bvbf ¿ Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Herrn Carsten Wege Geschäftsführer Friedrichsstraße 18 34117 Kassel
Laut Arbeitsstättenverordnung – darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin – ist es Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine geordnete Evakuierung der Arbeitsstätte zu sorgen, dazu im Vorfeld einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und die darin beschriebenen Flucht- und Rettungswege für jeden ersichtlich zu kennzeichnen.
Wer nun meint, er hätte damit für alle Zeiten seine Pflicht erfüllt, der irrt. Auch die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Brandschutzeinrichtungen obliegt dem Unternehmer. Er kann diese Pflicht jedoch an einen Bevollmächtigten – im Idealfall an den Brandschutzbeauftragten – delegieren oder einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb damit beauftragen. Weder dürfen die Rettungswege als Abstellfläche missbraucht werden, noch dürfen die Ausgangstüren zugestellt sein – schließlich müssen sie sich jederzeit leicht öffnen lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch den Rettungssymbolen gelten, die im Notfall – auch bei schlechter Sicht durch Rauch oder Dunkelheit – klar und deutlich den Weg weisen müssen, auf dem sich Mitarbeiter und Besucher in Sicherheit bringen können. Deshalb ist nicht nur die Funktion der Symbolbeleuchtung regelmäßig zu prüfen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Hinweisschilder nicht verstellt und weithin für jedermann gut sichtbar sind.
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