In jedem Jahr werden über zwei Millionen Menschen von den Hilfsorganisationen sowie von anerkannten privaten Einrichtungen in Erster Hilfe ausgebildet. Ziel der Kurse ist sowohl die fachliche Ausbildung als auch die Motivation der Teilnehmer zum Helfen. Nach Angaben der Fachliteratur ist gerade der Erfolg des letztgenannten Zieles fragwürdig. Wissenschaftlich nachgewiesen wurde eher die fehlende tatsächliche Hilfsbereitschaft.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Bundesanstalt für Straßenwesen wurden im Stadtbereich Marburg u. a. 197 Simulationen eines Fahrradunfalles durchgeführt. Die Beobachtungen erfolgten, um die Ergebnisse nicht zu beeinflussen, verdeckt. Nur circa 30 Prozent der vorbeigehenden Passanten hatten das Unfallopfer angesprochen und boten Hilfe an. Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine Unfallsimulation des ADAC im Jahre 1992 an einer Landstraße. Von 69 vorbeifahrenden Autos und 3 Radfahrern versuchten nur 14 Personen an der Unfallstelle zu helfen. Weitere Fälle aus Untersuchungen und Praxis sind bekannt. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern auch um ein gesellschaftliches Problem. Die Ursachen dieses Problems sind vielfältiger Natur und sehr komplex. Neben den Ausbildungsbedingungen spielen ebenso die Erfahrungen der potenziellen Ersthelfer sowie Missverständnisse und mangelnde Aufklärung über die Notwendigkeit Erster Hilfe eine bedeutende Rolle. Der Beitrag erläutert die wichtigsten Argumente für eine aktive Hilfeleistung, um vor allem auch den betrieblichen Ersthelfer über den kognitiven Zugang die Bedeutung bzw. Notwendigkeit ihrer Ersthelfertätigkeit herauszustellen.
Bestandteil des Rettungssystems
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt eines der modernsten und effektivsten Rettungssysteme, dennoch benötigt der Rettungsdienst im Durchschnitt circa 10 Minuten bis zum Eintreffen am Notfallort. Notfallmedizinische Hilfe ist also niemals sofort verfügbar. Diverse Studien und Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass oftmals gerade die ersten Minuten nach dem Unfall oder der akuten gesundheitsbedrohlichen Erkrankung von entscheidender Bedeutung sind.
Diese Leerzeit wird als therapiefreies Intervall bezeichnet. Das System der Ersten Hilfe knüpft an diesen Aspekt an und integriert (zufällig) anwesende Personen in den Rettungsprozess und macht sie somit zu einem wichtigen Bestandteil der Rettungskette.
In der Regel sind es einfach zu erlernende Handgriffe, die einem Menschen in Not helfen und weitere Komplikationen bzw. Schädigungen verhindern oder unter Umständen das Leben retten. Ersthelfer überbrücken also mit ihrer Anwesenheit und ihren Grundkenntnissen sinnvoll die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Selbst das bloße Zureden sowie die Präsens eines anderen wirken sich positiv auf den Zustand des Betroffenen aus. Die Bedeutung der Präsenz handlungswilliger Ersthelfer wird beim plötzlichen Herztod überdeutlich. Bei jedem und jeder Altersgruppe kann es aufgrund von Herzerkrankungen zum Kreislaufstillstand kommen. Ohne adäquate Hilfeleistung sinkt die Überlebenschance um circa 10 Prozent pro Minute. Kein Rettungsdienst der Welt wäre so schnell vor Ort verfügbar wie ein Laienhelfer. Aber auch bei weniger dramatischen Notfällen kann ein Ersthelfer wirkungsvoll eingreifen. Ist eine Person beispielsweise bewusstlos kann es zu einer Verlegung der Atemwege (u.a. durch Speichel, Blut, Erbrochenen) und damit zum Atemstillstand kommen. Allein durch die Anwendung der stabilen Seitenlage kann diese Gefahr abgewendet werden. In der Regel ist die Erste Hilfe noch unkomplizierter.
Opfer können sich nicht selbst helfen
In Folge der Verletzung oder akuten Erkrankung sind die betroffenen Personen vielfach nicht mehr in der Lage sich selbst zu helfen. Dies wird verstärkt durch den einsetzenden Schock, der – trotz vorhandenem Bewusstsein – ein überlegtes Vorgehen unmöglich macht. Verantwortlich dafür ist eine Kreislaufstörung, welche die Durchblutung wichtiger Organe und des Gehirns auf ein Minimum reduziert. Bewegungsunfähige oder ohnmächtige Personen können sich nicht von selbst aus einem Gefahrenbereich evakuieren. Nur durch die Unterstützung von Helfern, die dabei natürlich ihren eigenen Schutz beachten, ist eine Rettung möglich.
