überdeut­lich. Bei jedem und jed­er Alters­gruppe kann es auf­grund von Herz­erkrankun­gen zum Kreis­lauf­still­stand kom­men. Ohne adäquate Hil­feleis­tung sinkt die Über­leben­schance um cir­ca 10 Prozent pro Minute. Kein Ret­tungs­di­enst der Welt wäre so schnell vor Ort ver­füg­bar wie ein Laien­helfer. Aber auch bei weniger drama­tis­chen Not­fällen kann ein Ers­thelfer wirkungsvoll ein­greifen. Ist eine Per­son beispiel­sweise bewusst­los kann es zu ein­er Ver­legung der Atemwege (u.a. durch Spe­ichel, Blut, Erbroch­enen) und damit zum Atem­still­stand kom­men. Allein durch die Anwen­dung der sta­bilen Seit­en­lage kann diese Gefahr abgewen­det wer­den. In der Regel ist die Erste Hil­fe noch unkomplizierter.
Opfer kön­nen sich nicht selb­st helfen
In Folge der Ver­let­zung oder akuten Erkrankung sind die betrof­fe­nen Per­so­n­en vielfach nicht mehr in der Lage sich selb­st zu helfen. Dies wird ver­stärkt durch den ein­set­zen­den Schock, der – trotz vorhan­den­em Bewusst­sein – ein über­legtes Vorge­hen unmöglich macht. Ver­ant­wortlich dafür ist eine Kreis­lauf­störung, welche die Durch­blu­tung wichtiger Organe und des Gehirns auf ein Min­i­mum reduziert. Bewe­gung­sun­fähige oder ohn­mächtige Per­so­n­en kön­nen sich nicht von selb­st aus einem Gefahren­bere­ich evakuieren. Nur durch die Unter­stützung von Helfern, die dabei natür­lich ihren eige­nen Schutz beacht­en, ist eine Ret­tung möglich.
Wo kom­men die meis­ten Not­fälle vor?
Ent­ge­gen der öffentlichen Mei­n­ung geschehen die meis­ten Not­fälle im häus­lichen Bere­ich. Dort sind es vielmehr die Ver­wandten, Fre­unde, Bekan­nten oder Kol­le­gen die Erste Hil­fe benöti­gen und gele­gentlich fremde Per­so­n­en. Viele Men­schen denken beim Leis­ten der Ersten Hil­fe zunächst an Verkehrsun­fälle, was sicher­lich mit dem Umstand zu tun hat, dass jed­er Führerschein­be­wer­ber einen Kurs in Leben­sret­ten­den Sofort­maß­nah­men am Unfal­lort absolvieren muss. Im Jahre 2006 star­ben 5.094 an den Fol­gen eines Verkehrsun­fall­es. Im gle­ichen Jahr erla­gen allerd­ings mehr als 60.000 Per­so­n­en den Fol­gen eines Herz­in­fark­tes. Des Weit­eren geschehen fast 1 Mil­lion Sportun­fälle jedes Jahr. Davon führen fast 250.000 Sportun­fälle zu ein­er ärztlichen Behand­lung. Die Liste lässt sich weit­er fort­führen. Zudem zeigen die Arten der Not­fälle, dass es sich dabei um leichte bis mit­telschwere Ver­let­zun­gen han­delt. Die wenig­sten Fälle sind lebens­bedrohlich­er und damit drama­tis­ch­er Natur. Das Bild der spek­takulären Ersten Hil­fe wird zuweilen in der Presse und im Fernse­hen geze­ich­net, da diese pub­likum­swirk­samer zu sein scheinen. Oder anders aus­ge­drückt: In den Medi­en sind nur die Not­fälle anzutr­e­f­fen, die auf­se­hen­erre­gend und aufla­gen­steigernd erscheinen.
Jed­er kann Hil­fe benötigen
Ob Unfall oder Erkrankung, ob selb­stver­schuldet oder nicht: Jed­er kann ein­mal Opfer eines medi­zinis­chen Not­falls wer­den und auf Hil­fe ander­er angewiesen sein. Das Sys­tem der Ersten Hil­fe set­zt dabei auf Gegen­seit­igkeit und Sol­i­dar­ität. Das Prinzip der Sol­i­dar­ität besagt im Falle der Erstver­sorgung, dass die Gesun­den den Kranken und Hil­fs­bedürfti­gen nach bestem Wis­sen und Gewis­sen helfen. Dies gilt für alle Anwe­senden an einem Not­fal­lort. Die ethis­chen Grundw­erte eines jeden soll­ten das beherzte Ein­greifen – ohne sich selb­st dabei in Gefahr brin­gen zu müssen – umfassen. In der Arbeitswelt, in der Freizeit, im Verkehr usw. gibt es vielfältige Risiken, die jed­erzeit zu Unglück­en führen kön­nen. Insofern kann jed­er ein­mal in eine Not­lage ger­at­en, in der er die Hil­fe ander­er benötigt. Dies ist aber kein ein­seit­iger Prozess, denn ein moralis­ch­er Anspruch auf Hil­fe beste­ht nur dann, wenn jed­er bere­it ist, seinen Teil zur Ret­tungs­kette beizu­tra­gen. Ohne die Hil­fe frei­williger Laien­helfer vor Ort, würde das Ret­tungssys­tem mas­siv an Qual­ität und ins­beson­dere an Effizienz ver­lieren. Die Hand­lungs­bere­itschaft des Einzel­nen ist somit zugle­ich ein gesellschaftlich­er Beitrag zum Gesund­heitssys­tem, der nicht in Geld­w­ert aus­ge­drückt wer­den kann.
