Mit der erfolgreichen Filmreihe „Fack ju Göhte“ hat der Alltag an deutschen Schulen kaum etwas zu tun. Trotzdem muss auch hier der Spaß nicht zu kurz kommen. Selbst Rockmusik-Partys, soweit sie in Schulen stattfinden, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, bestätigte jetzt das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz.
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