Wo kommen die meisten Notfälle vor?
Entgegen der öffentlichen Meinung geschehen die meisten Notfälle im häuslichen Bereich. Dort sind es vielmehr die Verwandten, Freunde, Bekannten oder Kollegen die Erste Hilfe benötigen und gelegentlich fremde Personen. Viele Menschen denken beim Leisten der Ersten Hilfe zunächst an Verkehrsunfälle, was sicherlich mit dem Umstand zu tun hat, dass jeder Führerscheinbewerber einen Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort absolvieren muss. Im Jahre 2006 starben 5.094 an den Folgen eines Verkehrsunfalles. Im gleichen Jahr erlagen allerdings mehr als 60.000 Personen den Folgen eines Herzinfarktes. Des Weiteren geschehen fast 1 Million Sportunfälle jedes Jahr. Davon führen fast 250.000 Sportunfälle zu einer ärztlichen Behandlung. Die Liste lässt sich weiter fortführen. Zudem zeigen die Arten der Notfälle, dass es sich dabei um leichte bis mittelschwere Verletzungen handelt. Die wenigsten Fälle sind lebensbedrohlicher und damit dramatischer Natur. Das Bild der spektakulären Ersten Hilfe wird zuweilen in der Presse und im Fernsehen gezeichnet, da diese publikumswirksamer zu sein scheinen. Oder anders ausgedrückt: In den Medien sind nur die Notfälle anzutreffen, die aufsehenerregend und auflagensteigernd erscheinen.
Jeder kann Hilfe benötigen
Ob Unfall oder Erkrankung, ob selbstverschuldet oder nicht: Jeder kann einmal Opfer eines medizinischen Notfalls werden und auf Hilfe anderer angewiesen sein. Das System der Ersten Hilfe setzt dabei auf Gegenseitigkeit und Solidarität. Das Prinzip der Solidarität besagt im Falle der Erstversorgung, dass die Gesunden den Kranken und Hilfsbedürftigen nach bestem Wissen und Gewissen helfen. Dies gilt für alle Anwesenden an einem Notfallort. Die ethischen Grundwerte eines jeden sollten das beherzte Eingreifen – ohne sich selbst dabei in Gefahr bringen zu müssen – umfassen. In der Arbeitswelt, in der Freizeit, im Verkehr usw. gibt es vielfältige Risiken, die jederzeit zu Unglücken führen können. Insofern kann jeder einmal in eine Notlage geraten, in der er die Hilfe anderer benötigt. Dies ist aber kein einseitiger Prozess, denn ein moralischer Anspruch auf Hilfe besteht nur dann, wenn jeder bereit ist, seinen Teil zur Rettungskette beizutragen. Ohne die Hilfe freiwilliger Laienhelfer vor Ort, würde das Rettungssystem massiv an Qualität und insbesondere an Effizienz verlieren. Die Handlungsbereitschaft des Einzelnen ist somit zugleich ein gesellschaftlicher Beitrag zum Gesundheitssystem, der nicht in Geldwert ausgedrückt werden kann.
Keine juristischen Konsequenzen
Viele potenzielle Ersthelfer helfen nicht aus Angst:
- sich zu verletzen
- anzustecken,
- vor Ekel oder
- etwas falsch zu machen bzw. rechtlichen Restriktionen.
Niemand muss vor juristischen Konsequenzen Angst haben, wenn die Hilfeleistung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durchgeführt wurde. Selbst wenn während des Rettungsprozesses nicht jeder Handgriff einhundertprozentig sitzt, bedeutet dies noch keine falsche Hilfeleistung. Im Gegenteil: Falsch ist es gar nichts zu machen und den Betroffenen sich selbst zu überlassen. Die Praxis zeigt, dass die meisten Ersthelfer sich sehr genau überlegen, was sie tun. Dort wo geholfen wird, sind sie sogar sehr vorsichtig. Zudem kommt es bei der Bewältigung von Notfallsituationen nicht auf identische Umsetzung der im Lehrgang vermittelten Handlungsabläufe an, sondern darauf, was mit dieser Hilfeleistung bewirkt werden soll. Da jeder Notfall sich anders darstellt, ist sogar eine Improvisationsfähigkeit ausdrücklich erwünscht.