Keine juris­tis­chen Konsequenzen
Viele poten­zielle Ers­thelfer helfen nicht aus Angst:
  • sich zu verletzen
  • anzusteck­en,
  • vor Ekel oder
  • etwas falsch zu machen bzw. rechtlichen Restriktionen.
Nie­mand muss vor juris­tis­chen Kon­se­quen­zen Angst haben, wenn die Hil­feleis­tung wed­er vorsät­zlich noch grob fahrläs­sig durchge­führt wurde. Selb­st wenn während des Ret­tung­sprozess­es nicht jed­er Hand­griff ein­hun­dert­prozentig sitzt, bedeutet dies noch keine falsche Hil­feleis­tung. Im Gegen­teil: Falsch ist es gar nichts zu machen und den Betrof­fe­nen sich selb­st zu über­lassen. Die Prax­is zeigt, dass die meis­ten Ers­thelfer sich sehr genau über­legen, was sie tun. Dort wo geholfen wird, sind sie sog­ar sehr vor­sichtig. Zudem kommt es bei der Bewäl­ti­gung von Not­fall­si­t­u­a­tio­nen nicht auf iden­tis­che Umset­zung der im Lehrgang ver­mit­tel­ten Hand­lungsabläufe an, son­dern darauf, was mit dieser Hil­feleis­tung bewirkt wer­den soll. Da jed­er Not­fall sich anders darstellt, ist sog­ar eine Impro­vi­sa­tions­fähigkeit aus­drück­lich erwünscht.
Keine arbeit­srechtlichen Folgen
Zeit­druck ist ein mit unter­lassen­er Hil­feleis­tung hoch kor­re­lieren­der Fak­tor. Wer sich mor­gens auf dem Weg zur Arbeit befind­et, nutzt für sich unter Umstän­den die Ausrede, dass der Dien­st­be­ginn pünk­tlich stat­tfind­en muss und es daher keine Zeit gäbe zu helfen. Zeit­druck ist niemals ein Argu­ment, vielmehr eine Ausrede. Nie­mand kann aus einem Arbeitsver­hält­nis ent­lassen wer­den, wenn es zu ein­er Ver­spä­tung in Folge ein­er Ers­thelfer­tätigkeit kommt. Das gle­iche gilt eben­so für Gericht­ster­mine etc. Da es keine arbeit­srechtlichen Kon­se­quen­zen gibt, spricht dies für das Leis­ten von Erster Hilfe.
Ein­er muss anfangen
Aller Anfang ist schw­er. Dieses Mot­to gilt ins­beson­dere am Unglück­sort. Nie­mand traut sich etwas zu tun, weil u. a. zu viele Leute zu schauen und der eigentlich willige Helfer Angst hat, nun im Mit­telpunkt zu ste­hen. Zugle­ich denkt jed­er Anwe­sende, dass die anderen Umste­hen­den schon helfen wer­den. Die per­sön­liche Ein­bindung ist also ver­meintlich nicht nötig. Das ist jedoch ein Trugschluss.
Wer­den die ersten Schritte von einem Frei­willi­gen durchge­führt, schließen sich in der Regel andere Helfer dem Ret­tung­sprozess an. Es ist also wichtig, die Ini­tia­tive zu ergreifen, damit die Erste Hil­fe „ins Rollen“ gerät. Dabei ist es von Vorteil, sofort einige Leute gezielt anzus­prechen und Auf­gaben zu über­tra­gen. Die Wahrschein­lichkeit so auf Ablehnung zu stoßen, ist geringer. Ein Grund Erste Hil­fe zu leis­ten, liegt also in der Vor­bild- bzw. Aktivierungs­funk­tion für andere anwe­sende Personen.