Keine arbeitsrechtlichen Folgen
Zeitdruck ist ein mit unterlassener Hilfeleistung hoch korrelierender Faktor. Wer sich morgens auf dem Weg zur Arbeit befindet, nutzt für sich unter Umständen die Ausrede, dass der Dienstbeginn pünktlich stattfinden muss und es daher keine Zeit gäbe zu helfen. Zeitdruck ist niemals ein Argument, vielmehr eine Ausrede. Niemand kann aus einem Arbeitsverhältnis entlassen werden, wenn es zu einer Verspätung in Folge einer Ersthelfertätigkeit kommt. Das gleiche gilt ebenso für Gerichtstermine etc. Da es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt, spricht dies für das Leisten von Erster Hilfe.
Einer muss anfangen
Aller Anfang ist schwer. Dieses Motto gilt insbesondere am Unglücksort. Niemand traut sich etwas zu tun, weil u. a. zu viele Leute zu schauen und der eigentlich willige Helfer Angst hat, nun im Mittelpunkt zu stehen. Zugleich denkt jeder Anwesende, dass die anderen Umstehenden schon helfen werden. Die persönliche Einbindung ist also vermeintlich nicht nötig. Das ist jedoch ein Trugschluss.
Werden die ersten Schritte von einem Freiwilligen durchgeführt, schließen sich in der Regel andere Helfer dem Rettungsprozess an. Es ist also wichtig, die Initiative zu ergreifen, damit die Erste Hilfe „ins Rollen“ gerät. Dabei ist es von Vorteil, sofort einige Leute gezielt anzusprechen und Aufgaben zu übertragen. Die Wahrscheinlichkeit so auf Ablehnung zu stoßen, ist geringer. Ein Grund Erste Hilfe zu leisten, liegt also in der Vorbild- bzw. Aktivierungsfunktion für andere anwesende Personen.
Ansteckung und Ekel minimieren
Viele Menschen gehen nicht selten davon aus, dass sie den Einsatz der Herz-Lungen-Wiederbelebung bei einem Fremden durchführen müssen. Wie bereits erläutert, treten die meisten Notfälle im persönlichen Umfeld des Helfers auf, daher ist die Wahrscheinlichkeit, einmal einen Fremden zu beatmen, minimal. Der ekelbedingte Widerstand einen Nahestehenden wiederzubeleben, ist naturgemäß gering, da ein Interesse an dem Wohl des Betroffenen besteht. Sollte es dennoch Hemmungen geben, sind zwischenzeitlich auch dafür praktische Hilfsmittel verfügbar, die eine unkomplizierte hygienische Anwendung ermöglichen. So gibt es für die Atemspende beispielsweise Beatmungshilfen, welche in Form eines Schlüsselanhängers in jeder Apotheke zu bekommen sind. Auch ohne solch ein industriell gefertigtes Hilfsmittel ist durch Improvisation eine Beatmung – ohne direkten Kontakt zum Betroffenen – möglich, indem beispielsweise ein Taschentuch als Ekelbarriere dient. Speichel enthält wesentlich weniger Viren als Blut und kommt für eine Infektion beinahe nicht in Betracht. Darüberhinaus kann die Ansteckungsgefahr durch HIV durch die Mund-zu-Nase-Beatmung nochmals erheblich verringert werden.
Die Ansteckungsgefahr bei blutenden Wunden ist durch das Tragen von Einmalhandschuhen ausgeschlossen.
Ersthelfer sind unfallversichert
Nach § 2 Absatz 1 Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a des 7. Sozialgesetzbuches ist jeder Ersthelfer per Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn er bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leistet und dabei (im extrem seltenen Fall!) einen körperlichen Schaden erleidet. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen den Anspruch auf eine kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- sowie Übergangsgeld bzw. Berufshilfe und Verletztenrente. Ersthelfer erfahren so durch die Hilfeleistung keine Benachteiligung – auch wenn die Notversorgung im privaten Rahmen stattfindet.
Ersatz von Sachschäden
Nicht selten wird nicht geholfen, weil der Helfer Furcht vor Sachschäden hat, die während der Hilfe entstehen. Ist die Erste Hilfe im Interesse des Opfers gewesen, können die entstandenen Sachschäden, die dem Helfer im Zusammenhang mit der Erste Hilfe-Leistung entstanden sind, erstattet werden. Das Interesse wird immer dort bejaht, wo entweder der Wunsch nach Hilfe geäußert wird oder das Opfer mutmaßlich zustimmen würde (z. B. Bewusstlosigkeit, Schock).
Neben dem ethischen Gebot hat der Gesetzgeber im § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) die Verpflichtung zum Helfen offiziell verankert.