Ansteck­ung und Ekel minimieren
Viele Men­schen gehen nicht sel­ten davon aus, dass sie den Ein­satz der Herz-Lun­gen-Wieder­bele­bung bei einem Frem­den durch­führen müssen. Wie bere­its erläutert, treten die meis­ten Not­fälle im per­sön­lichen Umfeld des Helfers auf, daher ist die Wahrschein­lichkeit, ein­mal einen Frem­den zu beat­men, min­i­mal. Der ekelbe­d­ingte Wider­stand einen Nah­este­hen­den wiederzubeleben, ist naturgemäß ger­ing, da ein Inter­esse an dem Wohl des Betrof­fe­nen beste­ht. Sollte es den­noch Hem­mungen geben, sind zwis­chen­zeitlich auch dafür prak­tis­che Hil­f­s­mit­tel ver­füg­bar, die eine unkom­plizierte hygien­is­che Anwen­dung ermöglichen. So gibt es für die Atem­spende beispiel­sweise Beat­mung­shil­fen, welche in Form eines Schlüs­se­lan­hängers in jed­er Apotheke zu bekom­men sind. Auch ohne solch ein indus­triell gefer­tigtes Hil­f­s­mit­tel ist durch Impro­vi­sa­tion eine Beat­mung – ohne direk­ten Kon­takt zum Betrof­fe­nen – möglich, indem beispiel­sweise ein Taschen­tuch als Ekel­bar­riere dient. Spe­ichel enthält wesentlich weniger Viren als Blut und kommt für eine Infek­tion beina­he nicht in Betra­cht. Darüber­hin­aus kann die Ansteck­ungs­ge­fahr durch HIV durch die Mund-zu-Nase-Beat­mung nochmals erhe­blich ver­ringert werden.
Die Ansteck­ungs­ge­fahr bei blu­ten­den Wun­den ist durch das Tra­gen von Ein­mal­hand­schuhen ausgeschlossen.
Ers­thelfer sind unfallversichert
Nach § 2 Absatz 1 Nr. 12 und Nr. 13 Buch­stabe a des 7. Sozialge­set­zbuch­es ist jed­er Ers­thelfer per Gesetz in der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung ver­sichert, wenn er bei Unglücks­fällen, gemein­er Gefahr oder Not Hil­fe leis­tet und dabei (im extrem sel­te­nen Fall!) einen kör­per­lichen Schaden erlei­det. Die Leis­tun­gen der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung umfassen den Anspruch auf eine kosten­lose Heil­be­hand­lung, Ver­let­zten- sowie Über­gangs­geld bzw. Beruf­shil­fe und Ver­let­zten­rente. Ers­thelfer erfahren so durch die Hil­feleis­tung keine Benachteili­gung – auch wenn die Notver­sorgung im pri­vat­en Rah­men stattfindet.
Ersatz von Sachschäden
Nicht sel­ten wird nicht geholfen, weil der Helfer Furcht vor Sach­schä­den hat, die während der Hil­fe entste­hen. Ist die Erste Hil­fe im Inter­esse des Opfers gewe­sen, kön­nen die ent­stande­nen Sach­schä­den, die dem Helfer im Zusam­men­hang mit der Erste Hil­fe-Leis­tung ent­standen sind, erstat­tet wer­den. Das Inter­esse wird immer dort bejaht, wo entwed­er der Wun­sch nach Hil­fe geäußert wird oder das Opfer mut­maßlich zus­tim­men würde (z. B. Bewusst­losigkeit, Schock).
Neben dem ethis­chen Gebot hat der Geset­zge­ber im § 323c des Strafge­set­zbuch­es (StGB) die Verpflich­tung zum Helfen offiziell verankert.
Nutzung eigen­er Handlungskompetenz
Nur wenige Per­so­n­en­grup­pen sind dazu verpflichtet, einen Erste Hil­fe-Kurs zu absolvieren. Führerschein­be­wer­ber müssen nur ein­mal einen entsprechen­den Nach­weis erbrin­gen. Ers­thelfer in Fir­men hinge­gen müssen spätestens alle 2 Jahre ihre Ken­nt­nisse auf­frischen. Ohne Wieder­hol­ung oder Anwen­dung tritt das so einst erlernte in den Hin­ter­grund und wirkt sich nicht nach­haltig auf die Hand­lungssicher­heit in ein­er Not­si­t­u­a­tion aus.
Eine Stärkung der Hil­fs­bere­itschaft und der Fes­ti­gung der Erste Hil­fe-Ken­nt­nisse erfol­gt zum einen in der regelmäßi­gen Teil­nahme an den entsprechen­den Lehrgän­gen und zum anderen in der real-prak­tis­chen Anwen­dung. Damit ver­bun­den ist das pos­i­tive Gefühl einem Men­schen in Not geholfen zu haben – ein weit­er­er Grund zum Helfen.
Notruf ist immer möglich
Die ein­fach­ste Hil­f­s­maß­nahme ist die Alarmierung der Ret­tungskräfte. Auch wenn auf­grund der äußeren Umstände eine aktive Hil­fe nicht durch­führbar ist, so z.B. wenn eine Gefahr bei der Hil­feleis­tung für den Ers­thelfer beste­ht, ist ein Notruf immer möglich.
Nie­mand braucht dabei Angst zu haben, dass der Ein­satz von einem selb­st bezahlt wer­den muss, auch wenn sich später her­ausstellt, dass die Erkrankung oder Ver­let­zung eine Anfahrt des Ret­tungs­di­en­stes nicht erforder­lich macht­en. Keinem Laien­helfer ist eine Entschei­dung über die medi­zinis­che Notwendigkeit zuzu­muten. Im Zweifels­fall ist es bess­er lieber ein­mal die Ret­tungskräfte umson­st anzu­fordern, als das sich später ein Zeitver­lust oder eine Ver­schlechterung des Zus­tandes ergibt. Ein schneller Notruf verkürzt das ther­a­piefreie Inter­vall auf ein Minimum.
Zusam­men­fas­sung
Erste Hil­fe zu leis­ten ist nicht schw­er und immer möglich. Die meis­ten Not­fälle passieren im per­sön­lichen Umfeld des poten­ziellen Ers­thelfers. Zwar sind Verkehrsun­fälle ständig präsent, aber nur deswe­gen, weil von den schw­eren Fällen in den Medi­en berichtet wird. Hil­fe ist nötig, da sich die Betrof­fe­nen nicht selb­st helfen kön­nen und der Helfer ein Bindeglied zum Ret­tungs­di­enst ist. In für den Ers­thelfer lebens­bedrohlichen Sit­u­a­tio­nen ist zumin­d­est immer ein Notruf möglich. Zudem kann die Freude an der eige­nen Hand­lungskom­pe­tenz motivierend sein. Anfal­l­ende Sach­schä­den kön­nen erset­zt wer­den. Mit der Durch­führung der Ersten Hil­fe ist der Ret­ter kraft Gesetz unfallversichert.
Egal wie die indi­vidu­elle Bere­itschaft zum Helfen aus­geprägt ist, sollte sich jed­er sein­er ver­ant­wor­tungsvollen Stel­lung inner­halb der Gesellschaft bewusst wer­den. Denn in ein­er Gemein­schaft zu leben, bedeutet ein­er­seits Risiken zu begeg­nen und ander­er­seits selb­st ein­mal auf die Hil­fe ander­er angewiesen zu sein.
Autor:
Stef­fen Pluntke
Aus­bilder für Erste Hil­fe, Erste Hil­fe am Kind und Frühde­fib­ril­la­tion, Fachautor
Otto-Hahn-Ring 9
14480 Pots­dam
[1] Brom­men­schenkel, M. et al: Konzep­tionelle Über­legun­gen zu ein­er zeit­gemäßen Aus­bil­dung – Erste Hil­fe neu gedacht; In: Im Ein­satz, 12/2005.
[2] Grossert, G.: Warum hil­ft denn kein­er? Die Psy­cholo­gie der Hil­feleis­tung als Kern­prob­lem der Bre­it­e­naus­bil­dung, In: Ret­tungs­di­enst – Zeitschrift für präk­lin­is­che Not­fallmedi­zin, 6/2005.
[3] Hauptver­band der gewerblichen Beruf­sgenossen­schaften (Hrsg.): Unfal­lver­hü­tungsvorschrift. Grund­sätze der Präven­tion (BGV A1), 2004.
[4] Plun­tke, S.: Das Prob­lem der Moti­va­tion in Ers­thelfer­schu­lun­gen. Fach­wis­sen ver­sus Moti­va­tion, In: Ret­tungs­di­enst – Zeitschrift für präk­lin­is­che Not­fallmedi­zin, 9/2003.
[5] Scholl, H.: Erste Hil­fe in Deutsch­land – Stand und Per­spek­tiv­en der prähos­pi­tal­en Ver­sorgung durch Ers­thelfer, In: Ret­tungs­di­enst – Zeitschrift für präk­lin­is­che Not­fallmedi­zin, 6/2005.
[6] Sick, S.: Helfen ist stark! Ham­burg 2001.
[7] Ver­lag für Tech­nik und Infor­ma­tion (Hrsg.): Erste Hil­fe – Auf­gaben und Pflicht­en der Unternehmer, Führungskräfte, Ers­thelfer und ander­er Arbeit­nehmer, 9. Auflage. Bochum 2003.
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