Nutzung eigener Handlungskompetenz
Nur wenige Personengruppen sind dazu verpflichtet, einen Erste Hilfe-Kurs zu absolvieren. Führerscheinbewerber müssen nur einmal einen entsprechenden Nachweis erbringen. Ersthelfer in Firmen hingegen müssen spätestens alle 2 Jahre ihre Kenntnisse auffrischen. Ohne Wiederholung oder Anwendung tritt das so einst erlernte in den Hintergrund und wirkt sich nicht nachhaltig auf die Handlungssicherheit in einer Notsituation aus.
Eine Stärkung der Hilfsbereitschaft und der Festigung der Erste Hilfe-Kenntnisse erfolgt zum einen in der regelmäßigen Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen und zum anderen in der real-praktischen Anwendung. Damit verbunden ist das positive Gefühl einem Menschen in Not geholfen zu haben – ein weiterer Grund zum Helfen.
Notruf ist immer möglich
Die einfachste Hilfsmaßnahme ist die Alarmierung der Rettungskräfte. Auch wenn aufgrund der äußeren Umstände eine aktive Hilfe nicht durchführbar ist, so z.B. wenn eine Gefahr bei der Hilfeleistung für den Ersthelfer besteht, ist ein Notruf immer möglich.
Niemand braucht dabei Angst zu haben, dass der Einsatz von einem selbst bezahlt werden muss, auch wenn sich später herausstellt, dass die Erkrankung oder Verletzung eine Anfahrt des Rettungsdienstes nicht erforderlich machten. Keinem Laienhelfer ist eine Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit zuzumuten. Im Zweifelsfall ist es besser lieber einmal die Rettungskräfte umsonst anzufordern, als das sich später ein Zeitverlust oder eine Verschlechterung des Zustandes ergibt. Ein schneller Notruf verkürzt das therapiefreie Intervall auf ein Minimum.
Zusammenfassung
Erste Hilfe zu leisten ist nicht schwer und immer möglich. Die meisten Notfälle passieren im persönlichen Umfeld des potenziellen Ersthelfers. Zwar sind Verkehrsunfälle ständig präsent, aber nur deswegen, weil von den schweren Fällen in den Medien berichtet wird. Hilfe ist nötig, da sich die Betroffenen nicht selbst helfen können und der Helfer ein Bindeglied zum Rettungsdienst ist. In für den Ersthelfer lebensbedrohlichen Situationen ist zumindest immer ein Notruf möglich. Zudem kann die Freude an der eigenen Handlungskompetenz motivierend sein. Anfallende Sachschäden können ersetzt werden. Mit der Durchführung der Ersten Hilfe ist der Retter kraft Gesetz unfallversichert.
Egal wie die individuelle Bereitschaft zum Helfen ausgeprägt ist, sollte sich jeder seiner verantwortungsvollen Stellung innerhalb der Gesellschaft bewusst werden. Denn in einer Gemeinschaft zu leben, bedeutet einerseits Risiken zu begegnen und andererseits selbst einmal auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.
Autor:
Steffen Pluntke
Ausbilder für Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind und Frühdefibrillation, Fachautor
Otto-Hahn-Ring 9
14480 Potsdam
E‑Mail: S.Pluntke@gmx.de
[1] Brommenschenkel, M. et al: Konzeptionelle Überlegungen zu einer zeitgemäßen Ausbildung – Erste Hilfe neu gedacht; In: Im Einsatz, 12/2005.
[2] Grossert, G.: Warum hilft denn keiner? Die Psychologie der Hilfeleistung als Kernproblem der Breitenausbildung, In: Rettungsdienst – Zeitschrift für präklinische Notfallmedizin, 6/2005.
[3] Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Hrsg.): Unfallverhütungsvorschrift. Grundsätze der Prävention (BGV A1), 2004.
[4] Pluntke, S.: Das Problem der Motivation in Ersthelferschulungen. Fachwissen versus Motivation, In: Rettungsdienst – Zeitschrift für präklinische Notfallmedizin, 9/2003.
[5] Scholl, H.: Erste Hilfe in Deutschland – Stand und Perspektiven der prähospitalen Versorgung durch Ersthelfer, In: Rettungsdienst – Zeitschrift für präklinische Notfallmedizin, 6/2005.
[6] Sick, S.: Helfen ist stark! Hamburg 2001.
[7] Verlag für Technik und Information (Hrsg.): Erste Hilfe – Aufgaben und Pflichten der Unternehmer, Führungskräfte, Ersthelfer und anderer Arbeitnehmer, 9. Auflage. Bochum 2003.
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